Es können alle Hinweise und Informationen über tatsächliche oder mutmaßliche Verstöße des Unternehmens oder seiner Beschäftigten entsprechend den hinweisgeberrechtlichen Bestimmungen gemeldet werden, zum Beispiel:
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem kein allgemeiner „Kummerkasten“ ist, der für Beschwerden bei z. B. allgemeiner Unzufriedenheit mit dem Unternehmen genutzt werden soll.
Unser Hinweisgebersystem steht sowohl unternehmensinternen Personen (z. B. Beschäftigte, auch bereits ausgeschiedene Beschäftigte, Leiharbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten) als auch unternehmensexternen Personen (z. B. Geschäftspartner wie Dienstleister, Lieferanten, Kunden) aber auch Bewerbern oder sonstigen mit dem Unternehmen in Beziehung stehenden Personen zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen, sich zuerst darüber zu informieren, ob der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG in Ihrem Fall eröffnet ist, d. h. ob der notwendige Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit besteht und ob der zu meldende Verstoß in den Anwendungsbereich des HinSchG fällt.
Hinweise:
Beachten Sie bitte, dass wir, wenn Sie sich für eine anonyme Meldung entscheiden und nicht die Möglichkeit eröffnen, mit Ihnen in Kontakt zu treten, keine Möglichkeit haben, Ihnen verfahrensrelevante Informationen, wie Eingangsbestätigungen, Rückfragen und verfahrensabschließende Entscheidungen zukommen zu lassen.
Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, können sich darüber hinaus auch an eine externe Meldestelle, z. B. das Bundesamt für Justiz, das Bundeskartellamt oder die Bundeanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Darüber hinaus können Sie unter engen gesetzlich normierten Voraussetzungen eine Offenlegung der Information vornehmen.
Empfänger Ihres Hinweises sind ausschließlich die Beauftragten der internen Meldestelle. Die Beauftragten der internen Meldestelle sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unparteiisch, unabhängig, sie verfügen über die notwendige Fachkunde und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Die interne Meldestelle hat – unabhängig davon, ob sie für die eingehende Meldung zuständig ist – die Vertraulichkeit der Identität der folgenden Personen zu wahren:
Die Identität dieser Personen darf ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden.
Es gibt Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot:
Informationen über die Identität einer hinweisgebenden Person dürfen nur in gesetzlich bestimmten Fällen und Voraussetzungen – etwa auf Verlangen einer Strafverfolgungsbehörde oder einer gerichtlichen Entscheidung – an die zuständige Stelle weitergegeben werden. Im Übrigen darf die Identität der hinweisgebenden Person durch die interne Meldestelle nur weitergegeben werden, wenn die Weitergabe für Folgemaßnahmen erforderlich ist und eine Einwilligung zur Weitergabe vorliegt.
Informationen über die Identität von Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und von sonstigen in der Meldung genannten Personen dürfen an die jeweils zuständige Stelle weitergegeben werden
Da wir Hinweise auf Verdachtsfälle und Verstöße sehr ernst nehmen, gehen wir jedem Hinweis nach, außer der Hinweis erweist sich als offenkundig haltlos, in diesem Fall sehen wir von weiteren Schritten ab.
Die interne Meldestelle bestätigt den Eingang Ihrer Meldung (Eingangsbestätigung) umgehend, spätestens jedoch sieben Tage nach Eingang der Meldung. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht, wenn Sie darauf ausdrücklich verzichtet haben oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Eingangsbestätigung den Schutz Ihrer Identität beeinträchtigen könnte.
Ist die interne Meldestelle nicht zuständig für eine Meldung, so leitet sie die Meldung unverzüglich unter Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Identität an die zuständige Stelle weiter und setzt Sie hierüber in Kenntnis.
Sie erhalten auf Ihre Meldung hin innerhalb einer angemessenen Zeit (in der Regel drei bis sechs Monate) eine Rückmeldung. Eine Rückmeldung an Sie darf nur insoweit erfolgen, als dadurch Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung glauben oder annehmen müssen, dass der Inhalt wahr ist, und dass Sie die Meldung ohne missbräuchliche Absicht abgeben. Es kann deshalb sein, dass die Untersuchung später ergibt, dass kein Verstoß vorliegt. In diesem Fall haben Sie keine negativen Konsequenzen zu befürchten.
Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien (berufliche Nachteile wie z. B. Kündigung, Herabstufung, Aufgabenverlagerung, benachteiligende Behandlung) sind verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben.
Das Verbot von Repressalien gilt nicht:
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen sind ebenso die hinweisgebende Person bei der Meldung im beruflichen Zusammenhang unterstützende Personen oder mit ihr in Verbindung stehende Dritte geschützt.
Die Dokumentation wird in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Ein digitales Meldesystem ist ein sicherer, digitaler Kanal für das vertrauliche Melden von Gesetzesverstößen.
Das Meldesystem ermöglicht, Vorfälle vertraulich, nach Ihrer Wahl auch anonym, online zu melden. Das Meldesystem ist unabhängig von der IT des Unternehmens. Es ist daher unmöglich, zurückzuverfolgen, wer die meldende Person ist. Die Daten befinden sich gesichert in der Open Telekom Cloud. Nur diejenigen, die zum Zugriff auf das System berechtigt sind (die Verantwortlichen der internen Meldestelle), haben Zugang zu den Informationen.
Klicken Sie auf der Startseite auf "Hier klicken - und Meldung abgeben." und folgen Sie den Anweisungen. Der Vorgang ist einfach und man benötigt knapp 10 Minuten.
