Ab dem 1. Januar 2021 läuft für die ersten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) die Einspeisevergütung aus, die im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für 20 Jahre garantiert war. Das gilt für alle PV-Anlagen, die im Jahr 2000 in Betrieb gegangen sind oder davor errichtet wurden, da der Gesetzgeber diese Installationen mit den Anlagen aus 2000 gleichgestellt hat. Hier galt der Höchstförderzeitraum von 20 Jahren zuzüglich dem Jahr der jeweiligen Inbetriebnahme. Von dem Ende der EEG-Förderung sind bereits im ersten Jahr deutschlandweit rund 10.000 Betreiber von PV-Anlagen betroffen.
Da die PV-Anlagen weiterhin Strom produzieren, ist aus Sicht des Betreibers – und auch aus volkswirtschaftlicher und ökologischer Sicht – ein Weiterbetrieb dieser Anlagen erstrebenswert. Insbesondere durch die Ziele der Regierung und das Ziel, ein weitgehend aus regenerativen Energiequellen bestehendes Energiesystem zu etablieren, sollte ein frühzeitiger Rückbau der Photovoltaikanlagen vermieden werden.
Natürlich kann der erzeugte Strom weiterhin eingespeist werden. Jedoch hat der Anlagenbetreiber keinerlei Anspruch mehr auf eine Einspeisevergütung durch den Netzbetreiber. Damit ergibt sich die Notwendigkeit, dass der Betreiber einer PV-Anlage einen Direktvermarkter suchen muss, der auch kleinere Mengen Solarstrom abnimmt und in sein Portfolio aufnimmt oder an der Strombörse verkauft. Verbunden hiermit sind eventuell neue Messeinrichtungen sowie Dienstleistungskosten, die aufgrund des geringen Marktwertes für den Photovoltaik-Strom von derzeit rund 4 Cent/ kWh in vielen Fällen den zu generierenden Ertrag überschreiten.
Mit einem überschaubaren finanziellen Aufwand lässt sich die volleinspeisende PV-Anlage auf Eigenverbrauch umbauen. Dadurch erhält man zwar nicht Einnahmen, wie in der Zeit der Vergütung, kann jedoch die sonst anfallenden Kosten für den aus dem Netz bezogenen Strom deutlich reduzieren. Die Höhe dieser Reduktion ist dabei vom möglichen Eigenversorgungsanteil abhängig, der von den individuellen Bedingungen wie Anlagengröße, Jahresstrombedarf und der zeitlichen Struktur des Bedarfs bestimmt wird. Typisch im Privathaushalt sind hier Werte von 30 bis 40 % Eigenanteil. Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 4.500 kWh kann je nach Verbrauchsprofil und Anlagengröße eine Stromersparnis von 25 bis 35 % realisieren. Dies entspricht einer Kostenersparnis von etwa 450 Euro im Jahr und kann somit in relativ kurzer Zeit die Investition des Umbaus für den Eigenverbrauch amortisieren. Die Lastkurven einer Kommune sind allerdings nicht unbedingt mit denen von Haushalten gleichzusetzen. Auch gibt es naturgemäß gravierende Unterschiede zwischen den Liegenschaften der Verwaltung und abnahmestarken Einrichtungen wie Kläranlagen oder Schwimmbädern. Deswegen lohnt hier der genauere Blick auf die Situation vor Ort.
Um den Eigenverbrauch zu steigern, kann man über die Anschaffung eines Stromspeichers nachdenken. Dieser speichert den am Tag erzeugten Solarstrom, um ihn dann nachts sowie in den Morgen- und Abendstunden zur Verfügung zu stellen. So kann der Strombezug aus dem Netz weiter reduziert werden. Ob die PV-Anlage aber noch so lange Strom produziert, um die Investitionskosten eines Stromspeichers zu amortisieren, ist nur schwer zu sagen und individuell zu prüfen. Heutzutage geben Modulhersteller eine Leistungsgarantie von bis zu 25 Jahren. In jedem Fall lässt sich aber die Stromrechnung um einen nicht unerheblichen Betrag reduzieren.
In Artikel 61a des EEG ist festgelegt, dass bei Anlagen mit einer Gesamtleistung kleiner 10 kWp die Befreiung von der anteilig zu zahlenden EEG-Umlage auf selbst erzeugten und auch selbst genutzten Strom nur 20 Jahre ab Inbetriebnahme gilt. Dies bedeutet, dass danach auf jede erzeugte Kilowattstunde 40 % der aktuellen EEG-Umlage anfallen. Auch dies ist in einer Wirtschaftlichkeitskalkulation zu berücksichtigen.
Die OVAG wird den Kunden im kommenden Jahr verschiedene Produkte anbieten, die auf unterschiedliche Situationen der PV-Anlagenbetreiber abgestimmt sind. Von der Vermarktungsdienstleistung bis zum Umbau der Anlage auf Eigenversorgung und gegebenenfalls eine Speicherergänzung. Wir werden in unserem Newsletter für Kommunen „OK!“ weiter darüber berichten.