Zukunft für alte PV-Anlagen.

Die OVAG bietet eine Lösung für den Weiterbetrieb nach der gesetzlichen Förderung.

Photovoltaikanlagen, die vor oder im Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden, haben zum Jahreswechsel 2020 / 2021 das Ende des gesetzlich geregelten Förderzeitraumes erreicht.

Der vorläufige Entwurf zum EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) 2021 sieht vor, diese Anlagen mit einer Anschlussförderung zum jeweils „gemittelten Jahresmarktwert“ für Solarstrom, längstens bis Ende 2027 weiterhin zu vergüten. Diese Regelung gilt allerdings nach dem derzeitigen Entwurf nur, wenn der erzeugte Strom, wie es bei den Anlagen der ersten Stunde üblich war, zu einhundert Prozent in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Diese Förderung wird im kommenden Jahr nach aktueller Prognose allerdings nur etwa 3,5 ct/kWh betragen, abzüglich der noch zu berücksichtigenden pauschalierten Vermarktungskosten. Möchte der Betreiber seine Anlage auf Eigenverbrauch umbauen, muss er sich für den dann überschüssig eingespeisten Strom einen Direktvermarkter suchen, der diesen Strom entsprechend abnimmt.

Da diese gesetzliche Regelung noch nicht verabschiedet ist (geplant ist das für den 18. Dezember), möchte die OVAG den betroffenen Betreibern von alten PV-Anlagen bereits heute eine attraktivere und gesicherte Anschlusslösung anbieten.

Für Anlagen mit einer maximalen Anlagenleistung von bis zu 20 kWp übernimmt OVAG die Rolle des Direktvermarkters. Aufgrund aktuell geltender gesetzlicher Rahmenbedingungen gilt dieses Angebot zunächst nur, wenn die Anlage die erzeugte Strommenge vollständig in das öffentliche Netz einspeist. Damit können die Anlagenbetreiber ohne jeden weiteren technischen Umbau-Aufwand den Weiterbetrieb ihre Anlage unkompliziert sicherstellen.

Wie sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und technischen Anforderung für den Umbau auf Eigenverbrauch und Resteinspeisung entwickeln, ist derzeit noch nicht absehbar. Dieses Angebot gilt ausschließlich für Stromkunden der OVAG deren Verbrauchs- und Einspeisestelle sich innerhalb des Netzgebiets der ovagNetz GmbH befindet. Für die eingespeiste solare Kilowattstunde werden dann 6 ct/kWh vergütet. Die einmalige Einrichtungsgebühr beträgt 15 Euro, die jährliche Verwaltungspauschale 12 Euro.

Der Kunde erhält jährlich eine Abrechnung, dafür muss er lediglich zum Jahresende den Zählerstand per E-Mail an pv@ovag.de senden.

Weitere Informationen im Internet unter: www.ovag.de/einspeiseverguetung

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