Das System funktioniert wie ein von zwei Seiten zugängliches Schließfach. Meldende Personen vergeben nach dem Absenden einer Meldung eine PIN und erhalten daraufhin einen Zahlen-Code. Beides müssen sie aufschreiben und damit können Sie sich später wieder in das Schließfach einloggen. Die interne Meldestelle hat so die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen. Dies ist auch ohne Angabe der Mailadresse oder Telefonnummer möglich.
Das System erlaubt zusätzlich, vor dem Absenden der Meldung eine Mailadresse anzugeben, um leichter über den Verlauf der Meldungsbearbeitung auf dem Laufenden zu bleiben. Über die Mailadresse werden Sie bspw. vom System an für Sie hinterlegte Chat-Nachrichten erinnert. Die hier angegebene Mailadresse ist für die zuständigen Bearbeiter nicht sichtbar. Die Angabe einer Mailadresse schwächt aber dennoch immer die eigene Anonymität.
Das Schließfach ist für meldende Personen nur mit PIN und Code wieder zugänglich – diese sind daher gut aufzubewahren, da diese nur einmalig vergeben werden.
Das Meldesystem ermöglicht, Vorfälle vertraulich und auf Wunsch auch anonym zu melden. Die Optionen können Sie auswählen.
Das Meldesystem ist unabhängig von der IT des betroffenen Unternehmens. Es ist daher unmöglich, zurückzuverfolgen, wer die meldende Person ist. Zur Gewährleistung der Anonymität laufen die verschlüsselten Daten nicht über die unternehmenseigenen Server, sondern über einen unabhängigen, externen Server (Open Telekom Cloud in DE). Sobald im Meldesystem auf „Meldung senden“ geklickt wurde, bleibt die Anonymität, es sei denn, man entscheidet sich selber zur Offenlegung des eigenen Namens.
Das System erlaubt, eine Mailadresse anzugeben, um leichter über den Verlauf der Meldungsbearbeitung auf dem Laufenden zu bleiben. Über die Mailadresse werden Sie bspw. vom System an für Sie hinterlegte Chat-Nachrichten erinnert. Die hier angegebene Mailadresse ist für die zuständigen Bearbeiter nicht sichtbar. Die Angabe einer Mailadresse schwächt aber dennoch immer die eigene Anonymität.
Alle Meldungen werden durch die vom Unternehmen beauftragten Personen bearbeitet. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen und melden sich über das Meldesystem, falls Rückfragen bestehen oder zusätzliche Informationen benötigt werden. Hierzu meldet man sich erneut im Meldesystem an - mit dem 16-stelligen Zugangscode und der 4-stelligen PIN.
Geben Sie dem Unternehmen 7 Tage Zeit, um die Meldung zu beantworten.
Innerhalb von drei bis sechs Monaten erhalten Sie dann soweit möglich und rechtlich zulässig eine Rückmeldung über den Stand des Verfahrens.
Dem Unternehmen hilft es, wenn Sie für Rückfragen oder ergänzende Informationen zur Verfügung stehen. Hierzu melden Sie sich bitte regelmäßig im Meldesystem an – mit dem Zugangscode und der PIN.
Bei Verlust des Zugangscodes oder der PIN, lassen sich diese Faktoren nicht zurücksetzen oder reproduzieren. Zur erneuten Anmeldung im Meldesystem besteht nur die Möglichkeit, eine neue Meldung zu erstellen, in dem man sich auf die bereits eingereichten Meldungen bezieht.
Ja, ein Download der Meldung ist zu jeder Zeit möglich.
Der Download ist ein PDF-Dokument mit allen Bestandteilen der Meldung: den eigenen Antworten, den hochgeladenen Dokumenten und der Chat-Historie.
Folgende Dateiformate zum Upload sind zulässig: .jpg, .png, .doc, .docx, .pdf, .xls, .xlsx, .csv und .txt.
Bei jedem Datei-Upload werden alle Metadaten gelöscht und es wird ein einheitlicher, anonymer Dateiname vergeben. Daher muss man selbst keine Dateien umbenennen oder die Metadaten selbst löschen.
Bitte aber zusätzlich prüfen, ob im Text oder den Bildern der hochgeladenen Dateien zu erkennen ist, dass man die Meldung abgegeben haben. Löschen oder Schwärzen Sie diese Stellen um die eigenen Anonymität zu schützen.
Nein, hochgeladene Dokumente und Dateien können grundlegend nicht gelöscht werden.
Das Meldesystem ist von jedem internetfähigen Eingabegerät (Handy, Tablet, Laptop, Desktop, usw.) erreichbar.
Wir empfehlen, das Meldesystem über folgende Browser zu erreichen:
Google Chrome, Mozilla Firefox, Opera, Apple Safari, Microsoft Edge - hierbei sollte eine aktuelle Version verwendet werden.
Zudem wird immer die Verwendung des sog. privaten oder Inkognito-Modus empfohlen. Somit können Meldungen im Meldesystem via Browser abgegeben werden, ohne dass diese Seite im Browserverlauf erscheint.
Gerne stehen wir bei Rückfragen zur Technik und zum System zur Verfügung. Dabei behandeln wir die Anfragen auf Wunsch auch gerne anonym. Wir sind erreichbar unter support@whistle-report.com.
Ja, das Meldesystem beendet automatisch jeden inaktiven Vorgang nach 15 Minuten. (Auto Time-Log-out).
Sobald eine Meldung im System abgesendet wurde, ist diese Meldung sofort an den Meldungsempfangenden übermittelt. Danach kann eine persönliche PIN vergeben werden (Auto Time-Log-out: 60 Minuten). Sollte das System keine PIN-Eingabe erkennen, ist die gegenseitige Kommunikation über das System nicht mehr möglich!