Netzentgelte für Strom bis zu 80 % günstiger.
Individuelle Netzentgelte dank individueller Beratung.
Die Anforderungen an die Stromnetze verändern sich. Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen durch eine atypische Netznutzung zu einer Entlastung des Stromnetzes beitragen. § 19 StromNEV sieht für Letztverbraucher, deren Höchstlastbeitrag vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast der jeweiligen Netz- oder Umspannebene abweicht, die Möglichkeit eines individuellen Netzentgelts vor. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann sich das Netzentgelt gegenüber dem regulären Netzentgelt um bis zu 80 % reduzieren. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Unternehmen gegeben sind und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen.
Weniger Netzentgelte für Strom bezahlen. Wie geht das?
Der Gesetzgeber hat Ausnahmeregelungen für die Netznutzung geschaffen, die insbesondere für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch eine große Kostenersparnis bedeuten können. Bei den Sonderformen der Netznutzung nach § 19 StromNEV werden u. a. die atypische Netznutzung, die stromintensive Netznutzung sowie singulär genutzte Betriebsmittel durch die Bundesnetzagentur gefördert.
Netzkosten sparen: Die OVAG berät und hilft.
Der Weg zu individuellen Netzkosten beginnt bei uns mit einer individuellen Beratung. Wir analysieren Ihren sogenannten „Lastgang“, werten diesen aus und gleichen ihn mit dem Hochlastzeitfenster Ihres Netzbetreibers ab. Anschließend stellen wir für Ihr Unternehmen den Antrag auf Genehmigung für individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
bei der Bundesnetzagentur. Aber auch die jährliche Berichtspflicht bei der Bundesnetzagentur übernehmen wir für Sie.