Rechnungserklärung zur Stromrechnung.
Maximale Transparenz: Damit Sie wissen, woran Sie sind.
Wer kennt das nicht: Rechnungen, in die man sich stundenlang vertiefen muss, um dahinter zu kommen, was sie eigentlich bedeuten? Wir wollen Ihnen unsere Stromrechnungen so verständlich wie möglich machen. Die Erläuterungen zu den Positionen werden Ihnen durch klicken/berühren der roten Punkte angezeigt:
FAQ zu Ihrer Rechnung.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Rechnung.
Wann wird mein Zähler abgelesen?
Das ist abhängig vom zuständigen Netzbetreiber vor Ort. Informationen zur Ablesung finden Sie auf der Internetseite des jeweiligen Netzbetreibers.
Was passiert, wenn ein Zähler nicht abgelesen werden konnte?
Falls ein Zähler nicht abgelesen werden konnte, wird der Zählerstand durch den Netzbetreiber geschätzt. Die Rechnung wird dann mit diesem geschätzten Zählerstand erstellt. Wenn Sie uns Ihren Zählerstand mitteilen möchten, können Sie diesen gerne auch über das OVAG Kundenportal melden.
Wann bekomme ich meine Rechnung?
Erst wenn von dem jeweiligen Netzbetreiber die Zählerstände übermittelt wurden, kann von uns die Rechnung erstellt werden. In der Regel erhalten Sie Ihre Rechnung spätestens vier bis sechs Wochen nach der Ablesung.
Kann ich meine Rechnung auch online abrufen?
Ja, Sie können Ihre Rechnungen im OVAG Kundenportal abrufen. Sie finden dort unter dem Menüpunkt „Rechnungen einsehen“ die Rechnungen der vergangenen Jahre. Unter Rechnungen „Rechnungsversand“ können Sie selbst einstellen, ob Ihnen die Rechnung zukünftig per Post oder E-Mail zugeschickt wird. Falls Sie das Portal nicht nutzen möchten, können Sie die Rechnung selbstverständlich auch im PDF-Format per E-Mail erhalten. Hierzu reicht es, wenn Sie uns eine kurze Info mit Ihrer E-Mail-Adresse an service@ovag.de schicken.
Wie wird mir ein Guthaben ausgezahlt?
Damit wir Ihr Guthaben überweisen können, benötigen wir von Ihnen schriftlich Ihre Bankverbindung. Diese können Sie uns auch einfach online über das OVAG Kundenportal mitteilen. Wenn uns Ihre Bankverbindung nicht vorliegt, verrechnen wir Ihr Guthaben mit fälligen Abschlagsbeträgen.
Wann wird ein Guthaben von der Stromrechnung ausgezahlt?
In der Regel erhalten Sie spätestens 14 Tagen nach Rechnungserstellung Ihr Guthaben von uns per Überweisung.
Welche Preisbestandteile enthält meine Rechnung?
Welche Steuern und Umlagen werden abgerechnet?
Die OVAG rechnet so genannte integrierte Strompreise ab. Hierin sind alle Steuern und Abgaben enthalten: Netzentgelte je kWh, Grundpreis, Messstellenbetrieb, Ablesung, Messdienstleistung, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 12 Energiefinanzierungsgesetzt (KWK-Umlage), Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung, die Umlage nach § 17f EnWG i. V. m. § 12 Energiefinanzierungsgesetz (Offshore-Netzumlage), die Energiesteuer sowie die Umsatzsteuer. Auf der Rechnung werden die Energiesteuer und die Umsatzsteuer separat ausgewiesen.
Was ist nach einem Wasserschaden zu tun?
Nach einem Wasserschaden in einer Wohnung oder einem Haus kommt es zu Trocknungsarbeiten. Üblicherweise stellen die Trocknungsfirmen nach Beendigung der Arbeiten eine Bestätigung über den Stromverbrauch aus, der durch die Trocknungsgeräte verursacht wurde. Falls Sie diesen Verbrauch mit Ihrer Versicherung abrechnen wollen, benötigen wir von Ihnen eine Kopie dieser Bestätigung. Gerne ermitteln wir dann die Kosten für den Stromverbrauch der Trocknungsarbeiten. Dieser einmalige Mehrverbrauch bleibt bei der nächsten Abschlagsberechnung unberücksichtigt.