Mein Wallbox-Tarif. Ökologisch. Günstig. ovagDrive – Strompreise für Wandladeboxen mit Inbetriebnahme bis 2023.

Zum Abfahren: Der ovagDrive mit ET-Messentgelt ist der günstige Autostromtarif mit Ökostrom aus 100 % regenerativer Energieerzeugung für Ihre private Wallbox, die bis als steuerbare Verbrauchseinrichtung in Betrieb genommen wurde. Die vergünstigten Netzentgelte, die Ihnen für diese Anlage zustehen, kalkulieren wir selbstverständlich in Ihren Strompreis ein.

Preise ovagDrive, gültig seit 01.01.2024
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Nettopreis
inkl. Stromsteuer 1
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis 24,32 ct / kWh 26,37 ct / kWh 31,38 ct / kWh
Grundpreis 2 6,83 € / Monat 8,13 € / Monat

ovagDrive: Mit Ökostrom aus Oberhessen.

Nachhaltig und günstig: Unseren Autostromtarif ovagDrive erhalten Sie mit 100 % Naturstrom, der in unseren OVAG-eigenen Windkraftanlagen in Oberhessen erzeugt wird. Nur für den Fall, dass unvorhergesehen mal die produzierte Strommenge nicht ausreicht, stellen wir als Ihr zuverlässiger Stromversorger sicher, dass zusätzlich TÜV-zertifizierter Ökostrom aus süddeutschen Wasserkraftwerken in das Stromnetz eingespeist wird.

Wenn Ihre Wallbox bereits nach den aktuellen Vorgaben des § 14a EnWG gedimmt werden kann, können Sie bei den Netzentgelten zwischen weiteren Preismodulen wählen. Zuvor müssen Sie das jedoch Ihrem Netzbetreiber mitteilen und eine Vereinbarung über die Steuerbarkeit Ihrer Anlage nach den neuen Vorgaben schließen und das gewünschte Modul wählen. Ein entsprechendes Formular dazu finden Sie unter ovagDrive mit Modulabrechnung.

Allgemeine Hinweise zum Vertragsinhalt nach § 41 Abs. EnWG

Was Sie zum Tarif ovagDrive noch wissen sollten:

  • Wir liefern zuverlässig zertifizierten Ökostrom außerhalb der Grundversorgung für den Betrieb einer Ladestation für Elektromobile im Rahmen eines Energielieferungsvertrages. Hierbei sind folgende Regelungen und technische Begebenheiten zu beachten:
    Allgemeine Voraussetzungen:
    Gemäß § 13 NAV darf die Ladevorrichtung nur durch einen vom Verteilnetzbetreiber ovag Netz GmbH zugelassenen Elektrofachbetrieb errichtet werden. Bei der Planung von Ladevorrichtungen sind einschlägige Normen (z. B. VDE 0100-722), die anerkannten Regeln der Technik sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und die Ergänzenden Bedingungen der ovag Netz GmbH zu beachten. Vor dem Anschluss der Ladeeinrichtungen hat gemäß TAB 2023 Kapitel 4 (1) eine Anzeige bei der ovag Netz GmbH zu erfolgen.
    Ihre Ladevorrichtung muss über einen separaten Zähler an das Stromnetz angeschlossen sein.
    Wallboxen ohne Vereinbarung über die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG in Verbindung mit der Festlegung der BNetzA (BK6-22-300) mit dem Netzbetreiber (Inbetriebnahme bis ):
    Da es sich bei Ihrer Wallbox um sog. abschaltbare Last nach der alten Fassung des § 14a EnWG handelt, musste die ovag Netz GmbH den Anschluss der Ladeeinrichtung unabhängig von deren Nennleistung genehmigen. Bei einphasigen Ladesystemen darf eine Belastung von 4,6 kVA (entspricht 20 A) nicht überschritten werden. Außerdem sind Anforderungen zu berücksichtigen, die durch das zu ladende Fahrzeug bestehen.
    Die separate Messeinrichtung war bei Inbetriebnahme mit der Möglichkeit der Tarif- und Leistungsschaltung am zentralen Zählerplatz vorzusehen. Dieser Anschluss ermöglicht auch ein zukünftiges Rückliefern von Energie in das Verteilnetz, wenn das Elektrofahrzeug bzw. die Ladestation hierfür ausgelegt sind.
    Für diese Wallboxen ist in Ihrem Komplettpreis das reduzierte Netzentgelt des Netzbetreibers einkalkuliert.
    Wallboxen mit Vereinbarung über die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG in Verbindung mit der Festlegung der BNetzA (BK6-22-300) mit dem Netzbetreiber (gesetzliche Pflicht bei Inbetriebnahme ab ):
    Haben Sie mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung nach § 14a EnWG geschlossen, kann der Netzbetreiber Ihre Wallbox täglich bis zu zwei Stunden auf 4,2kW dimmen.
    Als Ausgleich dafür gewährt der Netzbetreiber reduzierte Netzentgelte über folgende Optionen:
    • Modul 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung): Ausgehend von den „Netzentgelten für Netznutzung ohne ¼-h-Leistungsmessung“ erhalten Sie einen pauschalen, auf die tatsächlichen Netzentgelte in der Abrechnungsperiode gedeckelten Rabatt.
    • Modul 2 (prozentuale Arbeitspreisreduzierung): Für die Netznutzung fällt kein Grundpreis an. Der Arbeitspreis der Netznutzung beträgt 40 % des regulären Arbeitspreises der Netznutzung ohne ¼-h-Leistungsmessung.
    Die Wahl des gewünschten Moduls ist für die Zukunft jederzeit änderbar. Haben Sie bei der Anmeldung keine Auswahl getroffen, werden Sie automatisch im Modul 1 abgerechnet.
  • Verfügbar im Netzgebiet der ovag Netz GmbH.
  • Der Vertrag beginnt zum nächstmöglichen bzw. von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und läuft bis zum , bis zu diesem Zeitpunkt gewähren wir zudem eine Preisgarantie. Er verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit – erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit – mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Die OVAG behält sich eine einseitige Anpassung der Preise nach billigem Ermessen vor. Preisanpassungen sind nur zum Monatsersten und erstmals zum Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit, im Rahmen der Preisgarantie jedoch frühestens mit Wirkung zum möglich. Bei jeder Preisanpassung haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Zudem steht Ihnen als Verbraucher innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Kündigung bedarf der Textform, außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Kündigung über unsere Homepage. Bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
  • Wenn Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
  • Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
  • Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für für jede Mahnung 0,65 €. Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 €) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
  • Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
  • Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: ; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 0228 141516, www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.
  • Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag können per E-Mail an unseren Verbraucherservice unter gerichtet werden.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Stromlieferungsvertrag finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite. Weitere Informationen zu diesem Tarif finden Sie unter den Menüpunkten Strompreiszusammensetzung und Strommix.

1) Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 ct / kWh
2) Haben Sie die Möglichkeit genutzt, einen vom Stromlieferungsvertrag unabhängigen Messstellenvertrag zu schließen oder erfolgt die Abrechnung des Messentgelts direkt durch Ihren Messstellenbetreiber, reduziert sich der Netto-Grundpreis um 28,39 € / Jahr