Das Trinkwasser schützen ist oberstes Gebot.

Die OVAG macht darauf aufmerksam, dass in den Wasserschutzzonen um ihre Brunnen keine Tierkadaver entsorgt werden dürfen.

Die OVAG trägt Sorge dafür, dass das von ihr geförderte Grundwasser stets den höchsten qualitativen – auch gesetzlich festgelegten – Standards entspricht. Dazu gehört, dass sie die Auflagen der Schutzgebietsverordnungen rund um ihre Gewinnungsgebiete einhält und kontrolliert. Problematisch wird es dann, wenn wie jetzt im Gebiet um den Brunnen bei Merkenfritz unerlaubt tote Wildtiere entsorgt werden. Darauf macht der Energie- und Wasserversorger aufmerksam und bittet die Bevölkerung um entsprechende Beachtung.

„Bereits zum dritten Mal in diesem Jahr wurden unmittelbar an unseren Brunnen im Gewinnungsgebiet Merkenfritz unerlaubt tote Wildtiere abgelegt, Rehe, Wildschweine und Waschbären“, berichtet Nicola Jaskulla, Betriebsingenieurin im OVAG-Bereich Wasser. Begonnen hat die Entsorgung im April. Der Bereich um den Brunnen gehört zur Wasserschutzzone II, der sogenannten Engeren Schutzzone, in der möglichst keine mikrobiologischen Verunreinigungen auftreten sollen. „Ein totes Wildtier, das verwest, kann jedoch Bakterien und Viren in den Boden abgeben, die somit gegebenenfalls ins Grundwasser gelangen. Außerdem können tote Tiere Krankheiten übertragen, weshalb wir unsere Mitarbeiter schützen müssen, die sich um die Entsorgung kümmern müssen“, erklärt Nicola Jaskulla. Eindringlich appelliert sie daher an alle, die mit Tierkadavern umgehen müssen, diese fachgerecht zu entsorgen und nicht in der Nähe der Trinkwasserbrunnen abzulegen.

„Da durch die unerlaubte Ablage der Wildtiere auch die Verletzung von Straftatbeständen in Betracht kommt, werden wir die Sachverhalte bei der Polizei zur Anzeige bringen, damit das nicht noch einmal passiert“, ergänzt sie.

Nichtsdestotrotz kann sie auch alle beruhigen, bei denen das Trinkwasser der OVAG aus dem Hahn kommt: „Jeder geförderte Liter wird ständig überwacht, vorbeugend desinfiziert, regelmäßig werden Proben genommen und im Labor auf mikrobielle Verunreinigungen hin analysiert. Daher können wir eine Gefährdung der Bevölkerung durch diese unerlaubte Entsorgung ausschließen.“

Wasserschutzzone am Brunnen Merkenfritz
Hier dürfen keine toten Tiere abgelegt werden, weil der Brunnen, wo das Trinkwasser gefördert wird, in unmittelbarer Nähe steht.

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