Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – oft auch als BEG Förderung bezeichnet – fasst seit Januar 2021 alle Förderangebote des Bundes zum Thema Bauen und Sanieren unter einem Dach zusammen. Dabei ersetzt die BEG Förderung die bisher bestehenden Förderprogramme für erneuerbare Energien im Gebäudebereich und wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in drei Teilprogramme für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen unterteilt.
Zu den aktuellen Fördermöglichkeiten können Sie sich auf folgenden Websites informieren:
Möchten Sie eine Gesamtsanierung zum Effizienzhaus umsetzen? Dann beantragen Sie eine Förderung über die „BEG WG“. Derzeit können Kredite mit Tilgungszuschüssen bei der KfW beantragt werden.
Möchten Sie nur einzelne Maßnahmen an Ihrem Gebäude umsetzen? Dann ist das Förderprogramm „BEG EM“ richtig für Sie. Die „BEG EM“ ist der Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, der durch die BAFA-Förderung bzw. die KfW-Förderung abgedeckt wird. Förderfähige Einzelmaßnahmen der „BEG EM“ sind in der Regel Sanierungsmaßnahmen für Wohngebäude, mit denen zunächst kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Attraktive Fördersätze gibt es unter anderem für Einzelmaßahmen in der Anlagentechnik, an der Gebäudehülle oder für den Austausch von Heizungsanlagen. Zudem werden auch Heizungsoptimierungen sowie energetische Fachplanungs- oder Baubegleitungsleistungen finanziell unterstützt. Zu den förderfähigen Kosten gehören unter anderem auch der Austausch der Heizungspumpe oder ein hydraulischer Abgleich. Auch die Kosten auf eine Heizlastberechnung sind in diesem Zusammenhang förderfähig.
Weiter Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter:
Einen Überblick mit den aktuellen Fördersätzen erhalten Sie auf der Website des BAFA unter:
Wer seine Sanierungsmaßnahmen mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt, kann teilweise mit einem Zusatzbonus zum eigentlichen BAFA-Zuschuss rechnen. Zusätzlich erhöht sich die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle oder für Anlagentechnik (außer Heizung) sowie für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung von 30.000 € pro Wohneinheit auf 60.000 € pro Wohneinheit. Voraussetzung hierfür ist, dass die im iSFP empfohlenen Einzelmaßnahmen innerhalb von 15 Jahren ausgeführt werden.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Nichtwohngebäude (NWG) fördert im Prinzip bis auf wenige Ausnahmen alles, was auch die BEG für Wohngebäude fördert. Es gelten hier auch die gleichen Fördersätze. Bei der Anlagentechnik werden bei der „BEG NWG“ zusätzlich noch bezuschusst:
Wichtig: Förderanträge für Investitionszuschüsse sind vor Beginn eines Vorhabens zu stellen. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, vorliegen, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergibt. Abweichend davon kann für die Förderung von Heizungstechnik bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie und dem 31. August 2024 der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.
Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns. Zudem müssen alle Maßnahmen je nach Förderung den bauteilbezogenen technischen Mindestanforderungen entsprechen. Eine Übersicht finden Sie auf der Website des BMWK unter: BMWK-Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Prinzipiell kann jede natürliche oder juristische Person Antragsteller sein. Zu beachten ist jedoch, dass in der Regel ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend hinzugezogen werden muss, der sich um die Erstellung der erforderlichen Projektbeschreibung und -nachweise kümmert. Lediglich bei Wärmeerzeugung bzw. Heiztechnik und der Optimierung von Heizsystemen (ausgenommen Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Wärmenetztes) kann ein Antrag auch ohne die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten erfolgen.
Übrigens, wenn Sie einen Energieeffizienz-Experten für die BEG Förderung in der Nähe suchen, sprechen Sie unser Energieberater-Team einfach an. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter! Mehr Infos finden Sie auch unter: Energieeffizienz-Experte für BEG Förderung.
Bei der KfW:
Weitere Infos hierzu finden Sie auch auf den Websites der KfW unter:
Beim BAFA:
Für folgende Einzelmaßnahmen benötigen Sie einen Energieeffizienz-Experten (EEE) für die Antragsstellung in der BEG:
Für eine Heizungsförderung müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen.
Wenn Sie einen Energieeffizienz-Experten in der Nähe suchen, sprechen Sie uns einfach an. Wir stellen Ihnen gerne einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten für Ihre BEG Förderung an die Seite. Weitere Infos erhalten Sie auch unter: Energieeffizienz-Experte
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude lohnt es sich, auf ein neues Heizsystem zu setzen. Aktuelle Fördersätze finden Sie auf der Website des BAFA in der Förderübersicht für Einzelmaßnahmen.
Eine professionelle Baubegleitung ist sowohl bei einem Neubau als auch bei der Sanierung von Bestandsbauten sinnvoll. Vor allem auch, wenn ein Effizienzhaus gebaut oder eine energetische Sanierung geplant ist. Denn der Baubetreuer steht den Bauherren als unabhängiger Berater vor und während der Bauphase zur Seite. Er prüft sämtliche Bauunterlagen und führt Bauabnahmen durch. So ist sichergestellt, dass wirtschaftlich sowie ohne Mängel gebaut wird – und nicht zuletzt, dass das fertige Haus wirklich energieeffizient ist.
Der Unterschied zwischen einem Bauleiter und Baubegleiter ist, dass der Bauleiter ein Angestellter der beauftragten Baufirmen ist. Der Baubegleiter ist ein unabhängiger Berater, der allen am Bau beteiligten, wie Bauleiter, Handwerkern aller Gewerke, Architekten usw. auf die Finger schaut.
Ja, für die Baubegleitung können Stand 21. Dezember 2023 staatliche Förderungen mit bis zu 50 % beantragt werden. Sprechen Sie uns dazu einfach an.
Hinweis: Die Informationen auf unserer Website zu den staatlichen Förderungen beziehen sich auf den Stand Januar 2024.