Die planbare Gasversorgung. Zuverlässig Persönlich. businessGasFix.

Individuelle Gasversorgung unabhängig im Verbrauch.

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation am Gasmarkt mit stark angestiegenen Großhandelspreisen bieten wir derzeit keine individuellen Angebote für Neukunden an.

Für die Umwelt und für Sie.

Kein Mindestverbrauch, keine jahrelange Laufzeit – mit businessGasFix bleiben Sie flexibel und heizen umweltfreundlich. Denn Erdgas ist nicht nur günstiger und effizienter im Verbrauch als Erdöl, sondern verbrennt sauberer, hinterlässt keine Ascherückstände und benötigt zudem keinen Lagerraum. Investieren Sie in die Energieversorgung der Zukunft – und in einen Tarif, mit dem Sie jederzeit unabhängig bleiben.

Bei uns bestimmen Sie.

Zahlen Sie nicht mehr, als Sie verbrauchen. Als Gewerbekunde mit einem Jahres­verbrauch unter 1,5 Mio. kWh beziehen Sie mit businessGasFix nur so viel Erdgas, wie Sie benötigen – ohne Mindestliefermenge. Planen Sie Ihren reinen Arbeitspreis* nach Ihren individuellen Ansprüchen und so lange Sie wollen. Ob 12 oder 24 Monate: Sie bestimmen die Vertragslaufzeit.

Ihre Vorteile im Überblick.

Mit Ihrer Entscheidung für businessGasFix sichern Sie sich folgende Pluspunkte:

  • Keine Mindestverbrauchsvorgabe
  • Flexible Vertragslaufzeit mit festem Energie-Arbeitspreis*
  • Individuelle Beratung und kurzfristige Angebotserstellung
  • Vertragsabwicklung ohne Zusatzkosten

* Der Arbeitspreis enthält die Kosten für die Energiebeschaffung und Vertrieb (inkl. anfallendem Konvertierungsentgelt sowie der Konvertierungsumlage und dem Entgelt für die Nutzung des Virtuellen Handelspunktes). Er ist zzgl. der Erdgas- und Umsatzsteuer, der Netznutzungsentgelte, der Konzessionsabgabe sowie der Bilanzierungsumlage.

Allgemeine Hinweise zum Vertragsinhalt nach § 41 Abs. EnWG

Was Sie zu diesem Tarif noch wissen sollten:

  • Wir liefern zuverlässig Gas außerhalb der Grundversorgung an Gewerbekunden im Rahmen eines Energielieferungsvertrages.
  • Der Vertrag beginnt zum nächstmöglichen bzw. von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und läuft jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
  • Die OVAG behält sich eine einseitige Anpassung des Arbeitspreises nach billigem Ermessen vor. Anpassungen des Arbeitspreises sind nur auf den Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsverlängerung und erstmals zum Ablauf einer Preisgarantie (sofern Vertragsbestandteil) möglich. Bei jeder Preisanpassung haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Alle weiteren Preisbestandteile werden dem Kunden in der jeweils geltenden Höhe berechnet. Die Kündigung bedarf der Textform, bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
  • Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
  • Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für die erste Mahnung 1,90 € sowie für jede weitere Mahnung 2,10 €. Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 €) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
  • Soweit Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
  • Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
  • Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: ; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 030 22480500 oder 0185 101000 (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.
  • Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag können per E-Mail an unseren Verbraucherservice unter gerichtet werden.

Wir beraten Sie gerne individuell und übermitteln Ihnen unsere Vertragsbedingungen im Einzelnen. Unsere produktspezifisch gültigen AGB zur Erdgaslieferung finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite.