„Keine persönlichen Daten herausgeben“.
OVAG warnt vor unseriösen Haustürgeschäften.
Derzeit wenden sich wieder vermehrt Kunden an die OVAG, die von unseriösen Abwerbemethoden durch sogenannte Haustürgeschäfte berichten. Zweck dieser Aktionen ist es offenbar, einen Anbieterwechsel zu forcieren. Zuletzt ist ein solcher Versuch massiv eskaliert: Ein Mann in Friedberg wurde von zwei Männern mit Schlägen und Tritten verletzt, als er nicht kooperieren wollte.
Haustürgeschäfte wie auch unseriöse Abwerbeversuche am Telefon kommen leider immer wieder vor, auch wenn wir eine solche Eskalation auch noch nicht beobachtet haben
, erklärt OVAG-Vertriebsleiter Holger Ruppel und stellt klar: Die OVAG hat mit dieser unseriösen Art der Kundenwerbung nichts zu tun. Solche Fremdanbieter handeln nicht in unserem Auftrag und versuchen in vielen Fällen, die Kunden zu täuschen.
Der Hintergrund: Stromanbieter dürfen einen Anbieterwechsel vornehmen, wenn sie in Besitz von Namen, Anschrift und Zählernummer eines Verbrauchers sind – bei einem seriösen Anbieter selbstverständlich immer in dessen Kenntnis und mit dessen Einverständnis. Ruppel rät, weder am Telefon noch an der Haustür persönliche Daten wie Bankverbindungen oder Zählernummern preiszugeben und im Zweifel die Tür erst gar nicht zu öffnen. Die OVAG fragt grundsätzlich keine Zählernummern von Bestandskunden ab
, sagt er. Das hat einen einfachen Grund: Sie sind dem Versorger ohnehin bereits bekannt.
Bei derartigen Haustürgeschäften werde durch die plötzlich herbeigeführte Gesprächssituation Druck aufgebaut und mit gefälschten Ausweisen Seriosität vorgegaukelt. Die Werber geben sich als Mitarbeiter von Versorgern oder als Energieberater aus und locken die Verbraucher mit vermeintlich günstigeren Tarifen.
Im Zweifel würden die Daten einfach ohne Einverständnis genutzt, um Verträge im Namen der Verbraucher abzuschließen. Die OVAG rät dringend dazu, derartige Gespräche bei Verdacht sofort zu beenden und unter keinen Umständen persönliche Daten oder Zählernummern zu nennen. Für Werbeanrufe gilt zudem: Sofern keine Einwilligung an das anrufende Unternehmen erteilt wurde, ist der Werbeanruf aus rechtlicher Sicht verboten. Verbraucher können sich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur wenden.