Grundwasserschutz im Alltag.

Von Grund auf schützenswert: unser Trinkwasser.

Die Definition von Grundwasser lautet: zusammenhängende Wasservorräte, die sich in Hohlräumen unterhalb der Erdoberfläche befinden. Ohne ausreichend Grundwasser gingen unsere Trinkwasserressouren gegen Null, wir wären kaum (über-)lebensfähig. Ausserdem verfügt es über eine wichtige ökologische Funktion als Teil des Wasserkreislaufs. Die wesentlichen Instrumente zur Vorbeugung von Grundwasserschäden sind die Ausweisung von Wasserschutzgebieten sowie kreisweite Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirtschaft. Beide zusammen garantieren, dass wir auch in Zukunft über ausreichend sauberes Trinkwasser verfügen.

Ohne sie säßen wir auf dem Trockenen: Wasserschutzgebiete.

Für Wasserschutzgebiete gelten spezielle Verordnungen und Regeln zum Schutz unserer Gewässer. Insgesamt gibt es drei Schutzzonen: Die Schutzzone I umfasst das unmittelbare Brunnengrundstück mit einem Radius von einigen wenigen Metern. Tätigkeiten, die nicht unmittelbar der Trinkwasserversorgung dienen und das Betreten sind hier verboten. Die Schutzzone II umfasst das engere Schutzgebiet und reicht von der Grenze der Zone I bis zur sogenannten „50-Tage-Linie“. Diese besagt, dass von hier aus das Grundwasser etwa 50 Tage benötigt, um in die Brunnenanlagen zu gelangen. Je nach geologischen Gegebenheiten verläuft sie bis zu mehreren hundert Metern rund um die Brunnenanlage. Die Schutzzone III – das erweiterte Schutzgebiet – erstreckt sich von der Zone II bis zur Grenze des Einzugsgebietes der Brunnen.

Flächendeckender Schutz durch kreisweite Kooperationen.

Kreisweite Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirtschaft dienen der Etablierung einer langfristig angelegten landwirtschaftlichen Beratung und Unterstützung des flächendeckenden Gewässerschutzes. In den Fördergebieten der OVAG liegt der Nitratgehalt des Rohwassers deutlich unter dem Grenzwert von 50 Milligramm. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind nicht nachweisbar.