THG-Quote: Mit dem E-Auto Geld verdienen.
THG-Quote verkaufen und Prämie erhalten.
Für das Jahr können keine Anträge mehr eingereicht werden. Für das kommende Jahr bereiten wir wieder ein neues Angebot für Sie vor. Weitere Infos finden Sie demnächst auf dieser Website.
THG-Quotenhandel – Ihre Vorteile mit der OVAG:
- Seriöser THG-Quotenanbieter und Energieversorger seit über 110 Jahren
- Schnelle und garantierte Auszahlung – und das für private Fahrzeughalter einkommensteuerfrei
- THG-Prämie für private oder geschäftliche Elektrofahrzeuge
- Unterstützung der Verkehrswende in Deutschland sowie den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur in unserem Versorgungsgebiet
Sie besitzen einen E-Bus oder Elektrotransporter? Oder Sie möchten gewerblich Ihre THG-Quote für eine ganze E-Flotte verkaufen? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns einfach an unter 06031 6848-1183 oder per E-Mail an: e-mobilitaet@ovag.de
THG-Quote FAQ – häufig gestellte Fragen:
Die Treibhausgasminderungsquote – oft auch als THG-Quote oder Treibhausgasquote bezeichnet – ist eine gesetzlich eingeführte Regelung, die u. a. im Verkehrssektor den Ausstoß von schädlichen Treibhausgasen reduzieren soll. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen – wie z. B. Mineralölunternehmen – sind durch die gesetzlichen Vorgaben angehalten, jedes Jahr ihre CO2-Emissionen um einen festgesetzten Prozentsatz weiter zu verringern. Kommt ein Unternehmen im Kalenderjahr seiner Quotenverpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen nicht nach, wird eine Strafzahlung je ausgestoßener Tonne Kohlenstoffdioxid in Rechnung gestellt.
Um die gesetzlichen Anforderungen zur Minderung des CO2-Ausstoßes zu erfüllen, können Unternehmen neben der eigenen Einsparung von CO2 auch Emissionszertifikate von Dritten erwerben, die bereits die Vorgaben zur jährlichen Emissionsminderung erfüllen oder übertroffen haben. Hierzu gehören beispielsweise Betreiber von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder inzwischen auch Besitzer von Elektrofahrzeugen.
Seit dem können auch Privatpersonen die Treibhausgasminderungsquote ihres Elektrofahrzeugs verkaufen und somit für die eingesparten CO2-Emissionen Geld erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass das eigene Fahrzeug rein Batterie betrieben ist und auf einen selbst zugelassen ist.
Alle Halterinnen und Halter eines rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugs können ihre THG-Quote an die OVAG weiterverkaufen. Hybridfahrzeuge sind von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen.
Als Halterin oder Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs können Sie Ihre THG-Quote an uns übertragen. Wir übernehmen für Sie die Zertifizierung Ihrer CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt. Zunächst prüfen wir, ob Sie grundsätzlich eine THG-Prämie erhalten können und zahlen Ihnen bereits vor Ausstellung der Bescheinigung des Umweltbundesamts vorbehaltlich Ihre Prämie aus. Nach der erfolgreichen Zertifizierung können Sie Ihr Geld sicher behalten. Bitte beachten Sie jedoch, dass im Falle einer Ablehnung Ihrer THG-Quote, die ausgezahlte Prämie wieder an uns zurückgezahlt werden muss.
Alle erworbenen THG-Zertifikate verkaufen wir dann gebündelt an quotenpflichtige Unternehmen weiter, wie z. B. an Mineralölkonzerne.
Nachdem wir Ihren Auftrag zur Übertragung der THG-Quote mit Kopie des Fahrzeugscheins erhalten haben, prüfen wir, ob Sie mit den angegebenen Daten grundsätzlich eine THG-Prämie erhalten können und senden Ihnen eine Auftragsbestätigung zu.
Daraufhin zahlen wir bereits vorab und vorbehaltlich der erfolgreichen Zertifizierung Ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt umgehend Ihre Prämie aus. Nach der erfolgreichen Zertifizierung können Sie Ihr Geld sicher behalten. Bitte beachten Sie jedoch, dass im Falle einer Ablehnung Ihrer THG-Quote, die ausgezahlte Prämie wieder an uns zurückgezahlt werden muss.
Als Nachweis und zur Vorbeugung einer doppelten Vermarktung wird eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) benötigt. Diesen reichen wir dann beim Umweltbundesamt ein, um eine THG-Zertifizierung für Ihr Fahrzeug zu erhalten.
Nein, die tatsächlich gefahrenen Kilometer müssen nicht nachgewiesen werden. Die Berechnung der THG-Quote basiert auf einem Schätzwert des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMVU), der unabhängig der Jahreslaufleistung oder des Energieverbrauchs für alle Elektrofahrzeuge gilt.
Übrigens: Auch eine Auskunft, mit welchem Strommix Ihr Elektrofahrzeug zu Hause geladen wird, wird für den THG-Quoten-Verkauf nicht benötigt.
Durch die gesetzliche Vorgabe an Unternehmen, jährlich weiter den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid in die Atmosphäre zu verringern, leistet die THG-Quote einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz. Denn traditionelle Kraftstoffe werden aus Kostensicht immer unattraktiver und müssen durch THG-Zertifikate ausgeglichen werden. Als Klima-Instrument
trägt der THG-Quotenhandel somit dazu bei, dass durch die Nutzung von emissionsärmeren Biokraftstoffen und erneuerbaren Energien schrittweise die Verkehrswende in Deutschland weiter vorangetrieben wird.
Die Erlöse aus dem THG-Quoten-Verkauf investieren wir in den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in unserem Versorgungsgebiet. Eine aktuelle Übersicht zu den OVAG-Ladepunkten finden Sie auch unter: Ladestationen