Strom ummelden bei Umzug.

Sie ziehen um, Ihre Energie kommt mit.

Wenn Sie umziehen, können Sie uns hier bequem online Ihre neuen Daten und die Zählerstände mitteilen. So wissen wir, zu welchem Termin wir Ihnen die Schlussrechnung erstellen sollen und ab wann wir Sie auch an Ihrer neuen Anschrift mit Strom und/oder Erdgas versorgen dürfen – dafür leiten wir die notwendigen Schritte ein.

FAQ Strom ummelden

Häufig gestellte Fragen zum Ummelden Ihres Stroms haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Wie melde ich einen Umzug?

Sie können einen Umzug telefonisch unter 0800 0123535 (kostenfrei), auf der Website Strom ummelden, im OVAG Kundenportal, per Mail an , schriftlich per Post oder durch ein Fax an 06031 6848-1547 melden.

Behalte ich meine Vertragskontonummer bei einem Umzug?

Bei Auszug bzw. nach Abmeldung für Ihre bisherige Wohnung endet Ihr Vertrag und somit auch die Vertragskontonummer. Bei Einzug bzw. nach der Anmeldung für Ihre neue Wohnung erhalten Sie automatisch eine neue Vertragskontonummer.

Bitte achten Sie darauf, dass bei Überweisungen oder Daueraufträgen auch die neue Vertragskontonummer angeben ist.

Warum wurde trotz meiner Abmeldung noch ein Abschlag abgebucht?

Das kann verschiedene Gründe haben: Die Abschlagsbeträge sind immer rückwirkend für den Vormonat fällig - so wird z. B. der Abschlagsbetrag für Januar am 01.02. fällig bzw. abgebucht. Somit könnte es sein, dass der abgebuchte Abschlagsbetrag noch von Ihnen zu zahlen war. Es könnte aber auch sein, dass wir Ihre Abmeldung erst erhalten haben, als die Daten für die Abbuchung bereits an die Bank übergeben waren. Solche Überschneidungen sind selten, kommen aber vor.

Alle Abschlagsbeträge, die bis zur Erstellung Ihrer Schlussrechnung gezahlt wurden, werden selbstverständlich auch in dieser berücksichtigt.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen abgebuchten Abschlagsbetrag von Ihrer Bank zurück belasten lassen, entstehen Rücklastgebühren. Diese geben wir an Sie weiter.

Wer muss einen Auszug mitteilen?

Nach § 20 StromGVV muss der ausziehende Kunde mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich kündigen. Falls es Absprachen mit dem Vermieter bzw. Nachmieter gibt, akzeptieren wir auch eine Ummeldung durch diese Personen.

Was muss ich tun, wenn ich vergessen habe mich ab- oder anzumelden?

Bitte setzen Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung. Zur Ab- und/oder Anmeldung benötigen wir auf jeden Fall eine Kopie des Übergabeprotokolls der Wohnung. Liegt Ihnen dies nicht vor, dann benötigen wir die Zählernummer und den Zählerstand bei Aus- bzw. Einzug. Außerdem benötigen wir bei einer Anmeldung den aktuellen Zählerstand.