Stromlieferung, Smart-Meter-Umrüstung und Messstellenbetrieb: Die OVAG bietet Ihrem Unternehmen alles zuverlässig aus einer Hand. Hierbei können Sie wie immer auf das langjährige Know-how unserer Energie-Experten vertrauen. Wir beraten Sie individuell zu der neuen Smart-Meter-Messtechnik und finden für Ihr Business eine perfekt abgestimmte Lösung. Mit einem Zugang zum Energieportal der OVAG wird Ihr Stromverbrauch außerdem transparent. Sie erkennen Stromfresser in Ihrem Betrieb und haben so die Möglichkeit, bares Geld für andere Investitionen einzusparen.
Die Energiewende verändert auch das Messwesen für Unternehmen: Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hat als wesentlicher Bestandteil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende auch Auswirkungen auf Sie als Gewerbekunde. Bis 2032 sieht das Gesetz vor, dass jede Verbrauchsstelle zumindest eine moderne Messeinrichtung – also einen digitalen Stromzähler – erhält. Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh Strom ist der Einbau eines intelligenten Messsystems gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine moderne Messeinrichtung, die jedoch zusätzlich mit einer Kommunikationseinheit, einem sogenannten Smart-Meter-Gateway aufgerüstet wird. Durch das Gateway ist der digitale Stromzähler in der Lage, Verbrauchsdaten an den Messstellenbetreiber und den Stromlieferanten zu übermitteln Auch Unternehmen, die Strom erzeugen, müssen ab einer installierten Leistung von sieben Kilowatt ein intelligentes Messsystem erhalten.
Das intelligente Messsystem – oft fachlich auch als Smart Meter oder „iMSys“ bezeichnet – besteht aus einer modernen Messeinrichtung (= digitaler Stromzähler) und einer Kommunikationseinheit, einem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Durch das Gateway ist der digitale Stromzähler in der Lage, Verbrauchsdaten an den Messstellenbetreiber und den Stromlieferanten zu übermitteln.
Bereits für 2017 sah das MsbG vor, dass die Messstellenbetreiber mit der Umrüstung der alten analogen Ferraris-Stromzähler beginnen sollten. In der Regel haben diese Pflicht die Netzbetreiber übernommen, wodurch sie grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) geworden sind. Da es jedoch am Markt nicht genügend zertifizierte Smart-Meter-Geräte unterschiedlicher Hersteller gab, musste der Einbaubeginn durch die grundzuständigen Messstellenbetreiber immer wieder verschoben werden. Jetzt ist es aber soweit. Die Technik ist getestet und kann eingebaut werden. Der Gesetzgeber hat für den Betrieb der neuen Messtechnik je nach Ausführung unterschiedliche Preisobergrenzen festgelegt.
Datenschutz und –sicherheit haben höchste Priorität: Der Datenaustausch mit Ihren Messstellen erfolgt über eine sichere Kommunikationstechnik, deren neueste Sicherheitsstandards durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und zertifiziert sind.