Die EEG-Umlage, die Stromkunden seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 über ihre Stromrechnung für jede Kilowattstunde (kWh) an den Staat entrichten müssen, fällt zum 1. Juli 2022 ersatzlos weg.
Die Bundesregierung reagiert damit auf die stark steigenden Energiepreise und möchte für die Verbraucher Entlastung schaffen. Aus diesem Grund wurde am 28. April 2022 das Gesetz zum Wegfall der EEG-Umlage verabschiedet.
„Der geplante Wegfall der EEG-Umlage in Höhe von 3,72 ct/kWh (netto) ab dem 1. Juli 2022 wird selbstverständlich in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben werden. Die OVAG wird damit das Gesetz, das die Abschaffung der EEG-Umlage regelt, umsetzen“, sagt OVAG-Vertriebsleiter Holger Ruppel.
Wichtig ist jedoch: Die Höhe der Abschlagszahlungen ändert sich dadurch nicht automatisch. Der Bund hat die Abschaffung der EEG-Umlage auf den Weg gebracht, damit die Verbraucher die zu erwartenden weiter steigenden Kosten für Strom zumindest teilweise kompensieren können. Hintergrund sind hier die stark steigenden Beschaffungskosten an den Strombörsen, welche die Versorger (in Zukunft) an ihre Kunden weitergeben müssen. Kunden können sich jedoch zwecks Abschlagsanpassungen mit der OVAG in Verbindung setzen oder den Abschlag selbst über das Kundenportal ändern.
Eigentlich sollte die Umlage erst zum 1. Januar 2023 wegfallen, nun kommt der Schritt bereits zur Jahresmitte 2022. „Die Weitergabe wird deshalb tagesgenau vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 für den errechneten Verbrauch umgesetzt. Dies ist dann für jeden Kunden auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung einsehbar. Die Abrechnung wird wie bei der vorübergehenden Senkung der Umsatzsteuer im Jahr 2020 erfolgen“, erklärt Holger Ruppel das weitere Vorgehen. Für die Abrechnung ist es nicht zwingend erforderlich, dass Kunden zum 1. Juli 2022 ihren Zählerstand melden. Wenn Kunden in ihrer Abrechnung trotzdem dem tatsächlichen Zählerstand berücksichtigt haben möchten, können sie diesen ganz einfach über das OVAG-Kundenportal selbst erfassen oder online unter Zählerstand melden übermitteln.
Die EEG-Umlage diente dem Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Förderkosten für erneuerbare Energien sollen künftig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden.