businessStromFix für Geschäftskunden.
Gewerbestrom-Tarif mit kurzen Laufzeiten und Planungssicherheit.
Ihre grenzenlose Stromversorgung.
Werden Sie unabhängig: Mit dem Tarif businessStromFix können unsere Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch unter 100000 kWh ihren reinen Energie-Arbeitspreis* frühzeitig planen. Perfekt abgestimmt auf die eigenen Bedürfnisse. Unabhängig von der Verpflichtung eines Mindestverbrauchs von elektrischem Strom.
Ungebunden sein, aber alle Vorzüge genießen.
Von Flensburg bis Freiburg – businessStromFix ist in ganz Deutschland für Sie verfügbar. Trotzdem sind wir aber immer in Ihrer Nähe: mit ausführlicher, individueller Beratung und einem persönlichen Ansprechpartner. Interessiert? Gerne erstellen wir Ihnen auch kurzfristig ein Angebot. Ganz ohne Zusatzkosten für die Vertragsabwicklung.
Umweltbewusst?
Sie möchten die CO2-Bilanz Ihres Unternehmens verbessern und einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leisten? Mit businessStromNatur haben wir auch einen Ökostrom-Tarif für Geschäftskunden im Portfolio, dessen Strom aus 100 % regenerativen Energiequellen gewonnen wird. Sprechen Sie uns bei Interesse einfach an.
Ihre Vorteile im Überblick:
Mit Ihrer Entscheidung für businessStromFix sichern Sie sich folgende Pluspunkte:
- Flexible Vertragslaufzeit von bis zu maximal 12 Monaten im laufenden Kalenderjahr
- Garantierter Energie-Arbeitspreis* in der Vertragslaufzeit
- Keine Mindestliefermenge
- Kurzfristige Angebotserstellung
- Keine Zusatzkosten für die Vertragsabwicklung
* Der Energie-Arbeitspreis ist rein netto, zzgl. Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe sowie die vom Netzbetreiber erhobenen bzw. von der OVAG auf den gelieferten Strompreis zu zahlenden Umlagen und Aufschläge (z. B. EEG-Umlage, KWK-Umlage). Netznutzungsentgelte und Umlagen bzw. Aufschläge werden jährlich vom Netzbetreiber festgesetzt und veröffentlicht.
Allgemeine Hinweise zum Vertragsinhalt nach §
41
Abs. 3
EnWG
Was Sie zu diesem Tarif noch wissen sollten:
- Wir liefern zuverlässig Strom bzw. zertifizierten Ökostrom beim businessStromNatur außerhalb der Grundversorgung an Gewerbekunden im Rahmen eines Energielieferungsvertrages.
- Der Vertrag beginnt zum nächstmöglichen bzw. von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und läuft jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
- Die OVAG behält sich eine einseitige Anpassung des Arbeitspreises nach billigem Ermessen vor. Anpassungen des Arbeitspreises sind nur auf den Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsverlängerung und erstmals zum Ablauf einer Preisgarantie (sofern Vertragsbestandteil) möglich. Bei jeder Preisanpassung haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Alle weiteren Preisbestandteile werden dem Kunden in der jeweils geltenden Höhe berechnet. Die Kündigung bedarf der Textform, bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
- Wenn Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
- Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
- Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für für jede Mahnung 0,65 €. Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 €) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
- Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
- Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 0228 141516, www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.
- Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag können per E-Mail an unseren Verbraucherservice unter service@ovag.de gerichtet werden.
Wir beraten Sie gerne individuell und übermitteln Ihnen unsere Vertragsbedingungen im Einzelnen. Unsere produktspezifisch gültigen AGB zur Stromlieferung finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite.
Weitere Informationen zu diesem Tarif finden Sie unter den Menüpunkten Strompreiszusammensetzung und Strommix.