Der Strompreis ab 01.01.2024.

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

heute haben wir gute Nachrichten für Sie: Ihr Arbeitspreis sinkt zum 01.01.2024 deutlich. Hauptgrund für den sinkenden Arbeitspreis ist, dass sich die Lage an der Strombörse inzwischen etwas entspannt hat. Nachdem die Großhandelspreise im Jahr 2022 auf einem Rekordhoch waren, haben diese sich mittlerweile auf einem niedrigeren Niveau eingependelt, sodass wir insgesamt für Sie günstiger einkaufen konnten. Diesen Einkaufsvorteil geben wir – als Ihr fairer und zuverlässiger Stromlieferant – selbstverständlich an Sie weiter.

Weiterhin gibt es durch den zunehmenden Netzausbau und die voranschreitende Digitalisierung Veränderungen bei den Netzentgelten: Zum einen sinkt das verbrauchsabhängige Netzentgelt, was sich ebenfalls positiv auf Ihren Arbeitspreis auswirkt. Dem entgegen steigt aber der verbrauchsunabhängige Grund- und Abrechnungspreis des Netzbetreibers.

Unterm Strich können wir den Arbeitspreis in nahezu allen Tarifen unter den Referenzpreis der Strompreisbremse absenken, müssen den Grundpreis jedoch um die Erhöhungen der Netzentgelte anpassen1. Selbstverständlich erhalten Sie eine umfassende Preisgarantie7 bis 31.12.2024 in allen Wahltarifen auf den genannten Preis.

Alle Details sowie zahlreiche Hintergrundinformationen zur Preisänderung haben wir Ihnen auf dieser Website zusammengestellt.

Wir hoffen, dass die Preisänderung für Sie dadurch besser nachvollziehbar ist.
Ihre OVAG

Die Preise im Stromtarif ovagKlassik.

Preise ovagKlassik, gültig ab (neu)
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Netto-Endpreis
inkl. Stromsteuer 2
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis 31,53 ct / kWh 33,58 ct / kWh 39,96 ct / kWh
Grundpreis 3 11,76 € / Monat 13,99 € / Monat
Preise ovagKlassik, gültig bis (alt)
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Netto-Endpreis
inkl. Stromsteuer 2
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis 36,12 ct / kWh 38,17 ct / kWh 45,42 ct / kWh
Grundpreis 3 10,27 € / Monat 12,22 € / Monat

Ihr Arbeitspreis sinkt brutto um 5,46 Cent pro kWh. Der Grundpreis steigt brutto um 21,28 €/Jahr bzw. 1,77 €/Monat (Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen).

Informationen zur Zusammensetzung des Strompreises im Stromtarif ovagKlassik ohne Schwachlastregelung
  Grundpreis
(€ / Jahr)
Arbeitspreis
(ct / kWh)
  2023 2024 2023 2024
In den Netto-Endpreis fließen als Entgelte des Netzbetreibers und des Messstellenbetreibers ein:  
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 5     8,344 7,971
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 5 62,40 80,10    
Messstellenbetrieb 6 13,85 14,14    
Als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb) fließen ein:  
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 46,99 46,88    
am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde     25,063 20,877
Weiterhin fließen ein:  
Stromsteuer     2,050 2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 4     1,348 1,348
KWK-Umlage nach § 12 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)     0,357 0,275
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung     0,417 0,403
Offshore-Netzumlage nach § 12 EnFG     0,591 0,656

Auf sämtliche genannte Preisbestandteile fällt die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe an (gesetzlicher Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG, derzeit 19 %).

Die Preise im Stromtarif ovagKlassik mit Schwachlastregelung.

Preise ovagKlassik mit Schwachlastregelung, gültig ab (neu)
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Netto-Endpreis
inkl. Stromsteuer 2
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis für Tagstrom (HT) 31,79 ct / kWh 33,84 ct / kWh 40,27 ct / kWh
Arbeitspreis für Nachtstrom (NT) 30,01 ct / kWh 32,06 ct / kWh 38,15 ct / kWh
Grundpreis Doppeltarifzähler 3 13,14 € / Monat 15,64 € / Monat
Preise ovagKlassik mit Schwachlastregelung, gültig bis (alt)
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Netto-Endpreis
inkl. Stromsteuer 2
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis für Tagstrom (HT) 36,38 ct / kWh 38,43 ct / kWh 45,73 ct / kWh
Arbeitspreis für Nachtstrom (NT) 34,6 ct / kWh 36,65 ct / kWh 43,61 ct / kWh
Grundpreis Doppeltarifzähler 3 11,65 € / Monat 13,86 € / Monat

Ihr HT-Arbeitspreis sinkt brutto um 5,46 Cent pro kWh, der NT-Arbeitspreis brutto um 5,46 Cent pro kWh. Der Grundpreis steigt brutto um 21,28 €/Jahr bzw. 1,77 €/Monat (Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen).

