Lexikon.

Wichtiges Wasserwissen von A bis Z zur Trinkwasserqualität.

Im Folgenden haben wir einige wichtige Informationen zum Thema Trinkwasserqualität für Sie zusammengestellt.

Blei
Der Grenzwert für Blei wurde in den vergangenen Jahren stufenweise reduziert. Nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gilt ein Grenzwert von 0,01 mg / l. In der Trinkwasserversorgung wurde Blei früher für Hausanschlussleitungen und in der Hausinstallation eingesetzt.
Fluorid
Fluorid ist in seinen Verbindungen in der Natur weit verbreitet. Es ist daher in allen Wässern – wenn auch in sehr unterschiedlichen Konzentrationen – zu finden. Allerdings sind Gehalte von über 0,5 mg / l in Grundwässern relativ selten. Fluorid ist seit geraumer Zeit wegen seiner kariesmindernden Wirkung in der Diskussion.
Der Grenzwert nach TrinkwV beträgt 1,5 mg / l.
Gesamthärte/Härtebereich
Der Parameter Gesamthärte hat keine gesundheitliche Relevanz. Er ist nicht in der TrinkwV als eigener Parameter enthalten und wird über die Parameter Magnesium und Calcium dargestellt. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) vom teilt die Härte in drei Härtebereiche ein:
  • weich: < 1,5 mmol / l Calciumcarbonat entspricht < 8,4 ° dH
  • mittel: 1,5 2,5 mmol / l Calciumcarbonat entspricht 8,4 14 ° dH
  • hart: > 2,5 mmol / l Calciumcarbonat entspricht > 14 ° dH
Leitfähigkeit
Die Leitfähigkeit beschreibt den Gesamtsalzgehalt eines Wassers. Dazu gehören unter anderem Alkali- und Erdalkaliionen, Chlorid, Sulfat und Hydrogenkarbonat. Die Einheit ist μS / cm. Der Grenzwert in der TrinkwV beträgt 2790 μS / cm bei 25 °C.
Ein gemessener Leitfähigkeitswert gibt nur bedingt Hinweise auf die Trinkwasserqualität. Veränderungen des Leitfähigkeitswertes sind aber ein deutlicher Hinweis auf die Veränderung der Trinkwasserqualität. Deshalb betreibt die OVAG viele stationäre Leitfähigkeitsmessungen, die mit der Leitstelle verbunden sind.
Natrium
Natrium ist ein häufig geologisch vorkommendes Metall und für den Menschen lebenswichtig. Er nimmt Natrium vorwiegend als Kochsalz (Natriumchlorid) zu sich. Etwa 35 g pro Tag sind notwendig.
Der Grenzwert in der TrinkwV ist 200 mg / l.
Nitrat
Stickstoff (N) ist als Eiweißbestandteil ein unverzichtbarer Pflanzenbaustoff und kann von den meisten Pflanzen nur in Form von Nitrat und – in geringem Maß – als Ammonium aufgenommen werden z. B. als Ammoniumsulfat oder Ammoniumnitrat. Nitrat (NO3) ist demnach als Düngemittel unverzichtbar. In geringem Umfang ist es im Oberflächen- und auch im Grundwasser fast immer vorhanden, es kann unter Umständen auch aus natürlichen Bodenbestandteilen stammen.
Zur Gewährleistung eines nachhaltigen Nitrathaushalts gibt es immer mehr Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirtschaft mit dem Ziel, nur so viel Stickstoff auszubringen wie die Pflanzen aufnehmen können. Auch die OVAG ist an einer solchen großflächigen Kooperation beteiligt.
Der Grenzwert für Nitrat beträgt nach TrinkwV 50 mg / l.
pH-Wert
Der pH-Wert ist der „negative dekadische Logarithmus der Wasserstoffionen-Konzentration“. Einfach ausgedrückt ist er ein Maß für den „sauren“ oder „basischen“ Zustand einer Lösung. Reines Wasser wird unterhalb eines pH-Wertes von 7 als sauer und darüber als basisch bezeichnet.
Nach TrinkwV muss der pH-Wert zwischen 6,5 und 9,5 liegen und soll nicht korrosiv wirken. Gleichzeitig muss die Calcitlösekapazität, die als eigener Parameter in die TrinkwV aufgenommen wurde, beachtet werden.
Der pH-Wert gibt Hinweise auf die Wechselwirkung des Wassers mit metallischen oder Zement / kalkhaltigen Werkstoffen. Hier ist die neue Forderung die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
PSM / Biozidprodukte
Als Pflanzenschutzmittel (PSM) und Biozidprodukte bezeichnet die TrinkwV organische Insektizide, organische Herbizide, organische Fungizide, organische Nematizide, organische Akarizide, organische Algizide, organische Rodentizide, organische Schleimbekämpfungsmittel, verwandte Produkte und die relevanten Metabolite, Abbau- und Reaktionsprodukte. Beim Grenzwert unterscheidet die Verordnung mit 0,0001 mg / l für einzelne Wirkstoffe und mit 0,0005 für den Summenparameter aus allen Wirkstoffen zusammen. „n.n.“ steht für „nicht nachweisbar“ und bedeutet, der Gehalt der Wirkstoffe liegt unterhalb der Bestimmungsgrenze des Untersuchungsverfahrens.
Uran
Erstmals in der TrinkwV ist Uran als Parameter enthalten – mit einem Grenzwert von 0,01 mg / l. Geologisch bedingt ist der Urangehalt in den Rohwässern regional stark unterschiedlich.