Konzessionsvertrag.

Konzessionsverträge: maximale Versorgungssicherheit für die Region.

Fakt ist: Die Energieversorgung gehört zu den Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Aber: Gemeinden können auch Unternehmen mit dieser öffentlichen Aufgabe beauftragen. Dazu müssen sie Verträge mit einem Energieversorger (Konzessionsnehmer) abschließen, dem das kommunale Stromnetz zeitweise überlassen wird.

Ein Konzessions- oder Wegenutzungsvertrag ist demnach ein Vertrag zwischen einer Kommune und einem Energieversorgungsunternehmen. Er gestattet dem Energieversorgungsunternehmen die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Stromleitungen in einer Region beziehungsweise Kommune – dem so genannten Konzessionsgebiet.

Im Gegenzug ist der Konzessionsnehmer verpflichtet:

  • Jeden an das Netz anzuschließen und zu versorgen, aber auch
  • anderen Energieversorgungsunternehmen die Netze zur Durchleitung gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

Für die Einräumung dieser Konzession erhält die Gemeinde ein Entgelt – die so genannte Konzessionsabgabe.

Konzessionsverträge im Gebiet der OVAG.

Die OVAG hat Wegenutzungsverträge mit 58 Kommunen im Versorgungsgebiet abgeschlossen und erschließt hierdurch ein Verteilnetz für Strom über eine Fläche von circa 2.700 km². Die Laufzeit der Wegenutzungsverträge beträgt 20 Jahre – so sind eine langfristige Investitionsstrategie und damit auch eine hohe Versorgungssicherheit gewährleistet.

Die Vorteile eines Wegenutzungsvertrages mit der OVAG.

Einen Wegenutzungsvertrag mit der OVAG abzuschließen, bedeutet: von unserer jahrezehntelangen Erfahrung und der Vor-Ort-Präsenz zu profitieren. Es heißt aber auch: bestens verstanden und optimal betreut zu werden. Schließlich sind wir selbst ein rein kommunales Unternehmen und setzen alles daran, als Partner der Kommunen bestmögliche Leistungen zu erbringen.

Der Beweis: Unseren Konzessionsvertrag haben wir gemeinsam mit den Kommunen unseres Versorgungsgebietes entwickelt und auf Basis der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen einen Mustervertrag erarbeitet. Dieser ermöglicht allen Kommunen gleiche Konditionen und gewährleistet außerdem eine größtmögliche Berücksichtigung ihrer Interessen. So beinhaltet er nicht nur die maximale Konzessionsabgabe, sondern auch den höchsten zulässigen Angebotsumfang – wie beispielsweise beim Kommunalrabatt und den Regelungen bei den Folgekosten.

Der so entstandene Vertrag wurde im Übrigen vom Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) im Sinne der Kommunen geprüft. Die Änderungsvorschläge des HSGB wurden in den Vertragstext aufgenommen.