OVAG-Wasserampel wird 2021 eingeführt.

Öffentliche Wasserversorgung im Zeichen des Klimawandels.

Zum Jahresbeginn führt die OVAG eine eigene Wasserampel ein. Sie soll den Kommunen als örtlichen Versorgern ihrer Bürger die Verfügbarkeit von Trinkwasser aus den Wassergewinnungsgebieten der OVAG anzeigen und somit verdeutlichen, wie viel Wasser in nächster Zeit bereitgestellt werden kann. Die „OVAG-Wasserampel“ wird ab dem kommenden Jahr für alle transparent auf der Webseite der OVAG grün, gelb oder rot leuchten.

Neben dem Land Hessen als Bewirtschaftungsverantwortlichen für die Gewässer inklusive des Grundwassers haben die Kommunen die Durchführungs- und Gewährleistungsverantwortung für die öffentliche Wasserversorgung ihrer Bürger. „Mit Einführung der OVAG-Wasserampel erhalten die Kommunen ein Informationssystem an die Hand. Dieses ermöglicht es ihnen, frühzeitig auf den Trinkwasserverbrauch in ihrem Verantwortungsbereich Einfluss zu nehmen und ihre Bürger zur verantwortungsvollen Trinkwassernutzung zu bewegen, sodass eine nachhaltige Verfügbarkeit bei sorgsamem Gebrauch gewährleistet werden kann,“ erklärt OVAG-Vorstandsvorsitzender Joachim Arnold den Sinn der Einführung der OVAG-Wasserampel zum Jahr 2021.

Dass dies geboten ist, wurde bestätigt durch einen Vortrag von Prof. Dr. Michael Reinhardt vom Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht an der Universität Trier. Er befasste sich mit der Frage, wer rechtlich zuständig ist für die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung in klimatisch bedingten Ausnahmesituationen. Als aktuelle Beispiele führte er auf, die anhaltende Hitze des Jahrhundertsommers 2018 sowie die jetzt schon im dritten Trockenjahr in Folge anhaltende Trockenperiode mit geringen Niederschlägen in den Grundwasser neu bildenden Wintermonaten. Die Quintessenz des im Florstädter Bürgerhaus von Prof. Reinhardt gehaltenen Vortrags vor kommunalen Vertretern lautete: Verantwortlich sind die jeweiligen Kommunen vor Ort und das Land Hessen gemeinsam. Die Kommune ist verantwortlich, alles Notwendige zu veranlassen, um die Versorgung ihrer Bürger mit Trinkwasser sicherzustellen. Das Land Hessen, vertreten durch seine Wasserbehörden – in diesem Fall das Hessische Umweltministerium und die Regierungspräsidien – wiederum ist dafür verantwortlich, durch die Erteilung von Bewirtschaftungserlaubnissen des Grundwassers die dafür notwendigen Voraussetzungen für die Kommunen zu schaffen, um ihre Aufgabe wiederum erfüllen zu können. Kommune und Land müssen folglich dabei rechtzeitig und eng kooperieren.

Die OVAG als Fernwasserversorger steht ihren kommunalen Kunden als Dienstleister zur Seite. Doch auch sie kann die Lieferung von Trinkwasser nur soweit ermöglichen, wie es die wasserrechtlichen Erlaubnisse und Auflagen des Landes in den jeweiligen Gewinnungsgebieten der OVAG zulassen. Die Auflagen regeln unter anderem einzuhaltende Grenzgrundwasserstände und die Erhaltung von Vernässungsflächen. „Das alles bewirkt, dass wir unter Umständen die Liefermengen anpassen oder gar reduzieren müssen“, erläutert Arnold die Zusammenhänge. „Diese sind wiederum auch in den Wasserlieferverträgen mit den Kommunen als unseren Abnehmern geregelt. Da die Erlaubnisse und Auflagen der Wasserrechtsbescheide des Landes unseren Wasserlieferungsmöglichkeiten Grenzen setzen, kann und darf von der OVAG an die Kommunen nur in diesem beengten Rahmen geliefert werden.“

Die OVAG sieht sich als Partner, der den Kommunen dabei helfen möchte, ihrer Verantwortung zur Wasserversorgung ihrer Einwohner nachzukommen. Hierzu gehört ab 2021 auch die Einführung der OVAG-Wasserampel als Vorwarnsystem. So kann eine rechtzeitige Beratung und Sensibilisierung der Bevölkerung vor Ort durch ihre Kommune ermöglicht werden. „Wir regen an, dass auch sie wiederum eine örtliche Wasserampel für ihre Bürger zur Information und Lenkung des Verbrauchs installiert: eine kommunale Wasserampel, die den Verbrauch und die Verfügbarkeit der Wasserressourcen berücksichtigt“, empfiehlt Arnold den Kommunen. Zudem sollten diese rechtzeitig und präventiv eine am besten miteinander abgestimmte einheitliche Gefahrenabwehrverordnung erarbeiten, die genau regelt, welche Beschränkungen sie im Falle eines „Wassernotstandes“ den Einwohnern auferlegen müssen.

„Ich gehe davon aus, dass viele Kommunen in der nächsten Zeit dem Beispiel der OVAG mit der Einführung einer Wasserampel folgen und sich zudem mit der Erstellung eines Wasserkonzepts befassen werden. Vor allem aber muss in der Bevölkerung ein Umdenken hin zu einem sensibleren Umgang mit dem Lebensmittel Nummer eins, dem Trinkwasser, stattfinden, denn der Klimawandel entfaltet jetzt schon seine Auswirkung auch auf die Wasserressourcen“, so Arnold.

Prof. Michael Reinhardt und Joachim Arnold
Prof. Michael Reinhardt und Joachim Arnold haben zur Zuständigkeit für die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung im Zeichen des Klimawandels und zur Einführung der OVAG-Wasserampel referiert.

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