SEPA-Lastschrift.
Die bequeme Zahlungsvereinbarung.
Wenn Sie uns die Abbuchung der monatlichen Abschläge erlauben möchten oder wenn sich Ihre bisher erteilte Lastschriftermächtigung durch einen Kontowechsel geändert hat, ist es erforderlich, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Auch im Interesse Ihrer Rechtssicherheit verlangen Banken die Vorlage eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandats. Wir bitten daher um Verständnis für die Notwendigkeit, das SEPA-Lastschriftmandat schriftlich einzuholen.
SEPA-Lastschriftmandat erteilen – Ihre Möglichkeiten:
Im Kundenportal
Einen schnellen und sicheren Weg uns ein neues SEPA-Mandat zu erteilen, bietet Ihnen das OVAG Self-Service-Portal. Hier können Sie Ihre Bankdaten bequem selbst verwalten – auch unterschiedliche SEPA-Lastschriftmandate bei mehreren Vertragskontonummern.
Per Formular zum Download
Laden Sie sich unseren Blanko-Vordruck für die SEPA-Lastschrift im PDF-Format herunter, drucken diesen aus und ergänzen Sie Ihre Angaben. Danach übermitteln Sie uns das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat per Post/Fax, oder senden uns einen Scan per E-Mail. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf dem Formular.
Zum Öffnen von PDF-Dokumenten benötigen Sie ggf. zusätzliche Software, wie z. B. das kostenlose Programm Adobe Acrobat Reader DC.
FAQ zum SEPA-Lastschriftmandat
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:
Kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat auch telefonisch mitteilen?
Ein SEPA-Lastschriftmandat kann leider nicht telefonisch erteilt werden. Ganz bequem können Sie das aber im OVAG Kundenportal erledigen. Falls Sie sich keinen Zugang für das Portal anlegen möchten, nutzen Sie doch einfach die nachfolgende Vorlage zum Herunterladen (PDF-Dateiformat). Gerne schicken wir Ihnen auch ein Formular per Post zu.
Muss ich für eine neue Vertragskontonummer ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Bei jedem Umzug wird ein neuer Vertrag geschlossen und daraus ergibt sich eine neue Vertragskontonummer. Das bedeutet, es ändert sich auch die Mandatsreferenznummer. Daher benötigen wir ein neues SEPA-Lastschriftmandat.
Werden bestehende SEPA-Lastschriftmandate übernommen?
Zu jedem Vertrag gibt es eine eigene Mandatsreferenz, daher ist auch ein separates SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.
Ist die monatliche Abbuchung auch zu einem anderen Termin möglich?
Sie zahlen Ihren monatlichen Abschlag für den vorangegangenen Monat jeweils am 01. des Folgemonats, also im Nachhinein. Aus diesem Grund ist die Abbuchung auch nur am ersten Werktag eines Monats möglich.
Wann endet mein SEPA-Lastschriftmandat?
Wenn Sie Ihren Stromvertrag z. B. wegen Auszug gekündigt haben, dann wickeln wir den Ausgleich der Schlussrechnung - ganz egal ob es sich um die Auszahlung eines Guthabens oder die Abbuchung einer Nachzahlung handelt - noch mit dem uns vorliegenden SEPA-Lastschriftmandat ab. Danach erlischt dieses SEPA-Lastschriftmandat.
Ist der Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandates möglich?
Selbstverständlich können Sie Ihre erteilten SEPA-Lastschriftmandate jederzeit widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Auch im OVAG Kundenportal ist das unter „Daten/Bankverbindungen“ ganz einfach möglich.
Welche Zahlungsarten kann ich nutzen?
Am bequemsten für Sie ist es, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Sie können die fälligen Beträge aber selbstverständlich auch überweisen. Unsere IBAN-Bankverbindung lautet: DE80 5185 0079 0051 0062 75
Wann bucht die OVAG ab?
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Bankverbindung, in der die jeweiligen Fälligkeitstermine und Beträge aufgeführt sind.
Wie setzen sich Rücklastgebühren zusammen?
Wird eine Abbuchung nicht ausgeführt, dann berechnet uns jede Bank hierfür Gebühren. Diese Gebühren geben wir unverändert an Sie weiter - eigene Gebühren berechnen wir dafür nicht.