Ersatzversorgung für Haushaltskunden.
Lückenlose Belieferung mit Strom in unserem Grundversorgungsgebiet.
Sie haben keinen gültigen Liefervertrag für Strom abgeschlossen oder Ihr bisheriger Stromlieferant hat Ihnen kurzfristig gekündigt? Dann brauchen Sie nicht in Panik verfallen. Denn in unserem Grundversorgungsgebiet sind wir als Ihr zuverlässiger Energieversorger für Sie da und beliefern Sie weiter mit Strom – und das lückenlos! Ohne weiteres Zutun wechseln Sie zunächst für drei Monate in unsere Ersatzversorgung und anschließend in unsere Grundversorgung.
Übrigens: Selbstverständlich können Sie auch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist bereits in einen der attraktiven Stromtarife wechseln – ganz einfach online über unseren Stromrechner:
Nettopreis ohne Stromsteuer |
Nettopreis inkl. Stromsteuer 1 |
Bruttopreis inkl. 19 % MwSt. |
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Arbeitspreis | 33,74 ct / kWh | 35,79 ct / kWh | 42,59 ct / kWh |
Grundpreis 2 | 48,95 € / Monat | — | 58,25 € / Monat |
Nettopreis ohne Stromsteuer |
Nettopreis inkl. Stromsteuer 1 |
Bruttopreis inkl. 19 % MwSt. |
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Arbeitspreis für Tagstrom (HT) | 33,74 ct / kWh | 35,79 ct / kWh | 42,59 ct / kWh |
Arbeitspreis für Nachtstrom (NT) | 33,01 ct / kWh | 35,06 ct / kWh | 41,72 ct / kWh |
Grundpreis Doppeltarifzähler 2 | 50,23 € / Monat | — | 59,77 € / Monat |
Ersatzversorgung für Geschäftskunden
Die Preise für die Ersatzversorgung von Geschäftskunden mit einem Stromverbrauch von über 10.000 kWh / Jahr finden Sie auf auf unserer Website unter: Ersatzversorgung für Geschäftskunden
Gemäß § 36 EnWG versorgt die OVAG die Kunden in den Gebieten, in denen sie Grundversorger ist, entsprechend ihrer Grund- und Ersatzversorgungspflicht. Haushaltskunden
im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Download-Informationen
- Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich (StromGVV) (84,7 KiB)
- Ergänzende Bedingungen zur „Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich“ (StromGVV) (107,7 KiB)
- Anlage „Formblatt Datenkommunikation“ (79,8 KiB)
- Muster-Abwendungsvereinbarung (207,0 KiB)
Zum Öffnen von PDF-Dokumenten benötigen Sie ggf. zusätzliche Software, wie z. B. das kostenlose Programm Adobe Acrobat Reader DC.
Was Sie zur Ersatzversorgung noch wissen sollten:
- Wir liefern zuverlässig Strom im Rahmen der Ersatzversorgung.
- Verfügbar im Grundversorgungsgebiet der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG.
- Sie können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist durch Abschluss eines Energielieferungsvertrags und Anmeldung der Belieferung beim zuständigen Netzbetreiber beenden. Der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG steht ein gesetzliches Recht zu, die Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen.
- Wenn Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
- Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
- Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für jede Mahnung 0,65 €. Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 €) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
- Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
- Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 0228 141516, www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.
- Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag können per E-Mail an unseren Verbraucherservice unter service@ovag.de gerichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite sowie unter den Menüpunkten Strompreiszusammensetzung und Strommix.
1) Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 ct / kWh
2) Haben Sie die Möglichkeit genutzt, einen von der Ersatzversorgung unabhängigen Messstellenvertrag zu schließen, reduziert sich der Netto-Grundpreis um 15,11 € / Jahr bzw. bei der Schwachlastregelung (HT/NT) um 30,13 € / Jahr