Die grenzenlose Gasversorgung. Dauerhaft. Individuell. businessGasProfi.

In der Gaslieferung langfristig flexibel bleiben.

Erdgas für Ihr Unternehmen.

Mit businessGas Profi erhalten Sie als Geschäftskunde mit Leistungsmessung eine Gasversorgung, die sich an den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens orientiert. Sie bestimmen Ihre jährliche Liefermenge und können die Vertragslaufzeit passend zu Ihrer Planung wählen. So lässt sich die Gasbeschaffung auf den Bedarf Ihres Unternehmens abstimmen.

Vertragslaufzeit nach Ihrem Bedarf.

Ob 12, 24 oder 36 Monate – mit businessGas Profi bestimmen Sie die Vertragslaufzeit. Auch abweichende Laufzeiten sind möglich. Eine Mindestliefermenge ist nicht vorgesehen. Damit können Sie Liefermenge und Vertragsdauer entsprechend den Anforderungen Ihres Unternehmens festlegen.

Individuelle Beratung zu Ihrer Erdgaslieferung.

Der businessGas Profi ist in weiten Teilen Deutschlands verfügbar. Bei der Auswahl und Vertragsgestaltung steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite. Gerne erstellen wir Ihnen kurzfristig ein individuelles Angebot. Für die Vertragsabwicklung fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Ihre Vorteile im Überblick:

Viele Argumente sprechen für businessGas Profi. Diese sind:

  • Flexible Vertragslaufzeit
  • Garantierter Arbeitspreis* in der Vertragslaufzeit
  • Keine Mindestliefermenge
  • Hohe Planungssicherheit
  • Punktueller Einkaufszeitpunkt
  • Kurzfristige Angebotserstellung
  • Keine Zusatzkosten für die Vertragsabwicklung

* Der Arbeitspreis enthält die Kosten für die Energiebeschaffung und Vertrieb (inkl. anfallendem Konvertierungsentgelt sowie der Konvertierungsumlage und dem Entgelt für die Nutzung des Virtuellen Handelspunktes). Er ist zzgl. der Erdgas- und Umsatzsteuer, der Netznutzungsentgelte, der Konzessionsabgabe sowie der Bilanzierungsumlage.

Allgemeine Hinweise zum Vertragsinhalt nach § 41 Abs. 3 EnWG

Was Sie zu diesem Tarif noch wissen sollten:

  • Wir liefern zuverlässig Gas außerhalb der Grundversorgung an Gewerbekunden mit registrierender Leistungsmessung mit festen Preisen im Rahmen eines Energielieferungsvertrages.
  • Der Vertrag beginnt zum nächstmöglichen bzw. von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und läuft jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf gekündigt wird.
  • Die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG behält sich eine einseitige Anpassung des Arbeitspreises nach billigem Ermessen vor. Anpassungen des Arbeitspreises sind nur auf den Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsverlängerung und erstmals zum Ablauf einer Preisgarantie (sofern Vertragsbestandteil) möglich. Bei jeder Preisanpassung haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Alle weiteren Preisbestandteile werden dem Kunden in der jeweils geltenden Höhe berechnet. Die Kündigung bedarf der Textform, bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
  • Wenn Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
  • Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
  • Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für jede Mahnung 0,65 . Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 ) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
  • Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
  • Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: ; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 0228 141516, www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.

Wir beraten Sie gerne individuell und übermitteln Ihnen unsere Vertragsbedingungen im Einzelnen. Unsere produktspezifisch gültigen AGB zur Erdgaslieferung finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite.