Biogas mit ovagGasBio10.

Erdgas mit 10% Biogas-Anteil aus dem Herzen Deutschlands.

Günstiges Gas aus regenerativer Erzeugung? Klingt zu schön, um wahr zu sein. Beides muss sich nicht ausschließen. Denn mit unserem Tarif ovagGasBio10 beziehen Sie Erdgas mit 10% Biogasanteil aus unserer Biogasanlage in Wölfersheim. Dort wird aus nachwachsenden Rohstoffen – überwiegend Maissilage und Bioabfälle – Biogas auf Erdgasniveau produziert. Auch die kurzen Transportwege der Rohstoffe wirken sich positiv auf die Umweltbilanz aus. Schließlich stammen diese Ausgangsstoffe komplett aus regionaler Landwirtschaft. 

Die Vorteile für ovagGasBio10 im Überblick:

  • 10% Biogas-Anteil aus nachwachsenden Rohstoffen
  • Stärkung der heimischen Landwirtschaft
  • umwelt- und klimafreundlicher als ein zu 100% aus konventionellem Erdgas bestehendes Erdgasprodukt
  • Förderung des Ausbaus der regenerativen Gaserzeugung
  • umfassende Preisgarantie*

Mit unserem Biogas-Tarif ovagGasBio10 die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Mit dem ovagGasBio10 kann jeder CO2 einsparen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten - auch bei Betrieb der privaten Heizungsanlage. Darüber hinaus unterstützt Sie der ovagGasBio10 dabei, die unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, die die Gesetze zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich auf Bundes- und Landesebene vorgeben. Befragen Sie dazu Ihren Energieberater.

Sie haben Interesse an unserem Biogas-Tarif ovagGasBio10? Dann sprechen Sie uns gerne an: service@ovag.de oder unter der kostenfreien Service-Telefonnummer 0800 0123535.

Allgemeine Hinweise zum Vertragsinhalt nach § 41 Abs. EnWG

Was Sie zum Tarif ovagGasBio10 noch wissen sollten:

  • Wir liefern zuverlässig zertifiziertes Erdgas außerhalb der Grundversorgung mit einem Anteil von 10 % Biogas aus Biomasse in Erdgasqualität im Rahmen eines Energielieferungsvertrages.
  • Der Vertrag beginnt zum nächstmöglichen bzw. von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und läuft jeweils bis zum Ende eines Kalenderquartals (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember). Eine ordentliche Kündigung durch die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG ist erstmals bei Ablauf der Preisgarantie möglich. Er verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit – erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit – mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Die OVAG behält sich eine einseitige Anpassung der Preise nach billigem Ermessen vor. Preisanpassungen sind nur zum Monatsersten und erstmals zum Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit sowie bei einer darüber hinaus gehenden Preisgarantie erstmals zum Ablauf dieser Preisgarantie möglich. Bei jeder Preisanpassung haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Zudem steht Ihnen als Verbraucher innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Kündigung bedarf der Textform, außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Kündigung über unsere Homepage. Bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
  • Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
  • Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für die erste Mahnung 1,90 € sowie für jede weitere Mahnung 2,10 €. Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 €) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
  • Soweit Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
  • Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
  • Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: ; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 030 22480500 oder 0185 101000 (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.
  • Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag können per E-Mail an unseren Verbraucherservice unter gerichtet werden.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erdgaslieferung an Haushalts- und Gewerbekunden finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite.