Strom ummelden bei Umzug.
Strom bei Umzug einfach ummelden – mit der OVAG.
Ein Umzug bringt viele To-dos mit sich – gut, wenn sich manches frühzeitig regeln lässt. Teilen Sie uns Ihren Umzug deshalb bitte mindestens 14 Tage im Voraus über unser Umzugsformular oder im OVAG Kundenportal mit. So stellen Sie sicher, dass wir Ihre Schlussrechnung pünktlich zum Wunschtermin erstellen und Sie an Ihrer neuen Adresse nahtlos mit Strom und/oder Erdgas beliefern können.
Bitte beachten Sie: Ab dem sind rückwirkende An- oder Abmeldungen gemäß EnWG nicht mehr möglich. Daher melden Sie uns Ihren Umzug bitte so früh wie möglich.
FAQ Strom ummelden
Häufig gestellte Fragen zum Ummelden Ihres Stroms haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Wann muss ich die OVAG über meinen Umzug informieren?
Wenn bei Ihnen ein Umzug bevorsteht, dann informieren Sie uns am besten so früh wie möglich. Spätestens 14 Tage vor Ihrem Aus- bzw. Einzug sollte uns eine entsprechende Meldung vorliegen. Die Zählerstände vom Tag der Übergabe können Sie uns einfach nachreichen – gerne telefonisch unter 0800 0123535 (kostenfrei), per Mail an service@ovag.de oder online im OVAG Kundenportal bzw. mit dem Formular auf der Website Zählerstand melden. So lassen sich Verzögerungen und eventuelle Zusatzkosten vermeiden.
Wie melde ich einen Umzug?
Sie können einen Umzug telefonisch unter 0800 0123535 (kostenfrei), auf der Website Strom ummelden, im OVAG Kundenportal, per Mail an service@ovag.de, schriftlich per Post oder durch ein Fax an 06031 6848-1547 melden.
Für die Abmeldung von Strom bzw. Erdgas in der alten Wohnung benötigen wir von Ihnen:
- Ihre Vertragskontonummer
- die jeweilige Zählernummer und Marktlokations-ID (MaLo) – beides finden Sie auf der Rechnung oder der Vertragsbestätigung
- das Datum, zudem der Auszug bzw. die Übergabe voraussichtlich stattfindet
- den Namen des Vermieters oder – falls bekannt – den Namen des Nachmieters
- Ihre neue Anschrift für den Versand der Endabrechnung
Für die Anmeldung von Strom und/oder Erdgas in der neuen Wohnung benötigen wir:
- die Zählernummer und Marktlokations-ID (MaLo) - die Zählernummer können Sie am Zähler ablesen und die MaLo erfragen Sie bei Ihrem Vermieter oder uns
- das Datum, an Sie die Wohnung übernehmen bzw. voraussichtlich die Schlüssel erhalten
- gegebenenfalls eine Postanschrift, falls wir Ihnen Post zunächst noch an eine andere Adresse schicken sollen
Wichtig: Wir benötigen zur korrekten Abrechnung Ihres Verbrauchs sowohl von Ihrer alten als auch von Ihrer neuen Wohnung den entsprechenden Zählerstand. Am besten notieren Sie diesen bei der Schlüsselübergabe in einem Übergabeprotokoll und reichen ihn uns dann schnellstmöglich nach.
Behalte ich meine Vertragskontonummer bei einem Umzug?
Bei Auszug bzw. nach Abmeldung für Ihre bisherige Wohnung endet Ihr Vertrag und somit auch die Vertragskontonummer. Bei Einzug bzw. nach der Anmeldung für Ihre neue Wohnung erhalten Sie automatisch eine neue Vertragskontonummer.
Bitte achten Sie darauf, dass bei Überweisungen oder Daueraufträgen auch die neue Vertragskontonummer angeben ist. Falls wir Ihre Strom- bzw. Gaskosten abbuchen sollen, können Sie uns selbstverständlich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website SEPA-Lastschrift.
Warum wurde trotz meiner Abmeldung noch ein Abschlag abgebucht?
Das kann verschiedene Gründe haben: Die Abschlagsbeträge sind immer rückwirkend für den Vormonat fällig - so wird z. B. der Abschlagsbetrag für Januar am fällig bzw. abgebucht. Somit könnte es sein, dass der abgebuchte Abschlagsbetrag noch von Ihnen zu zahlen war. Es könnte aber auch sein, dass wir Ihre Abmeldung erst erhalten haben, als die Daten für die Abbuchung bereits an die Bank übergeben waren. Solche Überschneidungen sind selten, kommen aber vor.
Alle Abschlagsbeträge, die bis zur Erstellung Ihrer Schlussrechnung gezahlt wurden, werden selbstverständlich auch in dieser berücksichtigt.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen abgebuchten Abschlagsbetrag von Ihrer Bank zurück belasten lassen, entstehen Rücklastgebühren. Diese geben wir an Sie weiter.
Wer muss einen Auszug mitteilen?
Nach § 20 StromGVV muss der ausziehende Kunde mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich kündigen. Falls es Absprachen mit dem Vermieter bzw. Nachmieter gibt, akzeptieren wir auch eine Ummeldung durch diese Personen.
Was muss ich tun, wenn ich vergessen habe mich ab- oder anzumelden?
Ab können An-, Ab- und Ummeldungen von Strom bzw. Erdgas gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht mehr rückwirkend erfolgen. Daher ist es um so wichtiger, dass Sie sich in einem solchen Fall so schnell wie möglich mit uns in Verbindung setzen. Zur Bearbeitung der Ab- und/oder Anmeldung benötigen wir eine Kopie des Übergabeprotokolls der Wohnung. Liegt Ihnen dies nicht vor, dann benötigen wir die Zählernummer und den Zählerstand bei Aus- bzw. Einzug. Bei einer Anmeldung nennen Sie uns bitte zusätzlich noch den aktuellen Zählerstand.