Umweltschutz mit Bonus

Halter von E-Fahrzeugen können die THG-Quote über die OVAG geltend machen und staatliche Prämien erhalten.

Wer ein E-Auto mit reinem Elektroantrieb fährt, mindert nicht nur den weltweiten Verbrauch fossiler Kraftstoffe und spart CO2, sondern kann dafür jetzt auch Jahr für Jahr staatliche Prämien bekommen. Das Zauberwort lautet Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote. Der Verkauf dieser THG-Quote kann ganz bequem über die OVAG abgewickelt werden – sowohl für private als auch geschäftlich genutzte E-Fahrzeuge.

Die Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote – ist eine gesetzliche Regelung, die den Ausstoß von schädlichen Treibhausgasen reduzieren soll. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen – wie etwa Mineralölunternehmen – sind verpflichtet, jedes Jahr ihre CO2-Emissionen um einen festgesetzten Prozentsatz zu verringern. Neben Einsparungen dürfen Unternehmen auch Emissionszertifikate von Dritten, die die Vorgaben zur jährlichen Emissionsminderung übererfüllen, kaufen. Dazu gehören auch Halter von E-Fahrzeugen. Privatpersonen dürfen die THG-Quote ihres E-Fahrzeugs seit dem 1. Januar 2022 geltend machen.

„Alle Halterinnen und Halter eines rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugs können ihre THG-Quote an die OVAG übertragen und bekommen dafür eine Prämie in Höhe von 255 Euro. Als Nachweis genügt bereits die Kopie des Fahrzeugscheins – Auskünfte über gefahrene Kilometer oder den Strommix bei der Ladung sind nicht nötig. Auch spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird“, erklärt OVAG-Vertriebsleiter Holger Ruppel. Lediglich Hybridfahrzeuge sind von dieser Regelung ausgenommen. Die OVAG übernimmt die Zertifizierung der CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt und zahlt umgehend nach Ausstellung der Bescheinigung durch das Umweltbundesamt die Prämien aus. Im Anschluss werden die Zertifikate gebündelt an quotenpflichtige Unternehmen weiterverkauft. Für gewerbliche Flotten oder andere Fahrzeuge wie etwa E-Busse erstellt die OVAG auf Anfrage individuelle Angebote.

„Eine Abwicklung über die OVAG bietet viele Vorteile: Denn THG-Quoten, die nicht von privaten oder gewerblichen E-Fahrzeug-Haltern geltend gemacht werden, werden von der Bundesregierung verkauft und fließen als Einnahmen in den Bundeshaushalt. Als regionaler Energieversorger mit 110-jähriger Tradition ist die OVAG ein seriöser Partner, der für eine schnelle und garantierte Auszahlung der Prämie sorgt – ohne viel Aufwand“, so Ruppel weiter. Dafür gibt es nicht nur die Prämie, sondern auch das gute Gefühl, die Verkehrswende in Deutschland sowie den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur im Versorgungsgebiet der OVAG und damit unsere Region zu unterstützen. Denn genau das tut die OVAG mit den Erlösen aus dem THG-Handel. Übrigens: Die THG-Prämie ist einkommensteuerfrei, wenn man als Privatperson keine weiteren derartigen Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne (§ 22 Ziffer 3 Satz 2 EStG) hat.


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Umweltschutz mit Bonus: Halter von E-Fahrzeugen können die THG-Quote über die OVAG geltend machen und staatliche Prämien erhalten.

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