Mein Wallbox-Tarif. Ökologisch. Günstig. ovagDrive – Stromtarif für Elektroauto und Wallbox.

Zum Abfahren: Der ovagDrive für Ihr Elektroauto. Die Vielfalt und der Erhalt der Natur liegen in unserer aller Hand, wir alle müssen dieser Verantwortung nachkommen. Als Pionier in Sachen Ökostrom geht bzw. „fährt“ die OVAG diesen Weg weiter. Denn jetzt bieten wir für Elektrofahrzeuge den passenden Stromtarif, in Kombination zur eigenen Wallbox in Ihrer Garage, natürlich als Ökostrom aus 100 % regenerativer Energie­erzeugung, mit Preisgarantie*. Kurz: ovagDrive.

Um unseren Stromtarif für Ihr Elektroauto nutzen zu können, benötigen Sie lediglich einen separaten Stromzähler mit Rundsteuerempfänger und eine Wallbox im Netzgebiet der ovag Netz GmbH. Eine Wallbox können Sie – ebenfalls günstig – bei uns beziehen. Die Ladeeinrichtungen müssen allerdings fest installiert werden. SCHUKO- oder CEE-Steckvorrichtungen sind nicht zugelassen.

Preise ovagDrive, gültig seit 01.01.2024
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Nettopreis
inkl. Stromsteuer 1
Bruttopreis
inkl.  % MwSt.
Arbeitspreis 24,32 ct / kWh 26,37 ct / kWh 31,38 ct / kWh
Grundpreis 2 6,83 € / Monat 8,13 € / Monat

Wer montiert meine Wallbox?
Dazu beauftragen Sie einfach Ihren Elektriker, dieser veranlasst auch den Einbau des separaten Zählers durch die ovag Netz GmbH. Notwendige Informationen zu den Wandladeboxen finden Sie auf unserer Homepage, die Anschluss- und Installationshinweise stehen auf der Website der ovag Netz GmbH bereit.

Bitte beachten Sie: Ab 01.01.2024 gilt eine Neuregelung für Anmeldungen von Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeichern. Mehr dazu erfahren Sie unter: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Allgemeine Hinweise zum Vertragsinhalt nach § 41 Abs. EnWG

Was Sie zum Tarif ovagDrive noch wissen sollten:

  • Wir liefern zuverlässig zertifizierten Ökostrom außerhalb der Grundversorgung für den Betrieb einer Ladestation für Elektromobile im Rahmen eines Energielieferungsvertrages. Hierbei sind folgende technische Begebenheiten zu beachten:
    • Gemäß § 13 NAV darf die Ladevorrichtung nur durch einen vom Verteilnetzbetreiber ovag Netz GmbH zugelassenen Elektrofachbetrieb errichtet werden. Bei der Planung von Ladevorrichtungen sind einschlägige Normen (z. B. VDE 0100-722), die anerkannten Regeln der Technik sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und die Ergänzenden Bedingungen der ovag Netz GmbH zu beachten. Vor dem Anschluss der Ladeeinrichtungen hat gemäß TAB 2019 Kapitel 4 (1) eine Anzeige bei der ovag Netz GmbH zu erfolgen. Da es sich um sog. abschaltbare Last handelt, muss die ovag Netz GmbH den Anschluss der Ladeeinrichtung unabhängig von deren Nennleistung genehmigen. Bei einphasigen Ladesystemen darf eine Belastung von 4,6 kVA (entspricht 20 A) nicht überschritten werden. Außerdem sind Anforderungen zu berücksichtigen, die durch das zu ladende Fahrzeug bestehen.
    • Da die Ladevorrichtung als abschaltbare Last genutzt wird, ist eine separate Messeinrichtung mit der Möglichkeit der Tarif- und Leistungsschaltung am zentralen Zählerplatz vorzusehen. Dieser Anschluss ermöglicht auch ein zukünftiges Rückliefern von Energie in das Verteilnetz, wenn das Elektrofahrzeug bzw. die Ladestation hierfür ausgelegt sind.
  • Verfügbar im Netzgebiet der ovag Netz GmbH.
  • Der Vertrag beginnt zum nächstmöglichen bzw. von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und läuft bis zum , bis zu diesem Zeitpunkt gewähren wir zudem eine Preisgarantie. Er verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit – erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit – mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Die OVAG behält sich eine einseitige Anpassung der Preise nach billigem Ermessen vor. Preisanpassungen sind nur zum Monatsersten und erstmals zum Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit, im Rahmen der Preisgarantie jedoch frühestens mit Wirkung zum möglich. Bei jeder Preisanpassung haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Zudem steht Ihnen als Verbraucher innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Kündigung bedarf der Textform, außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Kündigung über unsere Homepage. Bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
  • Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
  • Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für die erste Mahnung 1,90 € sowie für jede weitere Mahnung 2,10 €. Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 €) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
  • Soweit Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
  • Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
  • Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: ; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 030 22480500 oder 0185 101000 (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.
  • Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag können per E-Mail an unseren Verbraucherservice unter gerichtet werden.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Stromlieferungsvertrag finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite. Weitere Informationen zu diesem Tarif finden Sie unter den Menüpunkten Strompreis Zusammensetzung und Strommix.

1) Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 ct / kWh
2) Haben Sie die Möglichkeit genutzt, einen vom Stromlieferungsvertrag unabhängigen Messstellenvertrag zu schließen oder erfolgt die Abrechnung des Messentgelts direkt durch Ihren Messstellenbetreiber, reduziert sich der Netto-Grundpreis um 28,39 € / Jahr