Stromversorgung für Privatkunden: Stromtarif-Preisrechner für Privatkunden.

Adressdaten
Erläuterungen zur Bestellung

Da die Preise/Kosten bei einer gewünschten Schwachlastregelung mit Tag- und Nachtstrom von der Berechnung in diesem Preisrechner abweichen, können Sie diese Option nicht online beauftragen. Bitte setzen Sie sich mit unserem Servicecenter in Verbindung.

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Bestellvorgang

Wie kommt der Energielieferungsvertrag zustande?

  • Sie füllen die erfordlichen Felder im Online-Formular aus (Schritt 1 und 2) und bestätigen die rechtlichen Voraussetzungen (Schritt 3).
  • Sie kontrollieren (im Schritt 4) die eingegebenen Daten sowie den gewählten Tarif, und senden das Formular durch den Button „Kostenpflichtig bestellen“ ab. Sofern Sie noch eine falsche Eingabe finden, können sie diese nur vor dem Absenden über den Button „Zurück“ ändern.
  • Wir empfehlen Ihnen, zur Kontrolle einen Ausdruck der eingegebenen Daten zu erstellen und diesen aufzubewahren (in Schritt 4, vor dem Absenden über den Button „Drucken“).
  • Durch das Absenden des Online-Formulars geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Energielieferungsvertrages ab.
  • Die von Ihnen eingegebenen Daten werden elektronisch gespeichert und können auf Ihren Wunsch zur Einsicht angefordert werden.
  • Nach Eingang Ihres Angebots erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Nach Prüfung des Angebots erhalten Sie eine Annahmeerklärung in Textform.
  • Der Energielieferungsvertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG zustande.

Zum Lesen der in diesem Formular angebotenen PDF-Dokumente benötigen Sie zusätzliche Software, wie z. B. den Adobe® Acrobat Reader. Diesen kann man kostenlos herunterladen.

Ihr Vertragspartner:

Oberhessische Versorgungsbetriebe AG
Hanauer Straße 9-13
61169 Friedberg
Telefon 06031 6848-0
Telefax 06031 6848-1332
info@ovag.de
www.ovag.de

Vorstand
Joachim Arnold (Vors.), Oswin Veith
Vorsitzende des Aufsichtsrates
Christine Jäger
Registergericht
Friedberg HRB 138
Sitz der Gesellschaft
Friedberg (Hessen)
UStID-Nr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE 112 590 318
Inhaltlich verantwortlich
Britta Adolph, Hanauer Straße 9-13, 61169 Friedberg
Persönliche Daten

Ansprechpartner für Rückfragen:

Da Sie nicht älter als 28 Jahre sind, können Sie jetzt von unserem OVAG youngster profitieren – sofern Ihr jährlicher Verbrauch zwischen 250 und 2.500 kWh beträgt.

Und so geht‘s: Nach Erhalt der Vertragsbestätigung einfach unter www.ovag-youngster.de das Antragsformular ausfüllen und jährlich 100 Frei-kWh Strom kassieren. Damit schonen Sie nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Denn Ihr gesamter Stromverbrauch wird im Rahmen vom OVAG youngster klimaneutral gestellt.

Persönliche Kontaktdaten
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SEPA-Lastschriftmandat

Wenn Sie die Vorteile des Lastschriftverfahrens nutzen möchten, können Sie uns hier ein SEPA-Mandat erteilen.

Angabe des Kontoinhabers:

Bitte geben Sie die IBAN ohne Leerzeichen ein.

Übrigens: Ihre IBAN-Nummer finden Sie auf Ihrem Kontoauszug, wenn diese Angabe noch nicht auf Ihrer Bankkarte zu finden ist.

Wenn Sie keine deutsche Kontoverbindung haben, verwenden Sie bitte unser Formular und wählen Sie an dieser Stelle anschließend die Option "Nein, ich möchte die Zahlungen überweisen".

Bitte downloaden Sie hier unser Formular im PDF-Format, drucken es aus und ergänzen Ihre Angaben handschriftlich. Danach übermitteln Sie uns das vom Kontoinhaber unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat per Post.

Hinweise
Rechtliche Grundlagen
Widerrufsrecht
Vollmacht

Achtung: Endet Ihre Kündigungsfrist in den nächsten 15 Werktagen – das gilt auch für ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach einer Preisänderung – empfehlen wir Ihnen, vorsorglich selbst zu kündigen.

Bemerkungen
Absenden
Ihre Eingaben-Kontrolle

Sind Ihre eingegebenen Daten und die Tarifauswahl so richtig? Über die Schaltfläche „Zurück“ können Sie diese noch ändern.
Über die Schaltfläche „Drucken“ können Sie die von Ihnen eingegebenen Daten und Ihre Tarifauswahl zur Kontrolle ausdrucken oder für sich speichern.

Hinweis zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Wenn Sie eine Vereinbarung mit Ihrem Netzbetreiber getroffen haben, die es ihm erlaubt, Geräte wie Wärmepumpen oder Wallboxen (die keinen eigenen Zähler haben) nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu steuern, geben wir das pauschal reduzierte Netzentgelt selbstverständlich an Sie weiter. Dieses wird auch gesondert auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.

Ihr Netto-Arbeitspreis im ovagTrend besteht zum einen aus einer unveränderlichen Pauschale. In dieser Pauschale sind in erster Linie die vom Lieferanten nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie die Netzentgelte, die staatlich veranlassten Umlagen, Abgaben sowie Steuern enthalten, aber auch die Kosten für die Beschaffungsdienstleistungen, Ausgleichsenergie und Vertrieb. Hinzu kommen die variablen Kosten der tatsächlichen Strombeschaffung, die anhand der Notierung des monatlichen Terminmarkts der Strombörse EEX ermittelt werden. Daher wird der Arbeitspreis monatlich neu berechnet. Insgesamt gilt für die Berechnung des Netto-Arbeitspreises folgende Formel:

0,75458 × Base ct / kWh + 0,24542 × Peak ct / kWh + 15,469 ct / kWh

Für den Anteil, der abhängig ist von den Strombeschaffungskosten, sind die Preise des achtletzten Handelstags vor dem nächsten Monatsersten bzw. dem ersten Kalendertag Ihres Liefermonats maßgeblich. Diese Preise werden auf der Website der Leipziger Strombörse bei den Monatswerten veröffentlich unter: EEX German Power Futures

Am Terminmarkt können mit Base und Peak zwei Produkte gehandelt werden:

  • Base deckt überwiegend den Grundlaststrom mit einer gleichbleibenden Leistung innerhalb des Liefermonats ab. Also die Strommenge, die rund um die Uhr – also auch nachts – immer benötigt wird.
  • Peak deckt überwiegend den restlichen Strombedarf ab.

Beide Produkte bilden zusammen mit der Gewichtung aus der oben genannten Formel annäherungsweise das typische Verbrauchsverhalten unserer Stromkunden, die für diesen Tarif in Frage kommen, ab.

Zur Anpassung an das tatsächliche Verbrauchsverhalten ist noch eine sogenannte Veredlung, der über Base und Peak beschafften Strommenge, erforderlich. Die Kosten hierfür sind in der Pauschale enthalten.