Zum Jahresbeginn 2021 führt die OVAG eine eigene Wasserampel ein. Sie soll den Kommunen als örtlichen Versorgern ihrer Bürger die Verfügbarkeit von Trinkwasser aus den Wassergewinnungsgebieten der OVAG anzeigen und somit verdeutlichen, wie viel Wasser in nächster Zeit bereitgestellt werden kann. Die „OVAG-Wasserampel“ wird ab dem kommenden Jahr für alle transparent auf der Website der OVAG grün, gelb oder rot leuchten.
Die Kommunen haben die Durchführungsund Gewährleistungsverantwortung für die öffentliche Wasserversorgung ihrer Bürger. „Mit Einführung der OVAG-Wasserampel erhalten die Kommunen ein Informationssystem an die Hand. Dieses ermöglicht es ihnen, frühzeitig auf den Trinkwasserverbrauch in ihrem Verantwortungsbereich Einfluss zu nehmen und ihre Bürger zur verantwortungsvollen Trinkwassernutzung zu bewegen. Ziel ist eine nachhaltige Verfügbarkeit,“ erklärt OVAG-Vorstandsvorsitzender Joachim Arnold den Sinn der Einführung der OVAG-Wasserampel zum Jahr 2021.
Hintergrund ist die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung in klimatisch bedingten Ausnahmesituationen, wie beispielsweise die anhaltende Hitze des Jahrhundertsommers 2018 oder die jetzt schon im dritten Jahr in Folge anhaltende Trockenperiode mit geringen Niederschlägen in den für die Grundwasserneubildung so wichtigen Wintermonaten. Dabei ist die Kommune verantwortlich, die Versorgung ihrer Bürger mit Trinkwasser sicherzustellen und dafür alles Notwendige zu veranlassen. Das Land Hessen verantwortet – vertreten durch seine Wasserbehörden – die Erteilung von Bewirtschaftungserlaubnissen des Grundwassers und schafft somit die notwendigen Voraussetzungen für die Wasserversorgung. Kommune und Land müssen folglich dabei rechtzeitig und eng kooperieren.
Die OVAG als Fernwasserversorger steht ihren kommunalen Kunden als Dienstleister zur Seite. Doch auch sie kann die Lieferung von Trinkwasser nur soweit ermöglichen, wie es die wasserrechtlichen Erlaubnisse und Auflagen des Landes in den jeweiligen Gewinnungsgebieten der OVAG zulassen. Die Auflagen regeln unter anderem einzuhaltende Grenzgrundwasserstände und die Erhaltung von Vernässungsflächen. „Das alles bewirkt, dass wir unter Umständen die Liefermengen anpassen oder gar reduzieren müssen“, erläutert Arnold die Zusammenhänge. „Diese Liefermengen sind wiederum auch in den Wasserlieferverträgen mit den Kommunen als unseren Abnehmern geregelt. Da die Erlaubnisse und Auflagen der Wasserrechtsbescheide des Landes unseren Wasserlieferungsmöglichkeiten Grenzen setzen, kann und darf die OVAG an die Kommunen nur in diesem engen Rahmen liefern.“
Die OVAG sieht sich als Partner, der den Kommunen dabei helfen möchte, ihrer Verantwortung zur Wasserversorgung ihrer Einwohner nachzukommen. Hierzu gehört ab 2021 auch die Einführung der OVAG-Wasserampel als Vorwarnsystem. So kann eine rechtzeitige Beratung und Sensibilisierung der Bevölkerung vor Ort durch ihre Kommune ermöglicht werden. „Wir regen an, dass auch jede Gemeinde wiederum eine örtliche Wasserampel für ihre Bürger zur Information und Lenkung des Verbrauchs installiert: eine kommunale Wasserampel, die den Verbrauch und die Verfügbarkeit der Wasserressourcen berücksichtigt“, empfiehlt Arnold den Kommunen. Zudem sollten diese rechtzeitig und präventiv eine Gefahrenabwehrverordnung erarbeiten, die genau regelt, welche Beschränkungen den Einwohnern im Falle eines „Wassernotstandes“ auferlegt werden müssen.
„Ich gehe davon aus, dass viele Kommunen in der nächsten Zeit dem Beispiel der OVAG mit der Einführung einer Wasserampel folgen und sich zudem mit der Erstellung eines Wasserkonzepts befassen werden. Vor allem aber muss in der Bevölkerung ein Umdenken hin zu einem sensibleren Umgang mit dem Lebensmittel Nummer eins – dem Trinkwasser – stattfinden, denn der Klimawandel entfaltet jetzt schon seine Auswirkung auch auf die Wasserressourcen“, so Arnold.
Ansprechpartner:
OVAG
Herr Franz Poltrum
Tel.: 06031 6848-410
E-Mail: poltrum@ovag.de