Ersatz- und Übergangsversorgung für Geschäftskunden.

Die aktuellen Preise und Konditionen der SLP- bzw. RLM-Belieferung in der Übersicht.

Ersatzversorgung für das Standard-Lastprofil (SLP).

Gemäß § 36 EnWG versorgt die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG Haushaltskunden in den Gebieten, in denen sie Grundversorger ist, entsprechend ihrer Grund- und Ersatzversorgungspflicht. Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 57 EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen den Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Preise Ersatzversorgung SLP bis 10.000 kWh / Jahr, gültig ab

  • Arbeitspreis pro kWh
    Nettopreis (ohne Stromsteuer)
    39,41 ct
    Nettopreis inkl. 2,05 ct Stromsteuer
    41,46 ct
    Bruttopreis (inkl. 19 % MwSt.)
    49,34 ct
  • Grundpreis pro Monat
    Nettopreis 1
    53,46 €
    Bruttopreis (inkl. 19 % MwSt.)
    63,62 €
  • 1)Haben Sie die Möglichkeit genutzt, einen von der Ersatzversorgung unabhängigen Messstellenvertrag zu schließen, reduziert sich der Netto-Grundpreis um 16,41 € / Jahr.

Liegt der Verbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke über 10.000 kWh, gelten die – ggf. von den oben genannten für Haushaltskunden abweichenden – Preise in der Ersatzversorgung:

Preise Ersatzversorgung SLP über 10.000 kWh / Jahr, gültig ab

  • Arbeitspreis pro kWh
    Nettopreis (ohne Stromsteuer)
    39,41 ct
    Nettopreis inkl. 2,05 ct Stromsteuer
    41,46 ct
    Bruttopreis (inkl. 19 % MwSt.)
    49,34 ct
  • Grundpreis pro Monat
    Nettopreis 2
    53,46 €
    Bruttopreis (inkl. 19 % MwSt.)
    63,62 €
  • 2)Haben Sie die Möglichkeit genutzt, einen von der Ersatzversorgung unabhängigen Messstellenvertrag zu schließen, reduziert sich der Netto-Grundpreis um 16,41 € / Jahr.

Ersatz- bzw. Übergangsversorgung für registrierende Leistungsmessung (RLM).

Die nachfolgenden Angaben sind zutreffend für Kunden mit registrierender Leistungsmessung im jeweiligen Stromnetz der …

Niederspannung:
Die OVAG beliefert alle Kunden in der Niederspannung zu diesen Preisen, die mit einer registrierenden Leistungsmessung im Grundversorgungsgebiet der OVAG nach § 38 EnWG in die Ersatzversorgung fallen, weil der Strombezug keinem anderen Lieferanten bzw. keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Mittelspannung:
Im Netzgebiet der ovag Netz GmbH beliefert die OVAG auf Grundlage einer Vereinbarung nach § 38a EnWG Kunden, deren Strombezug keinem anderen Lieferanten bzw. keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in der Übergangsversorgung.

Für beide Arten der Auffangversorgung nach dem EnWG gelten die Preise anhand der nachfolgenden Preisformel / Aufstellung:

Preise Ersatz-/Übergangsversorgung RLM, gültig seit

  • Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis pro kWh
    Netto-Arbeitspreis Energie
    + 1,90 ct ) × ( 1 + 0,10 )
    + Netznutzung, Umlagen / Abgaben
    Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, die Umlage nach § 12 Abs. 1 EnFG i. V. m. § 26 KWKG (KWKG-Umlage), der Aufschlag für besondere Netznutzung, die Umlage nach § 12 Abs. 1 EnFG i. V. m. § 17f EnWG (Offshore-Netzumlage) sowie ggf. Blindarbeit sind in gleicher Höhe zu entrichten, wie die OVAG diese an den örtlichen Netzbetreiber bezahlt.
    + Messstellenbetrieb
    Das vom Messstellenbetreiber berechnete Entgelt in gleicher Höhe, wie es der OVAG in Rechnung gestellt wird.
    + Stromsteuer
    2,05 ct
    Brutto-Gesamtarbeitspreis
    = Summe der Preisbestandteile zzgl. 19 % MwSt.
  • Grundpreis pro Monat
    Nettopreis
    45,38 €
    Bruttopreis (inkl. 19 % MwSt.)
    54,00 €

Weitere Informationen

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internet-basierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter: www.netztransparenz.de