Ein Energieausweis wird bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung benötigt und sollte bereits bei der ersten Besichtigung der Immobilie vorliegen. Je nach Gebäudebeschaffenheit ist entweder ein bedarfsorientierter oder ein verbrauchsorientierter Ausweis erforderlich. Beide Ausweis-Varianten können Sie ganz einfach bei unserem Energieberater-Team online bestellen. Die passenden Auftragsformulare finden Sie auf dieser Website.
Ein Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn Sie Eigentümer eines Wohnhauses mit bis zu vier Wohneinheiten sind und der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Eine Ausnahme besteht, wenn das Wohngebäude beim Bau oder durch spätere Modernisierungsmaßnahmen den Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 bereits erfüllt. Für die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises wird die Energieeffizienz des Gebäudes zunächst durch einen Experten begutachtet. Dabei werden die wärmeumschließende Hüllfläche des Gebäudes und die Wärmeversorgung bewertet. Das Nutzerverhalten der Bewohner wird nicht berücksichtigt.
Sie benötigen einen bedarfsorientierten Energieausweis für mehr als vier Wohneinheiten? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot – sprechen Sie uns an.
Im Gegensatz zum bedarfsorientierten Energieausweis wird beim verbrauchsorientierten Energieausweis der tatsächliche Energieverbrauch analysiert, der auch das Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner enthält. Grundlage bilden die Energieverbräuche von mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren. Die Energieverluste über die Gebäudehülle und das Wärmeversorgungssystems werden in diesem Fall nicht genauer bewertet. Einen Verbrauchsausweis können Sie beantragen, wenn auf Ihr Gebäude eine der folgenden Fälle zutrifft:
Mit der ovagCard sparen: Als Inhaber einer ovagCard erhalten Sie auf Ihren Energieausweis einen Extra-Rabatt.
Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis.
Ein Energieausweis wird bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung benötigt und sollte bereits bei der ersten Besichtigung der Immobilie vorliegen. Die wichtigsten energetischen Kenndaten des Ausweises müssen bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden. Hierzu zählen insbesondere der Energiebedarf oder -verbrauch und der Energieträger (z. B. Öl oder Gas) für die Heizung ebenso wie die Art der Beheizung. Bei einer Besichtigung sollte der Energieausweis dem potentiellen Mieter / Käufer vorgezeigt werden.
Je nach Gebäudebeschaffenheit ist entweder ein bedarfsorientierter oder ein verbrauchsorientierter Ausweis erforderlich. Nach energetischen Sanierungen von vermieteten Gebäuden ist der Ausweis zu aktualisieren. Im Neubaubereich wird der Ausweis im Zuge der Planung erstellt.
Übrigens: Für ein Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, gibt es keine Ausweispflicht.
Dies hängt von verschiedenen Bedingungen ab:
Bedarfsenergieausweis:
Verbrauchsenergieausweis:
Bei Gebäuden, bei denen ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausstellbar ist, kann wahlweise auch ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Bedarfsorientierter Energieausweis:
Der Vorteil des bedarfsorientierten Energieausweises liegt darin, dass die Kennwerte unabhängig zum individuellen Wohn- und Heizverhalten berechnet werden. Durch Kenntnis des energetischen Zustands des Gebäudes können somit spätere Heizkosten besser abgeschätzt werden.
Verbrauchsorientierter Energieausweis:
Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger, da dieser auf einer einfachen Datenerhebung basiert und keine Vor-Ort-Begehung notwendig ist. Daher kann dieser auch schneller ausgestellt werden.
Ja, nach § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG). Eine Ausnahme gibt es lediglich für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Für diese gibt es keine Ausweispflicht.
Nein, ein Energieausweis kann nicht für einzelne Wohnungen erstellt werden. Bei reinen Wohngebäuden wird der Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellt.
Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Das genaue Datum steht auf der ersten Seite des Ausweises. Werden in dieser Zeit relevante energetische Sanierungen am Gebäude vorgenommen, verliert der alte Energieausweis seine Gültigkeit, und es ist ein neuer zu erstellen.
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Aussteller von Energieausweisen bestimmte Qualifikationen vorweisen. Berechtigt sind z. B.:
Bei Interesse an einem Energieausweis sprechen Sie uns gerne an: energieberatung@ovag.de
Bei einem gemischt genutzten Gebäude, bei dem der Wohnanteil nicht überwiegt, sind zwei Ausweise zu erstellen. Einer für den Wohnbereich und einer für den Nicht-Wohnbereich.
Die Bearbeitungszeit für einen Energieausweis kann sehr unterschiedlich ausfallen. Es kommt auf die Art des Ausweises und den damit verbundenen Aufwand an. So kann ein Verbrauchsausweis in ein paar Tagen ausgestellt werden, insofern alle Daten vollständig und plausibel vorhanden sind. Die Dauer für die Bearbeitung eines Bedarfsausweises kann ebenfalls variieren. Diese ist abhängig von der verfügbaren Datenbasis zum Gebäude, notwendigen Abstimmungen und einem Termin vor Ort.
Damit es nicht zu unnötig langen Bearbeitungszeiten kommt, sind unsere Energie-Experten natürlich auch auf die Mitwirkung der Kunden angewiesen. Sind die Auftragsformulare vollständig und korrekt ausgefüllt, können die Anfragen und Aufträge ohne verzögernde Rückfragen zeitnah bearbeitet werden.
Zudem ist es empfehlenswert, erforderliche Gebäudeunterlagen wie Pläne und Baubeschreibungen, Datenblätter zur Heizung sowie Verbrauchsabrechnungen bereitzuhalten.
Sollten Sie vorab oder beim Ausfüllen der Formulare Fragen haben, steht Ihnen unser Energieberater-Team gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.