Mein Wärmepumpen-Tarif. Besonders. Effizient. ovagThermo – Strompreise für Wärmepumpen mit Inbetriebnahme ab 2024.

Der ovagThermo mit Modulabrechnung ist unser besonderer Tarif für den Einsatz von Wärmepumpen mit einer Leistung von über 4,2 kW und einer Inbetriebnahme ab für umweltfreundliche Heizer. Bereits bei der Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber können Sie zwischen zwei Preismodulen bei den Netzentgelten wählen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Wärmepumpe für den Netzbetreiber nach den aktuellen Vorgaben des § 14a EnWG steuerbar ist. Der Tarif steht auch Kunden offen, die für ihre bis zum in Betrieb genommene Wärmepumpe eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber über die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG geschlossen haben.

Selbstverständlich haben Sie auch bei den jeweiligen Modulen die Möglichkeit, Ihre Wärmepumpe durch den ovagThermoNatur günstig mit 100 % Ökostrom (TÜV-zertifiziert) zu betreiben.

Im Modul 1 werden die tatsächlich in den Preisen enthaltenen Netzentgelte 3 (Arbeitspreis 8,84 ct / kWh netto bzw. 10,52 ct / kWh brutto; Grundpreis 80,00 € / Jahr netto bzw. 95,20 € / Jahr brutto), höchstens jedoch ein pauschaler Brutto-Jahresrabatt in Höhe von 158,90 €, also monatlich ca. 13,24 €, bei der Jahresverbrauchsabrechnung abgezogen:

Preise ovagThermo mit Modul 1, gültig seit 01.01.2024
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Nettopreis
inkl. Stromsteuer 1
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis 27,59 ct / kWh 29,64 ct / kWh 35,27 ct / kWh
Grundpreis 2 11,48 € / Monat 13,66 € / Monat
Preise ovagThermoNatur mit Modul 1, gültig seit 01.01.2024
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Nettopreis
inkl. Stromsteuer 1
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis 28,19 ct / kWh 30,24 ct / kWh 35,99 ct / kWh
Grundpreis 2 11,48 € / Monat 13,66 € / Monat

Im Modul 2 sind die Netzentgeltreduzierungen nach § 14a EnWG bei den Preisangaben in dieser Tabelle bereits berücksichtigt:

Preise ovagThermo mit Modul 2, gültig seit 01.01.2024
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Nettopreis
inkl. Stromsteuer 1
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis 22,29 ct / kWh 24,34 ct / kWh 28,96 ct / kWh
Grundpreis 2 4,81 € / Monat 5,72 € / Monat
Preise ovagThermoNatur mit Modul 2, gültig seit 01.01.2024
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Nettopreis
inkl. Stromsteuer 1
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis 22,89 ct / kWh 24,94 ct / kWh 29,68 ct / kWh
Grundpreis 2 4,81 € / Monat 5,72 € / Monat

Die Abrechnung erfolgt automatisch in dem Modul, das Sie gegenüber dem Netzbetreiber gewählt haben.

Für beide Preismodule gilt als Grundvoraussetzung, dass Sie mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung über die Steuerbarkeit der Wärmepumpe getroffen haben. Bei Anlagen, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommenen wurden, erfolgt dies automatisch mit Anmeldung und Inbetriebnahme der Wärmepumpe. Bei Anlagen, die bis zum 31.12.2023 in Betrieb genommen wurden, müssen Sie eine solche Vereinbarung nachträglich mit Ihrem Netzbetreiber schließen.

Voraussetzungen für die Wahl der Netzentgelt-Module.

Sie können von reduzierten Netzentgelten profitieren, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihre Wärmepumpe wurde bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber angemeldet und ist für diesen dimmbar.
  • Sie haben eine Vereinbarung zur Steuerung Ihrer Wärmepumpe mit dem Netzbetreiber geschlossen.

Sie können zwischen den Preismodulen für die vergünstigten Netzentgelte wählen bzw. wechseln. Die reduzierten Preise des neuen Moduls gelten allerdings erst nach tatsächlicher Umsetzung des Modulwechsels durch den Netzbetreiber. Es erfolgt keine Bestabrechnung oder rückwirkende Preisänderung. Gerne veranlassen wir für Sie einen gewünschten Modulwechsel beim zuständigen Netzbetreiber. Nutzen Sie dafür ganz einfach das Formular Modulwechsel.

Bitte beachten Sie, dass neue Stromlieferverträge für Wärmepumpen ausschließlich im Eintarif (ET) angeboten werden. Sollte in Ihrer Lieferstelle ein Doppeltarif-Zähler eingebaut sein, wird Ihnen dennoch das günstigere ET-Messentgelt berechnet.

