Ein Energieausweis wird bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung benötigt und sollte bereits bei der ersten Besichtigung der Immobilie vorliegen. Je nach Gebäudebeschaffenheit ist entweder ein bedarfsorientierter oder ein verbrauchsorientierter Ausweis erforderlich. Beide Ausweis-Varianten können Sie ganz einfach bei unserem Energieberater-Team online bestellen. Die passenden Auftragsformulare finden Sie auf dieser Website.
Ein Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn Sie Eigentümer eines Wohnhauses mit bis zu vier Wohneinheiten sind und der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Eine Ausnahme besteht, wenn das Wohngebäude beim Bau oder durch spätere Modernisierungsmaßnahmen den Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 bereits erfüllt. Für die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises wird die Energieeffizienz des Gebäudes zunächst durch einen Experten begutachtet. Dabei werden die wärmeumschließende Hüllfläche des Gebäudes und die Wärmeversorgung bewertet. Das Nutzerverhalten der Bewohner wird nicht berücksichtigt.
Sie benötigen einen bedarfsorientierten Energieausweis für mehr als vier Wohneinheiten? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot – sprechen Sie uns an.
Im Gegensatz zum bedarfsorientierten Energieausweis wird beim verbrauchsorientierten Energieausweis der tatsächliche Energieverbrauch analysiert, der auch das Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner enthält. Grundlage bilden die Energieverbräuche von mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren. Die Energieverluste über die Gebäudehülle und das Wärmeversorgungssystems werden in diesem Fall nicht genauer bewertet. Einen Verbrauchsausweis können Sie beantragen, wenn auf Ihr Gebäude eine der folgenden Fälle zutrifft:
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