Energieberatung für kommunale Nichtwohngebäude.
Nichtwohngebäudeberatung für Städte und Gemeinden.
Kommunen stehen vor der Herausforderung, ihre Gebäude energieeffizient zu betreiben, Kosten zu senken und gleichzeitig gesetzliche Vorgaben sowie Klimaziele zu erfüllen. Unsere Energieberatung für Nichtwohngebäude unterstützt Städte und Gemeinden dabei, ihre kommunalen Liegenschaften systematisch zu analysieren und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen umzusetzen. Ob Rathaus, Schule, Kindergarten oder Verwaltungsgebäude – wir zeigen Ihnen, wie Sie Energieverbräuche reduzieren und Ihre Gebäude zukunftssicher aufstellen.
So läuft die kommunale Nichtwohngebäudeberatung ab:
- Sie füllen den Fragebogen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude aus und senden uns die erforderlichen Unterlagen
- Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit
- Sie erhalten ein individuelles Angebot
- Nach Beauftragung unterstützen wir Sie beim Förderantrag
- Vor-Ort-Termin zur Aufnahme des Gebäudezustands
- Erstellung des energetischen Sanierungskonzepts
- Übergabe des Beratungsberichts und Abschlussgespräch
Nichtwohngebäudeberatung für Städte und Gemeinden
Im Rahmen der Energieberatung für Nichtwohngebäude erstellen wir ein energetisches Sanierungskonzept nach DIN V 18599. Dieses bildet die Grundlage für eine langfristige und strukturierte Modernisierung Ihrer kommunalen Gebäude. Die Beratung zeigt auf, mit welchen baulichen und technischen Maßnahmen der Energieverbrauch und die Energiekosten dauerhaft gesenkt werden können.
Ihre kommunalen Gebäude im Fokus:
Unsere Energieberatung richtet sich gezielt an:
- Rathäuser und Verwaltungsgebäude
- Schulen und Bildungseinrichtungen
- Kindertagesstätten Sporthallen und öffentliche Einrichtungen
- weitere kommunale Liegenschaften
Nichtwohngebäude weisen häufig unterschiedliche Nutzungsbereiche auf. Diese werden im Rahmen der Analyse und der Erstellung des Sanierungskonzepts nach DIN V 18599 berücksichtigt und individuell bewertet.
Das beinhaltet unsere Nichtwohngebäudeberatung
Unsere Energieberatung umfasst:
- Analyse des energetischen Ist-Zustands
- Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik
- Entwicklung eines individuellen Sanierungskonzepts
- Aufzeigen konkreter Einsparpotenziale
- Empfehlungen für den Einsatz erneuerbarer Energien
- Beratung zu passenden Fördermöglichkeiten
BAFA-geförderte Energieberatung
Die Energieberatung für Nichtwohngebäude wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Das bedeutet für Sie:
- Zuschuss zu den Beratungskosten
- attraktive Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen
- fundierte Entscheidungsgrundlage für Investitionen
Wichtig: Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Eine Beauftragung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen vor Förderzusage möglich.