Die grenzenlose Stromversorgung. Dauerhaft. Individuell. businessStromProfi.

In der Stromlieferung langfristig flexibel bleiben.

Stromlieferung nach Ihrem individuellen Bedarf.

Werden Sie deutschlandweit unabhängig: Mit dem businessStrom Profi können Sie als Geschäftskunde mit Leistungsmessung Ihre jährliche Liefermenge zu einem garantierten Arbeitspreis Energie* selbst bestimmen. Perfekt abgestimmt auf dein Bedarf Ihres Unternehmens. Unabhängig von der Verpflichtung eines Mindestverbrauchs von elektrischem Strom.

Stromvertrag mit individueller Laufzeit – Sie wählen.

Strom so lange Sie wollen – ob 12, 24 oder 36 Monate. Oder auch 17, wenn Sie mögen. Denn bei businessStrom Profi haben Sie die Vertragslaufzeit in der Hand. Damit bieten wir Ihnen die Unabhängigkeit, die Sie sich für Ihr Unternehmen wünschen.

Persönlicher Ansprechpartner für Ihre Stromversorgung.

Wir sind immer in Ihrer Nähe: mit ausführlicher, individueller Beratung und einem persönlichen Ansprechpartner. Interessiert? Gerne erstellen wir Ihnen auch kurzfristig ein Angebot. Ganz ohne Zusatzkosten für die Vertragsabwicklung.

Auch mit Ökostrom erhältlich.

Den businessStrom Profi können Sie auch mit einer Ökostrom-Option abschließen. Dann beziehen Sie für Ihr Unternehmen Strom, der zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt.

Ihre Vorteile im Überblick:

Viele Argumente sprechen für businessStrom Profi. Diese sind:

  • Flexible Vertragslaufzeit
  • Garantierter Arbeitspreis Energie* in der Vertragslaufzeit
  • Keine Mindestliefermenge
  • Hohe Planungssicherheit
  • Punktueller Einkaufszeitpunkt
  • Kurzfristige Angebotserstellung
  • Keine Zusatzkosten für die Vertragsabwicklung
  • Mit Ökostrom-Option - Strom aus 100 % erneuerbaren Energien

* Der Energie-Arbeitspreis ist rein netto, zzgl. Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe sowie die vom Netzbetreiber erhobenen bzw. von der OVAG auf den gelieferten Strompreis zu zahlenden Umlagen und Aufschläge (z. B. EEG-Umlage, KWK-Umlage). Netznutzungsentgelte und Umlagen bzw. Aufschläge werden jährlich vom Netzbetreiber festgesetzt und veröffentlicht.

Allgemeine Hinweise zum Vertragsinhalt nach § 41 Abs. 3 EnWG

Was Sie zu diesem Tarif noch wissen sollten:

  • Wir liefern zuverlässig Strom außerhalb der Grundversorgung an Gewerbekunden mit registrierender Leistungsmessung mit festen Preisen im Rahmen eines Energielieferungsvertrages, optional zertifizierten Ökostrom.
  • Der Vertrag beginnt zum nächstmöglichen bzw. von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und läuft jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf gekündigt wird.
  • Die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG behält sich eine einseitige Anpassung des Arbeitspreises nach billigem Ermessen vor. Anpassungen des Arbeitspreises sind nur auf den Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsverlängerung und erstmals zum Ablauf einer Preisgarantie (sofern Vertragsbestandteil) möglich. Bei jeder Preisanpassung haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Alle weiteren Preisbestandteile werden dem Kunden in der jeweils geltenden Höhe berechnet. Die Kündigung bedarf der Textform, bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
  • Wenn Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
  • Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
  • Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für jede Mahnung 0,65 . Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 ) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
  • Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
  • Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: ; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 0228 141516, www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.

Wir beraten Sie gerne individuell und übermitteln Ihnen unsere Vertragsbedingungen im Einzelnen. Unsere produktspezifisch gültigen AGB zur Stromlieferung finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite.

Weitere Informationen zu diesem Tarif finden Sie unter den Menüpunkten Strompreiszusammensetzung und Strommix.