Grundwasserschutz für sauberes Trinkwasser.
Von Grund auf schützenswert: unser Trinkwasser.
Grundwasser bezeichnet zusammenhängende Wasservorräte, die sich in Hohlräumen unterhalb der Erdoberfläche befinden. Es ist eine wichtige Grundlage für unsere Trinkwasserversorgung und zugleich ein wesentlicher Bestandteil des natürlichen Wasserkreislaufs. Zu den wichtigen Instrumenten des Grundwasserschutzes zählen die Ausweisung von Wasserschutzgebieten sowie kreisweite Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirtschaft. Sie tragen dazu bei, die Qualität des Grundwassers langfristig zu schützen.
Ohne sie säßen wir auf dem Trockenen: Wasserschutzgebiete.
Für Wasserschutzgebiete gelten spezielle Verordnungen und Regeln zum Schutz unserer Gewässer. Insgesamt gibt es drei Schutzzonen:
Wasserschutzzone I
Die Schutzzone I umfasst die unmittelbare Umgebung der Brunnenanlage. Tätigkeiten, die nicht unmittelbar der Trinkwasserversorgung dienen, sowie das Betreten durch Unbefugte sind hier grundsätzlich nicht zulässig.
Wasserschutzzone II
Die Schutzzone II umfasst das engere Schutzgebiet und reicht von der Grenze der Zone I bis zur sogenannten „50-Tage-Linie“. Diese kennzeichnet den Bereich, aus dem das Grundwasser innerhalb von etwa 50 Tagen zur Brunnenanlage gelangen kann. Je nach geologischen Gegebenheiten kann sich diese Zone über mehrere hundert Meter rund um die Brunnenanlage erstrecken.
Wasserschutzzone III
Die Schutzzone III – das weitere Schutzgebiet – erstreckt sich von der Zone II bis zur Grenze des Einzugsgebietes der Brunnen.
Flächendeckender Grundwasserschutz durch kreisweite Kooperationen.
Kreisweite Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirtschaft dienen der langfristig angelegten landwirtschaftlichen Beratung und unterstützen den flächendeckenden Gewässerschutz. In den Fördergebieten der OVAG liegt der Nitratgehalt des Rohwassers deutlich unter dem Schwellenwert von 50 Milligramm pro Liter. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind bei den Untersuchungen nicht nachweisbar.
Arzneimittel und Grundwasserschutz: Medikamente richtig entsorgen.
Medikamente gehören nicht in die Toilette oder in die Spüle, da dies zu einer Belastung der Gewässer und des Trinkwassers führen kann. Je nach Region gibt es unterschiedliche Entsorgungsmöglichkeiten. In vielen Gebieten ist die Entsorgung über den Hausmüll möglich, während in anderen Regionen Schadstoffmobile oder Recyclinghöfe genutzt werden können. Durch eine fachgerechte Entsorgung, etwa über den Hausmüll oder spezielle Sammelstellen, werden die enthaltenen Arzneistoffe durch Verbrennung vollständig zerstört, sodass sie kein Risiko mehr für die Umwelt darstellen. Detaillierte Informationen zur richtigen Entsorgung von Medikamenten in unserer Region bzw. in Ihrem Landkreis finden Sie auch unter: www.arzneimittelentsorgung.de
Informations- und Lehrmaterialien können kostenlos auf der Website des Umweltbundesamts bestellt oder heruntergeladen werden. Dazu zählen u. a. Poster, Faltblätter und Lehrmaterialien für Bildungseinrichtungen.
- Infomaterial unter: www.uba.de/ham/infomaterial
- Lehrmaterial unter: www.uba.de/ham/lehrmaterial