Sie fahren ein Elektroauto mit reinem E-Antrieb? Dann können Sie sich in 2023 bis zu 280 Euro über Ihre Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) sichern. Denn für die THG-Quote zahlen wir garantiert 230 Euro. Darüber hinaus erhalten unsere Strom- und/oder Erdgaskunden einen zusätzlichen Bonus von 25 Euro. Kunden, die bereits in 2022 ihre THG-Quote an die OVAG veräußert haben, erhalten zusätzlich einen weiteren Bonus von 25 Euro*.
Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Zertifizierung Ihrer CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt und zahlen Ihnen umgehend nach Ausstellung der Bescheinigung Ihre Prämie aus. Im Anschluss verkaufen wir dann die Zertifikate gebündelt an quotenpflichtige Unternehmen weiter, wie z. B. an Mineralölkonzerne.
Füllen Sie unseren THG-Quoten-Auftrag aus und laden Sie dabei ein Foto oder Scan Ihres Fahrzeugscheins hoch.
Wir prüfen, ob Sie mit den angegebenen Daten eine THG-Prämie erhalten können, und beantragen eine entsprechende Bescheinigung beim Umweltbundesamt. In diesem Schritt erhalten Sie auch Ihre Auftragsbestätigung von uns.
Nach der erfolgreichen Zertifizierung Ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt überweisen wir Ihre Prämie umgehend auf Ihr Konto. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, informieren Sie uns bitte umgehend darüber. In diesem Fall zahlen wir Ihnen die Prämie zuzüglich Umsatzsteuer aus, sobald Sie uns eine entsprechende Rechnung gestellt haben.
Sie besitzen einen E-Bus oder Elektrotransporter? Oder Sie möchten gewerblich Ihre THG-Quote für eine ganze E-Flotte verkaufen? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns einfach an unter 06031 6848-1183 oder per E-Mail an: e-mobilitaet@ovag.de
Die Treibhausgasminderungsquote – oft auch als THG-Quote oder Treibhausgasquote bezeichnet – ist eine gesetzlich eingeführte Regelung, die u. a. im Verkehrssektor den Ausstoß von schädlichen Treibhausgasen reduzieren soll. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen – wie z.B. Mineralölunternehmen – sind durch die gesetzlichen Vorgaben angehalten, jedes Jahr ihre CO2-Emissionen um einen festgesetzten Prozentsatz weiter zu verringern. Kommt ein Unternehmen im Kalenderjahr seiner Quotenverpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen nicht nach, wird eine Strafzahlung je ausgestoßener Tonne Kohlenstoffdioxid in Rechnung gestellt.
Um die gesetzlichen Anforderungen zur Minderung des CO2-Ausstoßes zu erfüllen, können Unternehmen neben der eigenen Einsparung von CO2 auch Emissionszertifikate von Dritten erwerben, die bereits die Vorgaben zur jährlichen Emissionsminderung erfüllen oder übertroffen haben. Hierzu gehören beispielsweise Betreiber von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder inzwischen auch Besitzer von Elektrofahrzeugen.
Seit dem 01.01.2022 können auch Privatpersonen die Treibhausgasminderungsquote ihres Elektrofahrzeugs verkaufen und somit für die eingesparten CO2-Emissionen Geld erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass das eigene Fahrzeug rein Batterie betrieben ist und auf einen selbst zugelassen ist.
Alle Halterinnen und Halter eines rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugs können ihre THG-Quote an die OVAG weiterverkaufen. Hybridfahrzeuge sind von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen.
Als Halterin oder Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs können Sie Ihre THG-Quote an uns übertragen. Wir kümmern uns um die Zertifizierung Ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt und zahlen Ihnen Ihre Prämie dann umgehend aus.
Im Anschluss bündeln wir alle an uns übermittelten THG-Quoten und verkaufen die Emissionszertifikate gesammelt an Unternehmen weiter, die ihre Treibhausgasemissionen ausgleichen oder reduzieren möchten.
THG-Quoten, die nicht von privaten oder gewerblichen E-Fahrzeug-Haltern geltend gemacht werden, werden von der Bundesregierung verkauft und fließen als Einnahmen in den Bundeshaushalt. Wenn Sie auch selbst von einer Prämie profitieren möchten, empfehlen wir Ihnen den Verkauf Ihrer THG-Quote an uns. Jetzt THG-Prämie für Ihr Fahrzeug sichern.
Als Nachweis und zur Vorbeugung einer doppelten Vermarktung wird eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) benötigt. Diesen reichen wir dann beim Umweltbundesamt ein, um eine THG-Zertifizierung für Ihr Fahrzeug zu erhalten.
Strom- und/oder Erdgaskunden der OVAG, deren Vertrag nicht bereits gekündigt wurde, erhalten 25 Euro Bonus, wenn Sie uns beim Antrag ihre Vertragskontonummer angeben.
Zudem zahlen wir weitere 25 Euro aus, wenn bereits für 2022 die THG-Quote an uns verkauft wurde und beim Antrag die Fahrzeugidentifikationsnummer in den Jahren 2022 und 2023 identisch ist.
Selbstverständlich erhalten die Kunden von uns anschließend eine Auftragsbestätigung mit den vollständigen – bereits aus dem Auftrag 2022 bekannten – Vertragsbedingungen.
Nein, die tatsächlich gefahrenen Kilometer müssen nicht nachgewiesen werden. Die Berechnung der THG-Quote basiert auf einem Schätzwert des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMVU), der unabhängig der Jahreslaufleistung oder des Energieverbrauchs für alle Elektrofahrzeuge gilt.
Übrigens: Auch eine Auskunft, mit welchem Strommix Ihr Elektrofahrzeug zu Hause geladen wird, wird für den THG-Quoten-Verkauf nicht benötigt.
Durch die gesetzliche Vorgabe an Unternehmen, jährlich weiter den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid in die Atmosphäre zu verringern, leistet die THG-Quote einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz. Denn traditionelle Kraftstoffe werden aus Kostensicht immer unattraktiver und müssen durch THG-Zertifikate ausgeglichen werden. Als „Klima-Instrument“ trägt der THG-Quotenhandel somit dazu bei, dass durch die Nutzung von emissionsärmeren Biokraftstoffen und erneuerbaren Energien schrittweise die Verkehrswende in Deutschland weiter vorangetrieben wird.
Die Erlöse aus dem THG-Quoten-Verkauf investieren wir in den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in unserem Versorgungsgebiet. Eine aktuelle Übersicht zu den OVAG-Ladepunkten finden Sie auch unter: Ladestationen
* Bei identischer Fahrzeugidentifikationsnummer in den Jahren 2022 und 2023.