Wasserhygiene.
Sicherheit und Hygiene in der Trinkwasserversorgung.
Als Wasserversorger und Betreiber kritischer Infrastruktur verfügen wir über klare technische und organisatorische Prozesse für eine sichere Trinkwasserversorgung. Dabei betrachten wir die gesamte Versorgungskette – vom Ressourcenschutz über die Wassergewinnung und -aufbereitung bis zur Speicherung, zum Transport und zur Verteilung. Unsere Anlagen und Netze schützen wir vor potenziellen Risiken. Bei der Wasserhygiene beachten wir die gesetzlichen Vorgaben sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und das Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW).
Unser Risikomanagement umfasst dabei folgende Bereiche:
- den Ressourcenschutz
- die Wassergewinnung und -aufbereitung
- die Wasserspeicherung
- den Wassertransport und die Verteilung
Darüber hinaus lassen wir unsere Organisation im Bereich der Trinkwasserversorgung regelmäßig nach den Regeln des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) des DVGW überprüfen und bestätigen. Weitere Infos hierzu finden Sie unter: TSM-Zertifizierung der OVAG-Wasserversorgung
Wasserhygiene beim Betrieb von Trinkwasser-Installationen.
Nach den Richtlinien des DVGW müssen Betreiber von Trinkwasser-Installationen einige wichtige Grundlagen beachten. Entsprechend dieser Grundlagen beginnt der bestimmungsmäßige Betrieb einer Trinkwasser-Installation mit deren Befüllung. Außerdem ist ein fehlender Wasseraustausch in nicht genutzten Trinkwasserleitungen unbedingt zu vermeiden. Denn durch Stagnation erhöht sich das Risiko einer mikrobiologischen Verunreinigung erheblich. Je nach Stagnationsdauer sieht der DVGW daher folgende Maßnahmen vor:
| Stagnationsdauer | Maßnahmen |
|---|---|
| Länger als 7 Tage | Vollständiger Trinkwasseraustausch |
| Länger als 4 Wochen | Absperren und bei Wiederinbetriebnahme vollständiger Trinkwasseraustausch an allen Entnahmestellen des Systems |
| Länger als 6 Monate | Absperren und bei Wiederinbetriebnahme vollständiger Trinkwasseraustausch durch Spülen (Fachfirma) an allen Entnahmestellen des Systems und zusätzlich mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung; Informationen zur mikrobiologischen Untersuchung können z. B. über das Gesundheitsamt bezogen werden. |
Quelle: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches
Wasserhygiene: Temperaturen von Kalt- und Warmwasser.
Dabei sind bei der Wasserentnahme folgende Temperaturwerte zu beachten:
- Kaltes Trinkwasser darf nach vollständigem Öffnen einer Entnahmearmatur nach 30 Sekunden nicht wärmer als 25 °C sein.
- Warmes Trinkwasser muss nach vollständigem Öffnen einer Entnahmearmatur nach 30 Sekunden mindestens 55 °C erreichen. Die Temperatur im zentralen Trinkwassererwärmer sollte dabei nach den Vorgaben des DVGW mindestens 60 °C betragen.
Wartung und Instandhaltung von Leitungen.
Betreiber einer Trinkwasserinstallation sind verpflichtet, diese gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben und instand zu halten. Dazu gehören regelmäßige Inspektionen sowie die Wartung durch zugelassene Fachbetriebe. Auch die Betriebsanleitungen und Wartungshinweise der Hersteller sind zu beachten.
Anpassungen der Trinkwasser-Installation bei Änderungen im Nutzungsverhalten.
Wird eine Trinkwasser-Installation nicht mehr wie geplant genutzt, ist diese nach den Regularien des DVGW durch einen Fachbetrieb auf die geänderte Situation anzupassen – insbesondere, wenn eine Entnahmestelle gar nicht mehr genutzt wird.
Austausch- und Stilllegungspflicht von Bleileitungen.
Blei im Trinkwasser kann die Gesundheit beeinträchtigen. Nach der Trinkwasserverordnung mussten vorhandene Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei grundsätzlich bis zum 12. Januar entfernt oder stillgelegt werden. In bestimmten Fällen kann das Gesundheitsamt eine Fristverlängerung gewährt haben. Für Blei gilt ein Grenzwert von 0,01 Milligramm pro Liter im Trinkwasser. Ab dem 12. Januar wird dieser Grenzwert auf 0,005 Milligramm pro Liter abgesenkt. Auch einzelne Teilstücke aus Blei können die Bleikonzentration im Trinkwasser erhöhen.
Informationspflichten gemäß Trinkwasserverordnung.
Als Betreiber einer Wasserversorgungsanlage sind wir verpflichtet, bestimmte Auffälligkeiten, Grenzwertüberschreitungen und außergewöhnliche Vorkommnisse dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Aus diesem Grund bitten wir Sie auch an dieser Stelle um Unterstützung:
Stimmt etwas nicht an der Qualität Ihres Trinkwassers oder entspricht Ihr Wasser nicht den erwarteten Anforderungen? Dann melden Sie uns dies bitte umgehend. Entweder über das Kontaktformular oder per E-Mail an: wasserwerk@ovag.de