Nutzungsbedingungen.

Nutzungsbedingungen des Vorteilsprogramms der OVAG (ovagCard).

  1. Erhalt der ovagCard und Laufzeit des Vorteilsprogramms
    1. Die Nutzung der ovagCard steht ausnahmslos Kunden der OVAG zu, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Mitarbeiter des OVVG-Konzerns – dazu zählen auch Zählerableser und Pensionäre – sind von der Nutzung ausgeschlossen.
    2. Der Nutzer erhält gegen Unterzeichnung dieser Nutzungsbedingungen die ovagCard. Ihre individuelle Kartennummer finden Sie auf der Vorderseite Ihrer ovagCard. Die Karte erhält mit Aushändigung an den Nutzer ihre Gültigkeit.
    3. Auf Wunsch kann der Nutzer eine Zweitausfertigung der ovagCard (Zweitkarte) erhalten. Die Leistungen nach Ziffer 3 und 4 können jedoch für jeden Nutzer nur einmal in Anspruch genommen werden.
    4. Die ovagCard wird für unbestimmte Zeit ausgestellt. Endet das Energielieferungsverhältnis des Kunden mit der OVAG, so endet die Gültigkeit der ovagCard automatisch. Mit Einstellung des Vorteilsprogramms erlischt die ovagCard ebenfalls automatisch. Der Nutzer verpflichtet sich, die ovagCard unverzüglich nach Verlust ihrer Gültigkeit an die OVAG (Marketing, Hanauer Straße 9–13, 61169 Friedberg) zurückzusenden oder dort abzugeben. Die Karte verbleibt im Eigentum der OVAG.
  2. Verwendung der ovagCard
    1. Die ovagCard wird individualisiert vergeben und ist nicht übertragbar.
    2. Die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Mehrwertprogramm erfolgt durch Vorlage der ovagCard.
    3. Jeder ovagCard-Inhaber erhält ergänzende Informationen und Angebote zu Produkten der OVAG. Der Nutzer kann jederzeit der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung durch Erklärung der OVAG, Marketing, Hanauer Straße 9–13, 61169 Friedberg gegenüber widerrufen.
    4. Der Nutzer verpflichtet sich, die ovagCard sorgsam, mit der im Verkehr erforderlicher Sorgfalt, aufzubewahren.
    5. Den Verlust seiner Kundenkarte hat der Nutzer unverzüglich der OVAG, Marketing, Hanauer Straße 9–13, 61169 Friedberg schriftlich, per E-Mail an oder aber telefonisch (06031 6848-1068) anzuzeigen.
    6. Meldet der Nutzer den Verlust der Karte nicht unverzüglich nach Kenntnis, so haftet er der OVAG für den ihr durch die verspätete Anzeige entstandenen Schaden.
    7. Bei Verlust der Karte erfolgt eine unverzügliche Sperrung der Karte durch die OVAG.
    8. Gegen Zahlung einer Bearbeitungspauschale von 10 € erhält der Nutzer nach Verlust der Kundenkarte eine neue Karte.
    9. Erhält die OVAG Kenntnis von einer vertragswidrigen Nutzung, so ist sie berechtigt, die Kundenkarte unverzüglich zu sperren. Die OVAG wird den Kunden über die Sperrung der Karte informieren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsverhältnisses der OVAG bleibt hiervon unberührt.
  3. Vorteilsprogramm
    1. Die OVAG bietet den Nutzern der ovagCard wechselnde Leistungen und Vorteile sowie Gewinnchancen im Rahmen von Verlosungen unter den Nutzern der ovagCard an. Über das jeweils aktuelle Angebot der Vorteile und Leistungen kann sich der Nutzer jederzeit auf der Homepage der OVAG (www.ovag.de/ovagCard) oder telefonisch (06031 6848-1068) informieren.
  4. Verlosungen der OVAG
    1. Die OVAG wird regelmäßig Verlosungen unter den Nutzern der ovagCard vornehmen.
    2. Inhalt und Umfang der Verlosungen stehen im Ermessen der OVAG.
    3. Die OVAG behält sich vor, die Nutzer über Spezial-Verlosungen nur über die im Antrag oder auf andere Weise übermittelte E-Mail-addresse zu informieren.
    4. Möchte der Nutzer an den Verlosungen generell oder an einzelnen Verlosungen nicht teilnehmen, so kann er einer Teilnahme bei Aushändigung der ovagCard bzw. zu jedem späteren Zeitpunkt widersprechen. Diesen Widerspruch hat er schriftlich der OVAG, Marketing, Hanauer Straße 9–13, 61169 Friedberg oder per E-Mail an zu erklären.
    5. Die OVAG wird die Gewinner jeder Verlosung in Textform informieren. Darüber hinaus werden die Gewinner mit Namen und Wohnort (ohne Straße und Hausnummer) auf der Homepage der OVAG (www.ovag.de/ovagCard > Gewinner) veröffentlicht. Der Nutzer stimmt einer Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten im Fall eines Gewinns hiermit zu.
  5. Kosten der ovagCard
    1. Der Nutzer erhält die ovagCard unentgeltlich. Nur nach Verlust der Karte hat er für eine Neuerstellung einer ovagCard die Bearbeitungsgebühr nach Ziffer 2 h. zu zahlen.
  6. Haftung
    1. Die OVAG wird mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns dafür Sorge tragen, dass die von ihr im Rahmen des Vorteilsprogramms angebotenen Leistungen und Veranstaltungen durchgeführt werden. Im Übrigen haftet die OVAG mit Ausnahme der durch die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit hervorgerufenen Schäden – auch bei durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursachte Schäden – nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, es sei denn, es wird eine nach Natur und Inhalt des Vertrags wesentliche Vertragspflicht verletzt.
  7. Kündigung
    1. Beiden Parteien steht das gesetzliche Recht zu, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung der OVAG liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer die ovagCard vertragswidrig (z. B. Übergabe an Dritte) nutzt.
    2. Darüber hinaus kann das Nutzungsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt durch Mitteilung an den anderen Vertragspartner in Textform.
    3. Im Fall einer Kündigung ist der Nutzer verpflichtet, die Kundenkarte unverzüglich im Servicezentrum der OVAG zurückzugeben oder an die OVAG, Marketing, Hanauer Straße 9–13, 61169 Friedberg, zurückzusenden.