Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für Unternehmen.
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 schafft Transparenz über den Energieeinsatz und den Energieverbrauch in Ihrem Unternehmen. Es ist ein erster und wichtiger Schritt, um Maßnahmen zur Senkung von Energieverbrauch und Kosten zu identifizieren. Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 bildet gleichzeitig den Einstieg in den Aufbau eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001.
Unsere erfahrenen Energieberater helfen Ihnen dabei, das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen auch bei der verpflichtenden Online-Energieauditerklärung.
Unser Angebot für Ihr Energieaudit.
- Vorbereitung und Planung des Energieaudits
- Durchführung der 7 Phasen eines Energieaudits konform zu den Normanforderungen
- Auswertung der Ergebnisse des Energieaudits inkl. Erstellung eines Energieauditberichts
Bei der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieaudits stehen wir Ihnen beratend zur Seite: Die umfangreichen Prozesse erfordern zeitliche und personelle Ressourcen – wir helfen Ihnen, beides so gering wie möglich zu halten und übernehmen für Sie die Umsetzung des Audits. So können Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch den Aufbau eines Energiemanagementsystems (EnMS) an.
Gesetzliche Umsetzungspflicht für regelmäßige Energieaudits.
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sieht vor, dass Unternehmen, die einen bestimmten Schwellenwert beim jährlichen Gesamtenergieverbrauch überschreiten (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Freigrenzen, ab einem durchschnittlichen Verbrauch von mehr als ca. 2,77 GWh pro Jahr), gesetzlich zur Durchführung eines regelmäßigen Energieaudits verpflichtet sind.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind Unternehmen, die bereits über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS verfügen. Das Energieaudit ist – gerechnet vom Zeitpunkt des letzten Audits – mindestens alle vier Jahre zu wiederholen, sofern der Schwellenwert weiterhin überschritten wird.
Hintergründe und Kriterien zum Energieaudit
Ihr Unternehmen ist zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet, wenn der jährliche Gesamtendenergieverbrauch (unter Einbeziehung aller Energieträger wie Strom, Gas, Wärme und Kraftstoffe) einen gesetzlich festgelegten Schwellenwert (ab einem durchschnittlichen Verbrauch von mehr als 2,77 Gigawattstunden pro Jahr gemittelt über die letzten 3 Kalenderjahre) überschreitet und kein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS vorliegt. Früher ausschlaggebende Kriterien wie Mitarbeiterzahlen (> 250), Bilanzsummen (> 43 Millionen Euro) oder Umsätze (> 50 Millionen Euro) im Rahmen der klassischen KMU-Definition wurden durch die Neuausrichtung hin zum tatsächlichen Energieverbrauch abgelöst.
Unsere Referenzen.
Unter anderem haben wir für folgende Unternehmen bereits erfolgreich Energieaudits durchgeführt: