Mein Vertrauens-Tarif. Garantiert. Günstig. ovagGasFix.

Genau der richtige Tarif für eine zuverlässige Gasversorgung.

Kuschelige Wärme, wo auch immer Sie es wünschen – wenn Sie auf der Suche nach dem richtigen Tarif für eine zuverlässige und günstige Erdgasversorgung sind, sollten Sie hier genauer nachschauen. ovagGasFix ist unser faires Angebot an alle Haushaltskunden, die auf den Energieträger Erdgas setzen wollen. Vielleicht nutzen Sie bereits einen unserer Stromtarife, dann wissen Sie ja unsere Zuverlässigkeit und unsere Preise zu schätzen.

Preisrechner und Anmeldung?

Ermitteln Sie sehr einfach Ihre persönlichen Jahreskosten und den monatlichen Abschlag oder melden Sie sich gleich an:

Allgemeine Hinweise zum Vertragsinhalt nach § 41 Abs. EnWG

Was Sie zum Tarif ovagGasFix noch wissen sollten:

  • Wir liefern zuverlässig Erdgas außerhalb der Grundversorgung im Rahmen eines Energielieferungsvertrages.
  • Der Vertrag beginnt zum nächstmöglichen bzw. von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und läuft jeweils bis zum Ende eines Kalenderquartals (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember). Eine ordentliche Kündigung durch die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG ist erstmals bei Ablauf der Preisgarantie möglich. Er verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit – erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit – mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Die OVAG behält sich eine einseitige Anpassung der Preise nach billigem Ermessen vor. Preisanpassungen sind nur zum Monatsersten und erstmals zum Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit sowie bei einer darüber hinaus gehenden Preisgarantie erstmals zum Ablauf dieser Preisgarantie möglich. Bei jeder Preisanpassung haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Zudem steht Ihnen als Verbraucher innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Kündigung bedarf der Textform, außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Kündigung über unsere Homepage. Bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
  • Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
  • Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für die erste Mahnung 1,90 € sowie für jede weitere Mahnung 2,10 €. Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 €) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
  • Soweit Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
  • Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
  • Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: ; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 030 22480500 oder 0185 101000 (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.
  • Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag können per E-Mail an unseren Verbraucherservice unter gerichtet werden.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erdgaslieferung an Haushalts- und Gewerbekunden finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite.