Der Strompreis in der Grundversorgung ab .

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

wir haben eine gute Nachricht für Sie: Ihr Strompreis sinkt ab . Hintergrund ist, dass am der Bundesrat nach dem Bundestag dem Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr zugestimmt hat. Durch das Gesetz erhalten die Übertragungsnetzbetreiber einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (AKTF) für die Senkung deren Netzentgelte. Dies wiederum wirkt sich auch auf die Netzentgelte Ihres regionalen Verteilnetzbetreibers aus. So sinkt das verbrauchsabhängige Netzentgelt, das in Ihren Arbeitspreis einfließt.

Obwohl gleichzeitig die Summe der staatlichen Umlagen steigt, verbleibt unterm Strich eine Senkung in Höhe von 0,99 ct / kWh (brutto), die wir in vollem Umfang an Sie weitergeben. Ihr reduzierter Arbeitspreis gilt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anpassungsfristen ab . Die neuen Preise sowie Details zu Ihrer Preissenkung finden Sie unten auf dieser Website.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 0123535 oder über per E-Mail.

Die Preise im Stromtarif ovagKlassik.

Preise ovagKlassik, gültig ab (neu)
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Netto-Endpreis
inkl. Stromsteuer2
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis 30,70 ct / kWh 32,75 ct / kWh 38,97 ct / kWh
Grundpreis3 11,76 Euro / Monat 13,99 Euro / Monat
Preise ovagKlassik, gültig bis (alt)
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Netto-Endpreis
inkl. Stromsteuer2
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis 31,53 ct / kWh 33,58 ct / kWh 39,96 ct / kWh
Grundpreis3 11,76 Euro / Monat 13,99 Euro / Monat

Ihr Arbeitspreis sinkt brutto um 0,99 Cent pro kWh. Der Grundpreis bleibt unverändert. (Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen).

Informationen zur Zusammensetzung des Strompreises im Stromtarif ovagKlassik ohne Schwachlastregelung
  Grundpreis
(Euro / Jahr)
Arbeitspreis
(ct / kWh)
  2025 2026 2025 2026
In den Netto-Endpreis fließen als Entgelte des Netzbetreibers und des Messstellenbetreibers ein:  
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde5     8,440 7,315
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz5 80,63 80,54    
Messstellenbetrieb6 15,11 16,41    
Als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb) fließen ein:  
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 45,38 44,17    
am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde     19,091 19,091
Weiterhin fließen ein:  
Stromsteuer     2,050 2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)4     1,348 1,348
KWKG-Umlage nach § 12 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)     0,277 0,446
Aufschlag für besondere Netznutzung     1,558 1,559
Umlage nach § 17f EnWG in Verbindung mit § 12 EnFG     0,816 0,941

Auf sämtliche genannte Preisbestandteile fällt die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe an (gesetzlicher Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG, derzeit 19 %).

Die Preise im Stromtarif ovagKlassik mit Schwachlastregelung.

Preise ovagKlassik mit Schwachlastregelung, gültig ab (neu)
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Netto-Endpreis
inkl. Stromsteuer2
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis für Tagstrom (HT) 30,96 ct / kWh 33,01 ct / kWh 39,28 ct / kWh
Arbeitspreis für Nachtstrom (NT) 29,18 ct / kWh 31,23 ct / kWh 37,16 ct / kWh
Grundpreis Doppeltarifzähler3 13,14 Euro / Monat 15,64 Euro / Monat
Preise ovagKlassik mit Schwachlastregelung, gültig bis (alt)
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Netto-Endpreis
inkl. Stromsteuer2
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis für Tagstrom (HT) 31,79 ct / kWh 33,84 ct / kWh 40,27 ct / kWh
Arbeitspreis für Nachtstrom (NT) 30,01 ct / kWh 32,06 ct / kWh 38,15 ct / kWh
Grundpreis Doppeltarifzähler3 13,14 Euro / Monat 15,64 Euro / Monat

Ihr HT-Arbeitspreis sinkt brutto um 0,99 Cent pro kWh, der NT-Arbeitspreis brutto um 0,99 Cent pro kWh. Der Grundpreis bleibt unverändert. (Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen).

Informationen zur Zusammensetzung des Strompreises im Stromtarif ovagKlassik mit Schwachlastregelung
  Grundpreis
(Euro / Jahr)
HT-Arbeitspreis
(ct / kWh)
NT-Arbeitspreis
(ct / kWh)
  2025 2026 2025 2026 2025 2026
In den Netto-Endpreis fließen als Entgelte des Netzbetreibers und des Messstellenbetreibers ein:  
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde5     8,440 7,315 8,440 7,315
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz5 80,63 80,54        
Messstellenbetrieb6 30,12 30,79        
Als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb) fließen ein:  
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 46,93 46,35        
am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde     19,36 19,36 18,31 18,31
Weiterhin fließen ein:  
Stromsteuer     2,050 2,050 2,050 2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)4     1,343 1,343 0,610 0,610
KWKG-Umlage nach § 12 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)     0,277 0,446 0,277 0,446
Aufschlag für besondere Netznutzung     1,558 1,559 1,558 1,559
Umlage nach § 17f EnWG in Verbindung mit § 12 EnFG     0,816 0,941 0,816 0,941

Auf sämtliche genannte Preisbestandteile fällt die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe an (gesetzlicher Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG, derzeit 19 %).

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internet­basierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de

Ergänzende Informationen zur Preisanpassung:

Eine rechnerische Ermittlung des Zählerstandes erfolgt zur Preisänderung automatisch. Eine Meldung Ihres Zählerstands ist daher nicht zwingend erforderlich. Falls Sie uns dennoch Ihren Zählerstand mit Ablesedatum melden möchten, so ist das bequem über unser Kundenportal und unter www.ovag.de/zaehlerstand möglich.

Wenn Sie mit der Anpassung der Allgemeinen Preise nicht einverstanden sind, haben Sie gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.8 Änderungen der Allgemeinen Preise werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrags mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

1) Gemäß § 41 Abs. 5 EnWG i. V. m. Ziffer 6.6 unserer AGB zum Stromlieferungsvertrag
2) Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 ct / kWh.
3) Der Grundpreis wird tagesgenau als Jahres-Grundpreis abgerechnet.
4) Dieser Wert ist ein Durchschnittswert. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab: in Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct / kWh; bis 100.000 Einwohner 1,59 ct / kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 ct / kWh und über 500.000 Einwohner 2,39 ct / kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.
5) Diese Werte sind Durchschnittswerte, da die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG als Grundversorger in mehreren Netzgebieten zuständig ist. Deshalb können die Werte von den tatsächlichen Entgelten für Netznutzung, Messstellenbetrieb und Messung des jeweiligen Netzgebietes geringfügig abweichen.
6) Dieser Wert ist ein Durchschnittswert, da die Kosten des Messstellenbetriebes für konventionelle Zähler, moderne Messeinrichtungen und ggf. intelligente Messsysteme (Umrüstungspflicht nach MsbG) unterschiedlich sind. Die Kosten des Messstellenbenbetriebes werden nicht berechnet, wenn die Leistungen des Messstellenbetriebes auf Grundlage eines vom Grundversorgungsvertrages unabhängigen Messstellenvertrag erbracht werden.
7) Davon ausgenommen sind lediglich Änderungen der Strom- und Umsatzsteuer sowie die Einführung zusätzlicher Steuern und Abgaben.
8) Seit 01.07.2022 können Kündigungen auch elektronisch über unsere Website www.ovag.de/kuendigen durchgeführt werden.