Der Strommix für Geschäftskunden-Stromprodukte.

Stromkennzeichnung unserer Stromprodukte für Geschäftskunden.

Auch wenn Elektrizität weder Form noch Farbe hat, kommt es beim Strom auf die richtige Mischung an. Aber worin unterscheidet sich beispielsweise Strom der OVAG von dem anderer Anbieter? Die Antwort: in seiner Zusammensetzung. Also darin, zu welchen Anteilen der gelieferte Strom durch Kernkraft, fossilen Energieträgern oder erneuerbaren Energien erzeugt und geliefert wurde.

Strommix : Die Zusammensetzung unserer Tarife.

Der Strommix aus der aktuellen Statistik-Periode – das Kalenderjahr – ist für unsere verschiedenen Tarife nachfolgend aufgeführt:

Der Strommix
  Ökostrom-Mix [1] Residual-Mix Deutschland-Mix Beschaffungsmix [2]
Geschäftskunden-Stromprodukte „Option Ökostrom“ möglich für die folgenden Produkte:
  • businessStrom Fix
  • businessStrom XL
  • businessStrom Profi
  • businessStrom Spotmarkt
  • businessStrom Average
  • businessStrom Immo
  • businessStrom Fix
  • businessStrom XL
  • businessStrom Profi
  • businessStrom Spotmarkt
  • businessStrom Average
  • businessStrom Immo
   
Energieträger
Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
49,1 % 49,1 % 49,1 %
Erneuerbare Energien mit Herkunfts­nach­weisen, nicht gefördert nach dem EEG
50,9 % 1,5 % 10,4 % 16,4 %
Kernenergie
0,0 % 2,2 % 1,5 % 3,7 %
Kohle
0,0 % 32,9 % 25,5 % 55,7 %
Erdgas
0,0 % 13,0 % 12,1 % 22,0 %
Sonstige fossile Energieträger
0,0 % 1,3 % 1,4 % 2,2 %
Umweltauswirkungen des EVU-Energieträgermix (g / kWh)
CO2-Emission 0 g / kWh 394 g / kWh 324 g / kWh 687 g / kWh
Radioaktiver Abfall 0,0000 g / kWh 0,0001 g / kWh 0,0000 g / kWh 0,0001 g / kWh
Lieferland der Herkunftsnachweise
Frankreich 0,0 % 0,0 % 0,7 %
Italien 0,0 % 0,0 % 0,3 %
Norwegen 0,0 % 0,0 % 18,8 %
Portugal 0,0 % 0,0 % 0,5 %
Spanien 0,0 % 0,0 % 0,1 %
Schweden 0,0 % 0,0 % 17,6 %
Deutschland 100,0 % 100,0 % 62,0 %
  • 1) Angaben nach gesetzlicher Vorgabe; tatsächlich entspricht unser Ökostrom zu 100 % der Energieträger-Art Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht gefördert nach dem EEG. Hiervon ausgenommen ist die Lieferung auf Grundlage von Verträgen, in denen besondere Vereinbarungen über die Herkunft des EE-Stroms getroffen wurden. Hier gelten die dem Kunden übermittelten Herkunftsnachweise. 
  • 2) Der Beschaffungsmix bezieht sich nur auf den von der OVAG beschafften Strom, nicht jedoch auf den Strom aus EEG-geförderter Erzeugung, der Teil des jeweiligen Produktmixes der OVAG ist. Die Werte zu Energieträger-Anteilen und Umweltauswirkungen beinhalten nicht den Strom aus EEG-geförderter Erzeugung in Höhe von 49,1 % für im Produktmix der OVAG.