Energieberatung für Nichtwohngebäude.
Energetisches Sanierungskonzept für Unternehmen.
Sie möchten den Energieverbrauch Ihrer Gewerbeimmobilie nachhaltig senken? Unsere Energieberatung für Nichtwohngebäude zeigt Ihnen, wie Sie Einsparpotenziale erkennen, Energiekosten reduzieren und Ihr Gebäude zukunftssicher aufstellen.
Im Rahmen der Beratung erstellen wir ein energetisches Sanierungskonzept nach DIN V 18599. Dieses bildet die Grundlage für eine effiziente und wirtschaftliche Modernisierung Ihres Gebäudes.
So läuft die Energieberatung für Nichtwohngebäude ab:
- Sie füllen den Fragebogen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude aus und senden uns die erforderlichen Unterlagen
- Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit
- Sie erhalten ein individuelles Angebot
- Nach Beauftragung unterstützen wir Sie beim Förderantrag
- Vor-Ort-Termin zur Aufnahme des Gebäudezustands
- Erstellung des energetischen Sanierungskonzepts
- Übergabe des Beratungsberichts und Abschlussgespräch
Was ist eine Energieberatung für Nichtwohngebäude?
Eine qualifizierte Energieberatung für Nichtwohngebäude analysiert den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und zeigt auf, mit welchen Maßnahmen der Energieverbrauch und die Energiekosten dauerhaft gesenkt werden können.
Dabei werden sowohl bauliche als auch technische Aspekte betrachtet – ebenso wie das individuelle Nutzungs- und Verbrauchsverhalten.
Das beinhaltet unsere Nichtwohngebäudeberatung
Unsere Energieberatung umfasst:
- Analyse des energetischen Ist-Zustands
- Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik
- Entwicklung eines individuellen Sanierungskonzepts
- Aufzeigen konkreter Einsparpotenziale
- Empfehlungen für den Einsatz erneuerbarer Energien
- Beratung zu passenden Fördermöglichkeiten
BAFA-geförderte Energieberatung
Die Energieberatung für Nichtwohngebäude wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Das bedeutet für Sie:
- Zuschuss zu den Beratungskosten
- attraktive Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen
- fundierte Entscheidungsgrundlage für Investitionen
Wichtig: Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Eine Beauftragung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen vor Förderzusage möglich.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Transparenz über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie
- Reduzierung von Energieverbrauch und Energiekosten
- fundierte Entscheidungsgrundlage für Sanierungen
- Zugang zu staatlichen Fördermitteln
- Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz
- Werterhalt und Zukunftssicherheit Ihrer Gebäude
FAQ zur Energieberatung für Nichtwohngebäude
Ein energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie Ihr Nichtwohngebäude energetisch optimiert werden kann:
- Schritt für Schritt als langfristiger Sanierungsfahrplan
- oder als umfassende Komplettsanierung zum Effizienzgebäude
Damit erhalten Sie eine klare Entscheidungsgrundlage für zukünftige Investitionen und Maßnahmen.
Nein. Das Sanierungskonzept dient als Entscheidungshilfe. Sie entscheiden selbst, ob und welche Maßnahmen Sie umsetzen.
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend – also zu mehr als 50 % der Nutzfläche – nicht für Wohnzwecke genutzt werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Gewerbe- und Betriebsgebäude
- Hotels und Beherbergungsbetriebe
- Schulen, Kitas und öffentliche Einrichtungen
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Nichtwohngebäude haben häufig unterschiedliche Nutzungsbereiche und werden deshalb im Rahmen der Energieberatung nach der Norm DIN V 18599 in verschiedene Zonen unterteilt. Diese berücksichtigt die jeweiligen Anforderungen an Energieversorgung, Beleuchtung, Lüftung und Kühlung.
Die Kosten hängen von Größe und Nutzung des Gebäudes ab. Durch die Förderung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ein Teil der Beratungskosten übernommen, sodass sich der Eigenanteil deutlich reduziert. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot. Füllen Sie hierfür unseren Fragebogen für die Energieberatung für Nichtwohngebäude aus und senden Sie uns diesen an: energieberatung@ovag.de
Die Förderung richtet sich nach den aktuellen BAFA-Richtlinien und ist abhängig von Gebäudegröße und Aufwand der Beratung. In vielen Fällen wird ein Anteil der Sanierungskosten bezuschusst. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA unter: Sanierung Nichtwohngebäude
- Baupläne
- Verbrauchsdaten
- Angaben zur Anlagentechnik
- ausgefüllter Fragebogen für die Energieberatung für Nichtwohngebäude