Ergänzende Info zu Strompreisbremse: Aktuell ist die Strompreisbremse bis 31.12.2023 befristet. Sollte diese verlängert werden, werden wir die Entlastung gemäß der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Dann könnten sich die oben genannten Preise reduzieren.

Informationen zur Zusammensetzung des Strompreises im Stromtarif ovagKlassik mit Schwachlastregelung
  Grundpreis
(€ / Jahr)
HT-Arbeitspreis
(ct / kWh)
NT-Arbeitspreis
(ct / kWh)
  2023 2024 2023 2024 2023 2024
In den Netto-Endpreis fließen als Entgelte des Netzbetreibers und des Messstellenbetreibers ein:  
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 5     8,344 7,971 8,344 7,971
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 5 62,40 80,10        
Messstellenbetrieb 6 29,52 29,47        
Als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb) fließen ein:  
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 47,88 48,11        
am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde     25,328 21,142 24,281 20,095
Weiterhin fließen ein:  
Stromsteuer     2,050 2,050 2,050 2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 4     1,343 1,343 0,610 0,610
KWKG-Umlage nach § 12 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)     0,357 0,275 0,357 0,275
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung     0,417 0,403 0,417 0,403
Offshore-Netzumlage nach § 12 EnFG     0,591 0,656 0,591 0,656

Auf sämtliche genannte Preisbestandteile fällt die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe an (gesetzlicher Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG, derzeit 19 %).

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internet­basierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de

Ergänzende Informationen zur Preisanpassung:

Eine rechnerische Ermittlung des Zählerstandes erfolgt zur Preisänderung automatisch. Eine Meldung Ihres Zählerstands ist daher nicht zwingend erforderlich. Falls Sie uns dennoch Ihren Zählerstand mit Ablesedatum  melden möchten, so ist das bequem über unser Kundenportal und unter www.ovag.de/zaehlerstand möglich.

Wenn Sie mit der Anpassung der Allgemeinen Preise nicht einverstanden sind, haben Sie gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.8 Änderungen der Allgemeinen Preise werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrags mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

1) Gemäß § 41 Abs. 5 EnWG i. V. m. Ziffer 6.6 unserer AGB zum Stromlieferungsvertrag
2) Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 ct / kWh.
3) Der Grundpreis wird tagesgenau als Jahres-Grundpreis abgerechnet.
4) Dieser Wert ist ein Durchschnittswert. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab: in Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct / kWh; bis 100.000 Einwohner 1,59 ct / kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct / kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct / kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.
5) Diese Werte sind Durchschnittswerte, da die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG als Grundversorger in mehreren Netzgebieten zuständig ist. Deshalb können die Werte von den tatsächlichen Entgelten für Netznutzung, Messstellenbetrieb und Messung des jeweiligen Netzgebietes geringfügig abweichen.
6) Dieser Wert ist ein Durchschnittswert, da die Kosten des Messstellenbetriebes für konventionelle Zähler, moderne Messeinrichtungen und ggf. intelligente Messsysteme (Umrüstungspflicht nach MsbG) unterschiedlich sind. Die Kosten des Messstellenbenbetriebes werden nicht berechnet, wenn die Leistungen des Messstellenbetriebes auf Grundlage eines vom Grundversorgungsvertrages unabhängigen Messstellenvertrag erbracht werden.
7) Davon ausgenommen sind lediglich Änderungen der Strom- und Umsatzsteuer sowie die Einführung zusätzlicher Steuern und Abgaben.
8) Seit 01.07.2022 können Kündigungen auch elektronisch über unsere Website www.ovag.de/kuendigen durchgeführt werden.