Ebenfalls bei uns zu haben: Erdgas für Ihren Haushalt.

Zuverlässig und günstig – wie alles, was wir Ihnen anbieten.

Was lange währt, wird richtig gut: Bei der OVAG erhalten Sie, nach 100 Jahren Strom, auch Erdgas – und das auch dort, wo unsere Konzernschwester Oberhessen-Gas kein Gas liefert. Natürlich gibt es unser Erdgas mit den gleichen Vorzügen wie unseren Strom: Mit erstklassigem Service und zu fairen Preisen. Weil viele Menschen genau das schätzen und auch beim Heizen nicht darauf verzichten wollen. Praktisch, wenn man alles aus einer Hand bekommen kann.


Erdgas mit Biogas-Anteil.

Sie sind auf der Suche nach einem klimafreundlichen Tarif mit Biogas-Anteil? Kein Problem: Mit dem ovagGasBio10 beziehen Sie von uns Erdgas mit 10% Biogas-Anteil aus unserer eigenen Biogasanlage in Wölfersheim. Alle Details finden Sie auf unserer Website unter Biogas.

CO2-Bepreisung für Erdgas ab 01.01.2021.

Mit dem Klimaschutzprogramm will die deutsche Bundesregierung den Ausstoß klimaschädlicher CO2-Emmissionen weiter senken. Das Ziel ist es, dass bis 2030 rund 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990 ausgestoßen werden. Um dieses Klimaschutzziel zu erreichen, wurde ab 01.01.2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt. Das bedeutet, dass das Heizen und Autofahren in den nächsten Jahren teurer wird. Auch für Erdgas muss der neue CO2-Preis – auch CO2-Abgabe, CO2-Steuer oder CO2-Bepreisung genannt – an den Staat abgeführt werden. Somit wirkt sich die Abgabe auch auf unsere Erdgas-Preise aus.

FAQ zur CO2-Steuer.

Gerne beantworten wir Ihnen hier die wichtigsten Fragen zu dem neuen CO2-Preis:

Was genau ist der CO2-Preis?

Der CO2-Preis ist ab 01.01.2021 für Emissionen von Kohlenstoffdioxid bei der Wärmeerzeugung und im Bereich Verkehr zu zahlen. Dieser CO2-Preis soll Anreize setzen, dass zukünftig mehr in klima-freundliche Technologien beim Heizen und Autofahren investiert wird. Bürgerinnen und Bürger, die zum Beispiel auf eine effiziente Brennwert-Heizung umsteigen oder Biogas und erneuerbare Energien wie Solarthermie nutzen, werden dann finanziell entlastet. So soll langfristig der Ausstoß von schädlichen Treibhausgasen immer weiter reduziert werden. Der Bund will mit den Einnahmen aus dem CO2-Preis Maßnahmen zur Gebäudesanierung staatlich fördern und die EEG-Umlage, die für Strom entrichtet werden muss, senken. Somit kommen die Einnahmen direkt dem Klimaschutz zugute.

Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist die gesetzliche Grundlage für die CO2-Bepreisung. Es wurde im November 2019 im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet. In 2020 wurde das Gesetz nochmal überarbeitet, da sich Bund und Länder im Dezember 2019 auf höhere Preise einigten. Auf Basis des BEHG wird ab 2021 ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) eingeführt. Es regelt den Handel mit Zertifikaten für Emissionen, die nicht im EU-Emissionshandel erfasst sind. In das nationale Emissionshandelssystem werden grundsätzlich alle Brennstoffe einbezogen, die CO2-Emissionen verursachen. Dazu zählen insbesondere Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und ab 2023 auch Kohle. Die Emissionszertifikate müssen jedoch nicht von jedem einzelnen Nutzer der genannten Brennstoffe erworben werden, sondern nur von den sogenannten „Inverkehrbringern“. Zu diesen Inverkehrbringern zählen Unternehmen der Mineralölwirtschaft und auch die OVAG als Erdgaslieferant.

Wie hoch ist der CO2-Preis? Und wird der Preis in den nächsten Jahren steigen?