Änderungen bei den reduzierten Netzentgelten:
Ab gilt eine Neuregelung für Anmeldungen von Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeichern. Mehr dazu erfahren Sie unter: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Allgemeine Hinweise zum Vertragsinhalt nach § 41 Abs. EnWG

Was Sie zum Tarif ovagThermo noch wissen sollten:

  • Wir liefern zuverlässig Strom bzw. zertifizierten Ökostrom beim ovagThermoNatur außerhalb der Grundversorgung für den Betrieb von Wärmepumpen mit eigenem Zählpunkt im Rahmen eines Energielieferungsvertrages. Hierbei sind folgende Regelungen und technische Begebenheiten zu beachten:
    Wärmepumpen ohne Vereinbarung über die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG in Verbindung mit der Festlegung der BNetzA (BK6-22-300) mit dem Netzbetreiber (Inbetriebnahme bis ):
    Handelt es sich bei Ihrer Wärmepumpe um eine monovalent oder bivalent-parallel betriebene Anlage, kann die Wärmepumpe vom Netzbetreiber täglich bis zu 6 h innerhalb von 24 h gesperrt werden. Eine Sperrzeit darf nicht länger als 2 h, die nachfolgende Betriebszeit nicht kürzer als die vorangegangene Sperrzeit sein.
    Haben Sie eine bivalent-alternativ betriebene Anlage, muss eine Unterbrechung des Strombezuges für die Wärmepumpe bei Außentemperaturen unter +3°C sowie zu Zeiten hoher Netzbelastung möglich sein. Die Unterbrechung erfolgt, soweit die Anlage nicht bei ca. +3°C selbsttätig abschaltet, im Bedarfsfall durch zentrale Steuerung des Netzbetreibers. Sie kann bis zu 960 Stunden im Jahr betragen.
    Für diese Wärmepumpen ist in Ihrem Komplettpreis das reduzierte Netzentgelt des Netzbetreibers einkalkuliert.
    Wärmepumpen mit Vereinbarung über die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG in Verbindung mit der Festlegung der BNetzA (BK6-22-300) mit dem Netzbetreiber (gesetzliche Pflicht bei Inbetriebnahme ab ):
    Haben Sie mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung nach § 14a EnWG geschlossen, kann der Netzbetreiber Ihre Wärmpumpe täglich bis zu zwei Stunden auf 4,2kW dimmen.
    Als Ausgleich dafür gewährt der Netzbetreiber reduzierte Netzentgelte über folgende Optionen:
    • Modul 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung): Ausgehend von den „Netzentgelten für Netznutzung ohne ¼-h-Leistungsmessung“ erhalten Sie einen pauschalen, auf die tatsächlichen Netzentgelte in der Abrechnungsperiode gedeckelten Rabatt.
    • Modul 2 (prozentuale Arbeitspreisreduzierung): Für die Netznutzung fällt kein Grundpreis an. Der Arbeitspreis der Netznutzung beträgt 40 % des regulären Arbeitspreises der Netznutzung ohne ¼-h-Leistungsmessung.
    Die Wahl des gewünschten Moduls ist für die Zukunft jederzeit änderbar. Haben Sie bei der Anmeldung keine Auswahl getroffen, werden Sie automatisch im Modul 1 abgerechnet.
  • Verfügbar im Netzgebiet der ovag Netz GmbH.
  • Der Vertrag beginnt zum nächstmöglichen bzw. von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und läuft bis zum , bis zu diesem Zeitpunkt gewähren wir zudem eine Preisgarantie. Er verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit – erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit – mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Die OVAG behält sich eine einseitige Anpassung der Preise nach billigem Ermessen vor. Preisanpassungen sind nur zum Monatsersten und erstmals zum Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit, im Rahmen der Preisgarantie jedoch frühestens mit Wirkung zum möglich. Bei jeder Preisanpassung haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Zudem steht Ihnen als Verbraucher innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Kündigung bedarf der Textform, außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Kündigung über unsere Homepage. Bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
  • Wenn Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
  • Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
  • Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für für jede Mahnung 0,65 €. Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 €) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
  • Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
  • Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: ; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 0228 141516, www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.
  • Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag können per E-Mail an unseren Verbraucherservice unter gerichtet werden.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Stromlieferungsvertrag finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite. Weitere Informationen zu diesem Tarif finden Sie unter den Menüpunkten Strompreiszusammensetzung und Strommix.

1) Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 ct / kWh
2) Haben Sie die Möglichkeit genutzt, einen vom Stromlieferungsvertrag unabhängigen Messstellenvertrag zu schließen oder erfolgt die Abrechnung des Messentgelts direkt durch Ihren Messstellenbetreiber, reduziert sich der Netto-Grundpreis um 14,14 € / Jahr

3) Wenn Sie für die vertragsgegenständliche Lieferstelle die Voraussetzungen für die Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG mit dem Netzbetreiber nicht geschaffen haben oder wenn der Netzbetreiber aus anderen Gründen für einen Zeitraum keine Netzentgeltreduktion gewährt, wird der Strompreis für Modul 1 ohne Gewährung einer pauschalen Netzentgeltreduzierung berechnet.