BEG Förderung durch BAFA und KfW.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude bauen oder sanieren.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – oft auch als BEG Förderung bezeichnet – fasst seit Januar 2021 alle Förderangebote des Bundes zum Thema Bauen und Sanieren unter einem Dach zusammen. Dabei ersetzt die BEG Förderung die bisher bestehenden Förderprogramme für erneuerbare Energien im Gebäudebereich und wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in drei Teilprogramme für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen unterteilt.

BEG WG: Förderung für Wohngebäude, Neubau und Sanierung.

Möchten Sie eine Gesamtsanierung oder Neubau zum Effizienzhaus umsetzen? Dann beantragen Sie eine Förderung über die „BEG WG“. Derzeit können Kredite mit Tilgungszuschüssen bei der KfW beantragt werden. 

Zu den aktuellen Förderkonditionen können Sie sich auf den Websites der KfW informieren:

BEG EM für Einzelmaßnahmen.

Möchten Sie nur einzelne Maßnahmen an Ihrem Gebäude umsetzen? Dann ist das Förderprogramm „BEG EM“ richtig für Sie. Die „BEG EM“ ist der Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, der durch die BAFA Förderung abgedeckt wird. Förderfähige Einzelmaßnahmen der „BEG EM“ sind in der Regel Sanierungsmaßnahmen für Wohngebäude, mit denen zunächst kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Attraktive Fördersätze gibt es unter anderem für Einzelmaßahmen in der Anlagentechnik, an der Gebäudehülle oder für den Austausch von Heizungsanlagen. Zudem werden auch Heizungsoptimierungen oder Fachplanungen bei Baubegleitungen finanziell unterstützt. Zu den förderfähigen Kosten gehören unter anderem auch der Austausch der Heizungspumpe oder ein hydraulischer Abgleich. Auch die Kosten auf eine Heizlastberechnung sind in diesem Zusammenhang förderfähig.

Förderung von Fachplanung und Baubegleitung

Fachplanungen und Baubegleitung werden bei einer Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden gefördert.

Einen Überblick mit den aktuellen Fördersätzen finden Sie auch auf der Website des BAFA unter Förderübersicht Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

BEG Förderung: Zusatzbonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP).

Wer seine Sanierungsmaßnahmen mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt, kann teilweise mit einem Zusatzbonus zum eigentlichen BAFA-Zuschuss rechnen. Voraussetzung hierfür ist, dass die im iSFP empfohlenen Einzelmaßnahmen innerhalb von 15 Jahren ausgeführt werden.

Interesse an einem individuellen Sanierungsfahrplan? Dann sprechen Sie unsere Energieberater an. Wir erstellen gerne einen iSFP im Rahmen der Wohngebäudeberatung nach BAFA für Sie.
Und das Beste: In diesem Fall werden auch die Kosten der Energieberatung mit bis zu 80% gefördert. Weitere Infos finden Sie auch unter: Energetische Sanierung

BEG NWG: Sanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Nichtwohngebäude (NWG) fördert im Prinzip bis auf wenige Ausnahmen alles, was auch die BEG für Wohngebäude fördert. Es gelten hier auch die gleichen Fördersätze. Bei der Anlagentechnik werden bei der „BEG NWG“ zusätzlich noch bezuschusst:

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Raumkühlung und Beleuchtungssysteme

Wichtig für die Genehmigung der Förderung: Um eine Förderung durch die BEG zu erhalten, muss der Förderantrag vor der Auftragserteilung eingereicht werden und nicht wie früher erst vor Beginn der Baumaßnahmen!
Zudem müssen alle Maßnahmen je nach Förderung den bauteilbezogenen technischen Mindestanforderungen entsprechen. Eine Übersicht finden Sie auf der Website des BMWI unter: Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

BEG Förderung FAQ.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

Wer darf für die BEG Förderung einen Antrag stellen?

Prinzipiell kann jede natürliche oder juristische Person Antragsteller sein. Zu beachten ist jedoch, dass in der Regel ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend hinzugezogen werden muss, der sich um die Erstellung der erforderlichen Projektbeschreibung und -nachweise kümmert. Lediglich bei Wärmeerzeugung bzw. Heiztechnik und der Optimierung von Heizsystemen kann ein Antrag auch ohne die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten erfolgen.

Übrigens, wenn Sie einen Energieeffizienz-Experten für die BEG Förderung in der Nähe suchen, sprechen Sie unser Energieberater-Team einfach an. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter! Mehr Infos finden Sie auch unter: Energieeffizienz-Experte für BEG Förderung.

Wo wird die BEG Förderung beantragt – beim BAFA oder bei der KfW?

Bei der KfW:

  • BEG WG Kredit über Ihre Bank.

Weitere Infos hierzu finden Sie auch auf den Websites der KfW unter:

Beim BAFA:

Ab wann benötige ich einen Energieeffizienz-Experten für meinen BEG Förderantrag?

Für folgende Einzelmaßnahmen benötigen Sie einen Energieeffizienz-Experten (EEE) für die Antragsstellung in der BEG:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anträge mit einem iSFP-Bonus
  • Fachplanung und Baubegleitung

Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines EEE optional.

Wo finde ich einen Energieeffizienz-Experten in der Nähe für meine BEG Förderung?

Wenn Sie einen Energieeffizienz-Experten in der Nähe suchen, sprechen Sie uns einfach an. Wir stellen Ihnen gerne einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten für Ihre BEG Förderung an die Seite. Weitere Infos erhalten Sie auch unter: Energieeffizienz-Experte

Aktuelle Förderung des BAFA: Wie hoch sind die neuen Fördersätze?

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude lohnt es sich, auf ein neues Heizsystem zu setzen. Aktuelle Fördersätze finden Sie auf der Website des BAFA in der Förderübersicht für Einzelmaßnahmen.

Übrigens, unsere Energieeffizienz-Experten helfen Ihnen auch mit dem Heizungscheck nach DIN EN 15378 bei der Optimierung Ihrer bestehenden Heizungsanlage oder führen für Sie eine Heizlastberechnung durch.

Hinweis: Die Informationen auf unserer Website zu den staatlichen Förderungen beziehen sich auf den Stand März 2023.