Gestartet wird der nationale Emissionshandel mit einem Festpreissystem. Somit sind die Preise pro Tonne CO2 vorab schon festgelegt und steigen kontinuierlich jedes Jahr bis 2025. Folgende Preise müssen von den sogenannten Inverkehrbringern – also auch von der OVAG als Erdgaslieferant – für die Emissions-Zertifikate gezahlt werden:

  • für 2021: 25 € pro Tonne CO2
  • für 2022: 30 € pro Tonne CO2
  • für 2023: 35 € pro Tonne CO2
  • für 2024: 45 € pro Tonne CO2
  • für 2025: 55 € pro Tonne CO2

Für das Jahr 2021 entspricht der genannte Preis netto etwa 7 Cent pro Liter Heizöl und 0,455 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Die Umsatzsteuer von 19% muss noch hinzugerechnet werden. Brutto beträgt der CO2-Preis für Erdgas dann 0,54 Cent pro Kilowattstunde. Ab 2026 werden die CO2-Zertifikate tatsächlich gehandelt. Dann wird sich der Preis in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen von 55 bis 65 Euro pro Tonne in einem Markt bilden. Ab 2027 sieht das Gesetz keine Festpreise bzw. Ober- und Untergrenzen mehr vor. Dann wird der Preis von Angebot und Nachfrage bestimmt und die Preisentwicklung lässt sich nicht voraussagen.

Erdgas zählt doch zu den umweltschonenden fossilen Energieträgern. Warum gilt der CO2-Preis denn auch für Erdgas?

Zwar verbrennt Erdgas im Vergleich zu anderen fossilen Brennstoffen „sauberer“, aber es entsteht dennoch klimaschädliches CO2. Die geringeren CO2-Emissionen, die beim Heizen mit Erdgas freigesetzt werden, werden bei der CO2-Bepreisung jedoch entsprechend berücksichtigt. So beträgt der CO2-Preis für Erdgas brutto 0,54 Cent/kWh. Bei Heizöl ist der Preis deutlich höher und liegt bei brutto 0,87 Cent/kWh.

Soll man zukünftig überhaupt noch mit Erdgas heizen? Ist es sinnvoll auf einen anderen Energieträger umzusteigen?

Auch zukünftig wird Erdgas ein wichtiger Energieträger sein. Erdgas nimmt im Wärmebereich eine wichtige Rolle ein und Erdgasheizungen sind weiterhin sehr beliebt. Im Vergleich zu anderen fossilen Brennstoffen verbrennt Erdgas auch deutlich klimafreundlicher. Daher ermöglicht Erdgas eine bezahlbare und komfortable Wärmeversorgung mit relativ geringen CO2-Emissionen. Noch umweltfreundlicher wird das Heizen, wenn Erdgas mit erneuerbaren Energien wie z. B. Solarthermie kombiniert wird. Eine andere Möglichkeit, um CO2-Emissionen zu reduzieren, ist der Umstieg auf einen Gastarif mit Biogas-Anteil. Auch die OVAG bietet mit dem ovagGasBio10 einen solchen Gastarif mit 10%igem Biogas-Anteil an.

Gibt es bei einem Gastarif mit Biogas-Anteil einen anderen CO2-Preis als bei einer Belieferung mit reinem Erdgas?

Gase wie Wasserstoff und Biogas tragen zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung bei. Das wird bei dem CO2-Preis ebenfalls berücksichtigt. So werden bei Tarifen, die ganz oder teilweise aus Biogas bestehen, der Biogasanteil unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht in die CO2-Bepreisung einbezogen bzw. dafür müssen die Gaslieferanten keine CO2-Zertifikate einkaufen. Diesen Kostenvorteil gibt die OVAG mit dem ovagGasBio10 – dem Gastarif mit 10% Biogas-Anteil – selbstverständlich an die Kunden weiter.

Wie soll der CO2-Preis zum Klimaschutz beitragen?

Da der CO2-Preis das Heizen und Autofahren mit fossilen Brennstoffen teurer macht, soll er zu einem Umdenken bei der Bevölkerung führen bzw. Anreize zum Umstieg auf klimafreundliche Technologien setzen. So wäre zum Beispiel eine Wärmepumpe eine klimafreundlichere Alternative zur alten Ölheizung. Beim Autofahren könnte von einem Fahrzeug mit Benzinantrieb auf Elektromobilität umgestiegen werden. Und Erdgaskunden könnten zu einem Gastarif mit Biogas-Anteil wechseln um CO2-Emissionen zu reduzieren. Die OVAG hat entsprechende Angebote im Portfolio und berät dazu gerne. Auch die Energieberater stehen Kunden bei Fragen jederzeit zur Verfügung und informieren nicht nur zum Energiesparen sondern auch zu eventuellen staatlichen Förderungen.

Die Umsatzsteuer auf Gas wurde im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 auf 7% gesenkt. Selbstverständlich geben wir diese Steuersenkung an Sie weiter. Ab 01.04.2024 gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19%. Übrigens: Sie müssen uns Ihren Zählerstand zum 31.03.2024 nicht mitteilen. Die Abgrenzung des Verbrauchs erfolgt rechnerisch.